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60-kg-Experte/in
Aus diesem Fred nehme ich mit, man sollte immer auf die Vorgeschichte achten.
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Sportrevue Leser
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BBszene-Experte/in
Mir hat mal ne einstige Traumfrau nach mehreren Jahren Beziehung offenbart, daß sie mal ne Affäre mit ihrem Cousin hatte... dann stehste da aber erstmal.
Diese miese N.utte... dabei war das sone Schlaftablette im Bett. Der hab ich mal beim Knallen nen Finger im Popo gesteckt, weil ich wissen wollte ob sie überhaupt noch wach ist, oder schon pennt.
Naja, lang ists her, damals wars schon ne hübsche... heute hat sie ein Alkoholproblem.
Warum erzähl ich euch das überhaupt? Lasst mich doch in Ruhe ihr Transen!
 Hallo Werner! 
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klatscht glei, frollein..

wo warst du überhaupt...
"Keinen Bock hier mit den Arschlöchern rumzureden…"
R.I.P. Stefan Hentschel
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Men`s Health Abonnent
 Zitat von Asgard
Mir hat mal ne einstige Traumfrau nach mehreren Jahren Beziehung offenbart, daß sie mal ne Affäre mit ihrem Cousin hatte... dann stehste da aber
Uuuuuh nur die Leute aus Shelbyville dürfen was mit ihren Cousinen haben.
Ist ja voll die Inzucht.... obwohl, in Deutschland glaube ich nicht strafbar oder?
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Sportrevue Leser
Sex zwischen Cousin und Cousine ist legal in Deutschland.
 Zitat von Benni
obwohl, in Deutschland glaube ich nicht strafbar oder?
Inzucht betreibt man erst dann, wenn man dadurch ein Kind zeugt, was ja in Deutschland verboten ist!
Leitet sich ja schon vom Namen ab "..zucht" --> Züchten
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Men`s Health Abonnent
 Zitat von Benni
Ist ja voll die Inzucht.... obwohl, in Deutschland glaube ich nicht strafbar oder?
als würde das diese hirnis daran hindern .. meines Wissens nach aber schon!
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BBszene-Experte/in
War ne Bauerntochter. Sagt glaub ich alles, wenn die Schweine nicht rollig sind, müssen die Cousins herhalten.
Hab gebumst.
 Hallo Werner! 
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BBszene-Experte/in
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Men`s Health Abonnent

§ 173 StGB
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Quelle: http://www.bundesrecht.juris.de/stgb/__173.html
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