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  1. #1
    Eisenbeißer/in Avatar von Hundekönig
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    3Jahre lang 50€ zu viel Miete gezahlt, Mitbewohnerproblem

    Ich wohne seit etwas mehr als 3 Jahren in einer WG und hatte dort das größte Zimmer für das ich ca. 300€ im Monat gezahlt habe. Vor einem halben Jahr habe ich mit einem der drei Mitbewohner das Zimmer getauscht und bin in das kleinere gezogen. Daraufhin wollte er die Zimmermiete neu berechnen lassen.
    Nun hat sich herausgestellt das der Vormieter (ex Mitbewohner) mit ihm den Deal gemacht hat, dass er 50€ seiner Miete übernimmt, nur wurde das bei mir nie angepasst. Mir wurde gesagt, dass alles gerecht nach qm aufgerechnet wurde.

    Als ich eingezogen bin war er im Ausland und er hatte das Zimmer einer Studentin zwischenvermietet. Diese hat den normalen Preis gezahlt, nur hat er eben die 50€ behalten und ich habe diese gezahlt.
    Der dritte Mitbewohner hat daran nicht mehr gedacht weil es nie etwas an seiner Miete geändert hatte.

    Im Endeffekt habe ich als Student einem Studenten 3Jahre lang 50€ pro Monat gegeben ohne es zu wissen. Er bekommt sein Geld von seinen Eltern und ich muss für mein Geld arbeiten. Selbst als er schon einen Job hatte (42000/jahr) habe ich 8Monate weiterhin die 50€ gezahlt und erst als er in das neue Zimmer kommt wollte er die Miete ändern.

    Es sind bestimmt knapp über 1800€ die er in dem Zeitraum von mir zu viel bekommen hat. Ich bin gerade ziemlich sauer und am überlegen welchen Deal ich ihm vorschlagen soll.

    Bis jetzt habe ich noch nicht mit ihm darüber gesprochen und bis auf das verstehe ich mich sehr gut mit ihm.

    Wie würdet ihr reagieren?
    Geändert von Hundekönig (09.12.2013 um 06:16 Uhr)

  2. #2
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    Wie sieht der Mietvertrag aus?
    Hast du rechtlich einen Anspruch?

    Wie schätzt du die Situation und das Verhältnis ein?

  3. #3
    Gesperrt Avatar von LP22
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    Zitat Zitat von Hundekönig Beitrag anzeigen

    Bis jetzt habe ich noch nicht mit ihm darüber gesprochen
    ich würde das als erstes mal machen und schauen wie er reagiert

  4. #4
    Fiese Fratze Avatar von Frame77
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    Zitat Zitat von Hundekönig Beitrag anzeigen
    Bis jetzt habe ich noch nicht mit ihm darüber gesprochen
    Solltest Du nicht, warum auch?
    Worte lösen keine Probleme.
    Geh zu ihm, tret die Tür ein, hau ihm unvermittelt auf die Schmauze und nehm ihm die Kohle ab.

    Wenn er fragt, was los ist, direkt noch eine rein.



  5. #5
    Gesperrt Avatar von LP22
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    Frames Lösung als Phase 2 verwenden

  6. #6
    Rechtschaff'nes Mädchen Avatar von *Schneewittchen*
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    Zitat Zitat von PhilippAlex Beitrag anzeigen
    Hast du rechtlich einen Anspruch?
    Das ist im Grunde nur ein Beweisthema.

    Wenn sich über eine anteilige Miete nach qm geeinigt wurde und einer jahrelang zu viel gezahlt hat, dann müsste er das natürlich zurück bekommen. In WGs ist es ja üblich, da nix Schriftliches zu machen, daher wird die Frage sein, wie man beweisen könnte, dass die Vereinbarung eben so ausgesehen hat, wie der TE behauptet.

    Alles was über drei Jahre zurückliegt ist verjährt, also jedes Monat 50€ weniger.


    Was mich ein bisschen stutzig macht ist die gerade Zahl. Das spricht nämlich eher für eine Pauschale und weniger für eine anteilige Miete. (EDIT sehe gerade, ca. € 300, sorry).
    Geändert von *Schneewittchen* (09.12.2013 um 11:00 Uhr)
    It evokes such pain and significance
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  7. #7
    Gesperrt Avatar von LP22
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    Mietvertrag und Konotauszüge dürften da wohl ausreichen, kann man ja relativ schnell berechnen ob und wieviel zuviel gezahlt wurde

  8. #8
    Sportrevue Leser Avatar von Meister Popper
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    ich habs irgendwie nicht gecheckt: wer von wen, wieso jetzt den nachlass bekommt. wie der deal mit dem vormieter da reinpasst, verstehe ich auch nicht.

    grundsätzlich: wenn ich weiß (nicht glaube), dass ich be******en wurde, hole ich mir das geld zurück. geht ja auch kostengünstig übern kleinen mahnbescheid, oder wie das heißt. hier musst du abwägen, ob du da weiter wohnen willst, weil selbst beim berechtigten anspruch wird der andere not amused sein. das ganze kann dann bis zur seelischen zerstörung von euch beiden gehen (und das ist schlimmer als sich eine reinzuhauen und dann später gemeinsam ein bier zu trinken)
    Geändert von Meister Popper (09.12.2013 um 11:43 Uhr)

  9. #9
    Rechtschaff'nes Mädchen Avatar von *Schneewittchen*
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    Was ich noch gesehen habe, in Dtld. dürfte das anders laufen, da verjährt der Anspruch mit 01.01. 00:00 Uhr für das dritte davorliegende Jahr, und nicht schon monatlich. Offenbar ein besseres System als bei uns.

    @ Meister Popper:
    Ich hab es so verstanden, dass mit dem Vormieter des TE vereinbart war, dass er 50€ mehr als seine anteilige Miete zahlt, und das beim TE nicht angepasst wurde, sodass dieser unwissentlich den Mehrbetrag pro Monat weiterhin geleistet hat, obwohl er laut Vereinbarung nur seinen Anteil nach qm hätte zahlen müssen.
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  10. #10
    Sportrevue Leser Avatar von Meister Popper
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    was ich irgendwie nicht checke: seit drei jahren wohnt er da. 2,5 jahre im großen zimmer, ein halbes in einem kleinen. er hat aber angeblich 3 jahre zu viel gezahlt. hat er jetzt 2,5 jahre 50 euro fürs große zimmer zu viel gezahlt und das halbe jahr nochmal 50 euro zu viel fürs kleine?

    Selbst als er schon einen Job hatte (42000/jahr) habe ich 8Monate weiterhin die 50€ gezahlt und erst als er in das neue Zimmer kommt wollte er die Miete ändern.
    wie passt das dann da rein? 8 monate? und wie wollte er jetzt die miete ändern? zu seinen gunsten? das wäre ja ein indiz dafür, dass du wirklich zu viel gezahlt hast.
    Geändert von Meister Popper (09.12.2013 um 11:55 Uhr)

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