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Wert des Mitgliederstammes (Übernahme)
Hallo!
Am 01.06. ist es soweit und ich übernehme ein Sportstudio.
Bisher konnte ich nicht in Erfahrung bringen, ob es einen "Standartsatz" pro übernommen Mitgliedsvertrag gibt.
Es geht dabei um die Gewichtung der einzelnen Posten der Gesamtkaufsumme in Hinblick auf die spätere Abschreibung.
Meine Information ist bislang nur, den Kundenstamm im Verhältnis zur Betriebsausstattung möglichst gering zu bewerten. Natürlich wird dabei nicht außer Acht gelassen, wie viel die Geräte tatsächlich wert sind.
Vielen Dank!
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Das übernehmen der Mitglieder ist so ne Sache, die haben bei Besitzerwechsel normalerweise ein Sonderkündigungsrecht.
Ich würde mit jedem Mitglied einen neuen Vertrag machen und dem Vorbesitzer je nach Mitgliedsbeitrag ne bestimmte Summe zahlen.
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Zitat von IronTom
die haben bei Besitzerwechsel normalerweise ein Sonderkündigungsrecht.
falsch !
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@Incesticide gibts dafür auch ne Begründung?
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AW: Wert des Mitgliederstammes (Übernahme)
Zitat von Incesticide
falsch !
nicht falsch....
ich bin mir sehr sicher, dass man ein Sonderkündigungsrecht hat.
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Flex Leser
AW: Wert des Mitgliederstammes (Übernahme)
nur weil der besitzer wechselt?
Wenn die vertraglich festgelegten Leistungen die gleichen bleiben, haste kein sonderkündigungsrecht..
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AW: Wert des Mitgliederstammes (Übernahme)
Wenn die gesamte Firma mit Firmennamen, Telefonnummer, allen Verbindlichkeiten als Geschäftsübernahme verkauft wird, bestehen auch die Verträge mit dem sogenannten Rechtsnachfolger. Wird nur die Einrichtung und der Kundenstamm verkauft und ein neuer Firmenname usw. etabliert, hat jedes Mitglied ein sofortiges Kündigungsrecht. Ist alles im BGB geregelt.
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