Hallo.

Person A schließt einen Fitneßstudiovetrag ab

Beginn: 01.11.2006
Dauer : 24 Monate
Verlängerung um die Hälfte der Erstlaufzeit wenn nicht 2 Monate vor Vertragsablauf gekündigt wurde.

Person B übernimmt diesen Vertrag am 28.01.2008

Muß Person B 2 Monate vor dem 01.11.2009 kündigen oder zählt für Person B der Zeitpunkt an dem er den Vertrag unterschrieben hat (Ende wäre 28.01.2010 - 2 Jahre)

Es gibt keine speziellen Sondervereinbahrungen zur Vertragsübernahme oder Anerkennungen des Beginns des Vorvertrages von Person A.


Danke