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  1. #1
    Men`s Health Abonnent Avatar von Benni
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    Einfaches Attest reicht um Mitgliedschaft zu Kündigen

    Eine immer wieder aufkommende Frage ist die, ob und inwiefern ein normales Attest ausreicht, um eine Mitgliedschaft außerordentlich in einem Fitenssstudio zu kündigen.

    Hierzu gibt es ein neues Urteil vom Dezember 2010.

    Ein in der Rechtsprechung anerkannter wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung ist das Vorliegen einer Erkrankung, die dem Fitness-Mitglied die Teilnahme am Sport nicht nur vorübergehend unmöglich macht.

    Ein einfaches ärztliches Attest reicht jedoch für die Kündigung eines Fitness-Vertrages. Das hat das Landgericht in Arnsberg am 22. Dezember 2010 (Aktenzeichen: I-3S 138/19 ) in einem Zivilrechtsstreit klargestellt. Der Kunde ist nicht verpflichtet, seine Krankheit genauer zu beschreiben oder gar eine Krankenakte vorzulegen, da dies gegen sein Persönlichkeitsrecht verstößt.

  2. #2
    Sportstudent/in Avatar von Headmaster
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    Sauerei !!! Dann können die Studios die Verträge bald alle wegschmeißen. Son popeliges Attest schreibt Dir jeder Doc für'n 10er.
    RIP Deutsches Recht !!!

  3. #3
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    Auch ein einfaches Attest muß aussagekräftig sein,und Art, Dauer bzw. Umfang der Erkrankung beinhalten.

  4. #4
    Eisenbeißer/in Avatar von DonKiffo
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    Zitat Zitat von Thegiant
    Auch ein einfaches Attest muß aussagekräftig sein,und Art, Dauer bzw. Umfang der Erkrankung beinhalten.

    Ich denke nicht

    Auf eigenden Wunsch kann man sich so ein Attest geben lassen aber ein ganz normales Attest ist einfach nur eine bestätigung das man da war

  5. #5
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    Zitat Zitat von Thegiant
    Auch ein einfaches Attest muß aussagekräftig sein,und Art, Dauer bzw. Umfang der Erkrankung beinhalten.
    ne muss es net

    das gleiche hatte ich in meinem alten fitnessstudio xy abgezogen, sonst hätte ich da noch 4 monate zahlen müssen bis der vertrag auslief.

    in dem attest stand nur das ich aufgrund gesundheitlicher aspekte nicht weiter befähigt bin diesem sport nach zu gehen. das wars.
    fitnessstudio nahmes hin und hat den vertrag fristlos gekündigt

  6. #6
    Sportstudent/in Avatar von Headmaster
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    Zitat Zitat von Morii
    ne muss es net

    das gleiche hatte ich in meinem alten fitnessstudio xy abgezogen, sonst hätte ich da noch 4 monate zahlen müssen bis der vertrag auslief.

    in dem attest stand nur das ich aufgrund gesundheitlicher aspekte nicht weiter befähigt bin diesem sport nach zu gehen. das wars.
    fitnessstudio nahmes hin und hat den vertrag fristlos gekündigt
    Super, bist ein Held. Da ich mal davon ausgehe, dass Du in Zukunft woanders trainieren möchtest, unterstelle ich Deinem Arzt mal eine Fehldiagnose sowie eine Falschaussage. Wenn ich alter Studiobesitzer mitbekommen würde, dass Du wieder trainierst würd ich Dich wegen Betrugs drankriegen

  7. #7
    Men`s Health Abonnent Avatar von Benni
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    Nun ja, das alles ist eine zweischneidige Sache.

    Zum Einen muss man sich natürlich fragen, warum ein Studio so versessen auf die Erfüllung des Vertrages besteht.
    Was meiner Meinung nicht sein kann, und da hat das Gericht schon richtig entschieden, dass ein Betroffener seine Krankenakte offen legen soll.
    Überall wird mit so persönlichen Daten strengstens auf die Einhaltung des Datenschutzes bestanden. Warum sollte man also, vielleicht auch unangenehme Daten, an einen x-beliebigen Studiobetreiber geben müssen?
    Ich denke, dass sich einige Studios mit etwas mehr Kulanz sicher eine größeren Gefallen tun, als auf biegen und Brechen darauf zu bestehen, den Vertrag bis zum Ende laufen zu lassen.

    Zum Anderen muss man sich als Kunde natürlich schon fragen, was für eine Einstellung man hat, wenn man erst einen Vertrag abschließt und dann mal eben versucht, sich da raus zu mogeln.
    Man sollte sich vorher genau überlegen, ob man eine Mitgliedschaft abschließt und dies vielleicht sogar für 24 Monate.

  8. #8
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    Das wäre ja wohl noch schöner, wenn ich irgendeinem Fitnessstudio genau erklären muss, welche Krankheiten ich habe - das Urteil ist gerade zu selbstverständlich.

  9. #9
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    Es ist zwar richtig, das der Krankheitsgrund nicht angegeben werden muss, aber aus dem Attest muss hervorgehen das es sich um eine dauerhafte (langfristige) Sportunfähigkeit handelt. Im oben angegebenen Gerichtsurteil stand dieses eben angeblich im Attest. Ich habe bisher kein vorgelegtes Attest gesehen in dem dieses vom Arzt bescheinigt wurde. In 99% aller Atteste steht immer "bis auf weiteres" oder "unbestimmte Zeit". Dieses ist meiner Meinung nach sehr schwammig vom Arzt geschrieben.

    Hier ein Bericht zum o.g. Az (Quelle: http://www.krankenkassen.de/dpa/181051.html)

    22.12.2010 13:40

    Arnsberg/Soest (dpa/lnw) - Ein ärztliches Attest reicht für die
    Kündigung eines Fitness-Vertrages. Das hat das Landgericht in
    Arnsberg am Mittwoch in einem Zivilrechtsstreit klargestellt. Der
    Kunde sei nicht verpflichtet, seine Krankheit genauer zu beschreiben
    oder gar eine Krankenakte vorzulegen.

    Im vorliegenden Fall (AZ: I-3S 138/19) hatte eine Frau wegen
    orthopädischer Krankheiten ihren bereits seit über einem Jahr
    laufenden Vertrag mit einem Fitness-Studio in Soest gekündigt. Ein
    Arzt hatte ihr bescheinigt, dass sie in den kommenden Jahren kein
    Studio besuchen dürfe
    . Der Betreiber erkannte das Attest des Arztes
    nicht an und forderte die Beiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

    Das Amtsgericht in Soest hatte zunächst dem Betreiber Recht
    gegeben. Die Zivilkammer des Landgerichtes machte aber deutlich, dass
    der ärztlichen Bescheinigung Glauben zu schenken sei, soweit es keine
    eindeutigen Hinweise gebe, dass es sich um ein
    «Gefälligkeitsgutachten» handele. Es könne zudem nicht sein, dass d
    ie
    Kunden ihre Krankheitsgeschichte offenlegen müssen, um aus dem
    Vertrag zu kommen. Das widerspreche dem Persönlichkeitsschutz der
    Kundin, so das Gericht.

  10. #10
    Men`s Health Abonnent Avatar von Benni
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    Zitat Zitat von pmx-berlin
    Das wäre ja wohl noch schöner, wenn ich irgendeinem Fitnessstudio genau erklären muss, welche Krankheiten ich habe - das Urteil ist gerade zu selbstverständlich.
    Das war vorher aber tatsächlich so. Du musstest Dokumentieren, was Du hast und warum Du jetzt deswegen keinen Sport mehr machen kannst.
    Und da sehe ich ein extremes Missbrauchspotential und einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht.

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