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Thema: Sorgerecht

  1. #1
    75-kg-Experte/in
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    406

    Sorgerecht

    Da meine Freundin werdende Anwältin (noch nicht werdende Mutter) ist wollt ich mich mal erkundigen wie es so mit den juristischen Fallstricken bei der Vaterschaft aussieht.
    Prinzipiell hätt ich nix dagegen Vater zu sein, aber bitte mit gleichen Rechten und nicht nur Pflichten im Falle einer späteren Trennung.

    Konkret:
    Kann man schon vorsorglich beim Notar o.ä. das Sorgerecht teilen lassen, so daß im Falle einer Schwangerschaft der Vater das halbe Sorgerecht bekommt?

  2. #2
    Gesperrt
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    209
    frag doch deine freundin

  3. #3
    Sportstudent/in
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    als mann hast du da ehr verloren.heiraten und kinder bekommen, ist der definitiv grösste fehler, den ein mann in seinem leben machen kann.meine ex ist bei der justiz beschäftigt und hatte mir dann mal so ein paar sachen dazu erzählt.du bist da echt ausgeliefert.den wurde wärend ihrer ausbildung gesagt :"heiraten sie bloss niemals"

  4. #4
    75-kg-Experte/in
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    406
    heiraten steht auch nicht zur debatte.
    will nur wissen wie es bei vaterschaft so steht.
    in meinem alter wärs schon ok mal nachwuchs zu zeugen wenn man ne gute solide frau gefunden hat.
    aber bei ner angehenden juristin hab ich echt schwerste sorgen was da auf mich zukommen könnte.
    wüßte daher gerne von leuten mit erfahrung was sie anders gemacht hätten wenns sie vorher besser bescheid gewußt hätten.

  5. #5
    Eisenbeißer/in Avatar von Joe_sitk
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    Denke kaum, dass man so etwas vorher regeln kann. Schließlich sollte ja die Entscheidung bei einer Trennung im Interesse des Kindes getroffen werden und so etwas muss man immer an der aktuellen Situation fest machen. Ein Vertrag oder irgendwelche Vorkehrungen liegen sicher nicht im Interesse des Kindes.

  6. #6
    Neuer Benutzer
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    15
    hello,

    mit vorher regeln ist da nix, denn gerade bei *unehelichen* kindern muss die vaterschaft nach geburt anerkannt werden.

    im falle einer trennung hast als vater eigentlich nur das recht zu zahlen, es si denn du kannst beweisen, dass das kind nicht versorgt wird

    das ist fast unmöglich....
    lg

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