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  1. #1
    Gesperrt
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    kann man wegen Krankheit kündigen???

    Hey ,

    hab mal ne Frage und zwar war ich vor kurzem beim Arzt wegen schmerzen in der Schulter ich wurde geröntgt und es wurde ein Schulterkapselriss festgestellt kann passiren das ich in der Schulter gespritzt werde und es chronische Folgen haben kann wenn ich weiter trainiere(laut Arzt)
    sodas ich ne längere zeit nicht trainieren kann und will halt net das es schlimmer wird (bin 17jahre und in Ausbildung)und mir is die Arbeit auch wichtig!!
    kann ich jetzt zum Fitnessstudio den Vertrag kündigen bin erst seit ca 1 Monat angemeldet?? wäre dankbar wenn mir jemand helfen kann

  2. #2
    liftin_alex
    Gast
    nein zu 99% nicht.. kommt aber auf dein studio an vielleicht sind sie ja kulant und lassen dich 2 monate aussetzen und die dann an das ende des vertrages ranhängen oder so

  3. #3
    75-kg-Experte/in
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    Doch muss gehen denke ich,wenn der Artzt ein nicht allzu kurz gefasstes Attest verfasst,wo auch das Krankheitsbild beschrieben ist,muss es gehen.

  4. #4
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    wenn die auch Sauna oder Wellness haben wird es schlecht,
    Cardio geht auch , es ist also nicht so, dass das ganze Angebot für dich flach fällt sondern nur ein Teil, daher müssen sie dich nicht aus dem Vertrag rauslassen.

    Desweiteren wirst du nach der Behandlung wahrscheinlich eh bestimmte Übungen am Seilzug als Reha durchführen und damit wärst du sogar wieder im Kraftbereich.

  5. #5
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    ja ok vielen Dank schon mal denk ich geh sowieso zu meinen Arzt und werd mir mal n Attest holen und dann red ich mal mit denen !!
    und ja sie haben Sauna und Wellness bereich(city fitness)

  6. #6
    Discopumper/in
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    attest geben lassen aber keins wie für die schule

    dann hin nett nachfragen alles erklären vorher vertrag GENAU durchlesen ob da was drin steht wegen krankheit. wenn sie sagt bla sowas zählt nicht ist ja nicht als wärst du im rollstuhl etc, einfach aufstehen sagen ok dann danke wird halt ab jetzt über anwalt geregelt soll dir auch recht sein. die meisten vorallem kleine studios wollen sowas nicht wirklich.

  7. #7
    75-kg-Experte/in
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    wenn die verletzung schwer ist, und du länger nicht trainieren kannst, kann man die vertraugslaufzeit einfrieren und du musst die zeit wo du nicht trainieren kannst auch nicht zahlen.
    das war ein gerichtsurteil !

    Informiere dich etwas bei google. zu diesem thema war mal was auf www.sueddeutsche.de

    lass dich nicht für blöd verkaufen!

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