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  1. #11
    Rechtschaff'nes Mädchen Avatar von *Schneewittchen*
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    Es wäre nur logisch, dass der WG-Kollege ab dem Umzug des TE ins kleinere Zimmer den Zins neu berechnen wollte, denn sonst hätte er ja quasi den "ungünstigen" Preis mit den € 50 mehr übernehmen müssen... So wird die ganze Sache erst aufgeflogen sein.

    Ich würde ihm einfach vorschlagen, ab nächstem Monat einen Teil der Miete monatlich einzubehalten, bis dein "Guthaben" bei ihm aufgebraucht ist, fertig. Vll noch 10-20% Abschlag hinnehmen zwecks des Friedens. Ansonsten ist die Sache natürlich eine ziemliche Frechheit.
    Geändert von *Schneewittchen* (09.12.2013 um 11:59 Uhr)
    It evokes such pain and significance
    What was once, is reduced to remembrance
    And the generations pass without recompense
    What pretension! Everlasting peace...

    Everything must cease

  2. #12
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    Ist das so ein Kreiselrätsel hier oder was?

  3. #13
    Sportrevue Leser Avatar von Meister Popper
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    Es wäre nur logisch, dass der WG-Kollege ab dem Umzug des TE ins kleinere Zimmer den Zins neu berechnen wollte, denn sonst hätte er ja quasi den "ungünstigen" Preis mit den € 50 mehr übernehmen müssen... So wird die ganze Sache erst aufgeflogen sein.
    also doch miese ratte


    Ich würde ihm einfach vorschlagen, ab nächstem Monat einen Teil der Miete monatlich einzubehalten, bis dein "Guthaben" bei ihm aufgebraucht ist, fertig. Vll noch 10-20% Abschlag hinnehmen zwecks des Friedens. Ansonsten ist die Sache natürlich eine ziemliche Frechheit.
    das machen und schriftlich vereinbaren, dass beim auszug von dir oder ihm der ganze rest auf einmal gezahlt wird. wenn er nicht will, gar keine miete zahlen. nichts ist schwieriger als einen mieter aus der wohnung zu bekommen

  4. #14
    Keine Arme - Keine Kekse Avatar von Doppelbock
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    Zitat Zitat von Ray Vecchio Beitrag anzeigen
    Ist das so ein Kreiselrätsel hier oder was?
    Zirkel


  5. #15
    Eisenbeißer/in Avatar von Hundekönig
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    Anscheinend haben es nicht alle verstanden also hir noch mal in Kurzform:
    -3Freunde ziehen in eine WG wovon einer Student ist und 50euro weniger zahlen muss weil der eine die 50euro übernimmt
    -Derjenige der die 50€ übernimmt zieht aus und ich zihe in sein Zimmer und zahle weiterhin so viel wie er (qm-Preis+50€)
    -Der Begünstigte weiss das die ganze zeit und sagt erst etwas als wir die Zimmer tauschen weil er ja sonst 50€ über dem qm-Preis zahlen müsste

    Warum ich noch nichts gesagt habe?
    Erst gestern wurde mir bewusst wie viel das überhaupt in euro ist und er kam erst gestern Nacht von einem Ausflug zurück. Ich will das nicht alles um 22h vor dem schlafengehen regeln.

    Ich habe nicht genau 300€ gezahlt, es waren irgend etwas mit 303,xx euro und die Monatsangaben sind nur ungefähr, ich muss noch im Mietvertrag nachkucken wie lange ich hir wohne.

    Werde heute mit ihm reden und vorschlagen, dass ich jeden Monat 100euro weniger zahle und er mehr bis es ausgegelichen ist.

    Ich bin mir wegen der Verjährung nicht genau sicher aber müsste es nicht ab dem Termin gelten wo es aufgeflogen wäre? Er hat es ja bewusst verschwiegen und der andere Mitbewohner wusste es selber nicht genau das es so einen Deal gab.
    Geändert von Hundekönig (09.12.2013 um 14:10 Uhr)

  6. #16
    Gesperrt Avatar von LP22
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    zahl die nächsten paar Monate einfach nichts bis es wieder ausgeglichen íst

  7. #17
    Sportrevue Leser Avatar von Meister Popper
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    macht mandas nicht als erstes, zu schauen was im mietvertrag steht? wenn da steht, dass du 300 zahlst und nur mündlich es heißt, dass es gleich aufgeteilt ist, wird derjenige auch mit den schultern zucken und ätsch sagen. bzw. das hat er ja jetzt schon gesagt, indem er die regelung offenbart hat.
    hier ist aber auch die frage, wer mit wem den mietvertrag hat. also ob du einen anspruch gegen ihn hast. dreist ist er auf jeden fall. das er sein zimmer einer studentin ohne rabatt vermietet hat, daran kannst du zumindest nichts machen. er hätte es auch für 1000 euro vermieten können.

    ich würde auch jetzt jeden monat weniger zahlen wollen. aber, wenn bspw. ihr drei alle im mietvertrag steht, dann ist jeder einzelne voll beim eigentümer in der kreide. bereitschaft, sich mit dir auszugleichen, ist bei ihm ja nicht vorhanden
    Geändert von Meister Popper (09.12.2013 um 19:35 Uhr)

  8. #18
    Forum-Insider/in
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    Zitat Zitat von *Schneewittchen* Beitrag anzeigen

    Wenn sich über eine anteilige Miete nach qm geeinigt wurde
    Ja, wenn. Das ist die Frage...

  9. #19
    Sportstudent/in Avatar von Engelbert1
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    Zitat Zitat von Meister Popper Beitrag anzeigen
    macht mandas nicht als erstes, zu schauen was im mietvertrag steht? wenn da steht, dass du 300 zahlst und nur mündlich es heißt, dass es gleich aufgeteilt ist, wird derjenige auch mit den schultern zucken und ätsch sagen. bzw. das hat er ja jetzt schon gesagt, indem er die regelung offenbart hat.

    FALSCH ! Mündliche Vereinbarungen gelten. Es gibt in diesem Fall keine Formvorschriften.

    hier ist aber auch die frage, wer mit wem den mietvertrag hat. also ob du einen anspruch gegen ihn hast. dreist ist er auf jeden fall. das er sein zimmer einer studentin ohne rabatt vermietet hat, daran kannst du zumindest nichts machen. er hätte es auch für 1000 euro vermieten können.

    Das ist die Frage. Aus der bisherigen Situation bin ich noch nicht schlau geworden.
    @Te: Wer ist dein Vermieter? Mit wem hast du einen Vertrag.


    ich würde auch jetzt jeden monat weniger zahlen wollen. aber, wenn bspw. ihr drei alle im mietvertrag steht, dann ist jeder einzelne voll beim eigentümer in der kreide. bereitschaft, sich mit dir auszugleichen, ist bei ihm ja nicht vorhanden
    Was für ein Verhältnis hast du zu dem Typen? Bist du auf die Wohnung angewiesen?
    Das sollte bei deiner Vorgehensweise erstmal beachtet werden. Scheint nen ziemlich geldgeiles Wixxer zu sein.

    Sollte der Vertrag zwischen dir und dem "Wixxer" zustande gekommen sein, besteht in jedem Fall die Möglichkeit der Anfechtung. Anfechtungsgrund: arglistige Täuschung.

    "Bei einer arglistiger Täuschung kann der Mietvertrag gemäß § 124 Abs. 1 BGB nur binnen einer Frist von 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Entdeckung der Täuschung durch den Mieter angefochten werden."

    Durch die Anfechtung wird das Mietverhältnis von Anfang an unwirksam und muss rückabgewickelt werden. Ich würde erstmal die komplette Kohle inkl. Zinsen zurückverlangen, ruhig betonen, dass man einem kommenden Rechtsstreit mit Gelassenheit entgegen sehe.
    AthletikVereins
    --RaWWalter--

  10. #20
    Rechtschaff'nes Mädchen Avatar von *Schneewittchen*
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    Also bei uns gibts eine Entscheidung vom OGH, dass zu viel verlangte Mietzinse und Betriebskosten bereicherungsrechtlich zu behandeln sind und daher nach drei Jahren verjähren.
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