-
Sportrevue Leser
Zitat von crashterpiece
Zitat von -Nicole
Kurios finde ich es das sie in den Mc Fit Studios Wettkampfathleten anstellen, z.B. Diana Bayer in Herne und Tanja Arnold in Stuttgart, wenn sie dort gar keine Leute haben wollen die regelmäßig trainieren.
Als Trainer oder als Kunden. Und falls ja: nur auf dem Papier oder trainieren die dort tatsächlich.
Naja, Herne könnte ich ggf. mal abchecken, ist bei meinen Eltern umme Ecke.
C.
Tanja Arnold ist die Studioleiterin im Mc Fit in Stuttgart und Diana Bayer arbeitet in Herne als Trainerin.
Also darf dort anscheinend nur das Personal regelmäßig Sport machen. Wie albern.
-
@crashterpiece:
sorry, aber das ist quatsch.
1. in deutschland herrscht nach wie vor privatautonomie, aka vertragsfreiheit. jedes studio hat das recht, sich seine mitglieder selbst auszusuchen, genauso, wie jeder in deutschland das recht hat, sich seinen vertragspartner auszusuchen.
2. grundrechte wirken auch unter privatleuten (@ jackson: gell, schon mal was von mittelbarer drittwirkung gehört?), das studio darf also niemanden z.b. aufgrund seiner hautfarbe diskriminieren.
3. die beweislast liegt beim kläger. eine klage kann also nur dann erfolg haben, wenn sie auf den tatbestand der grundrechtsverletzung aufgebaut ist und der kläger diesbezüglich ein fehlverhalten des studios nachweisen kann. und das wird er nicht können. und sollte sie doch erfolg haben, dann kann das studio eben aus anderen gründen von einem vertragsverhältnis absehen, die es sich selbst ausdenkt und nicht erläutern muss. man ist im zuge der privatautonomie niemandem eine erklärung schuldig, warum man mit ihm keinen vertrag eingeht.
4. werbung ist niemals bindend. ein vertrag kommt nicht durch werbung zustande, sondern durch antrag und annahme. werbung stellt aber lediglich eine unverbindliche aufforderung zur antragstellung dar (aka "invitatio ad offerendum"), mehr nicht. daher ist eine klage aufgrund der werbung aussichtslos.
KURZ: wenn das studio also sagt "du kommst hier nicht rein", dann kommst du da auch nicht rein - egal, was die werbung sagt. und das völlig im einklang mit unserem rechtssystem. ein rechtliches fehlverhalten des studios liegt erst mit einer diskriminierenden begründung vor - in dem sinne, dass ein grundrecht verletzt wird. in diesem falle könnte man volksverhetzung oder allgemein sittendwidriges verhalten vorwerfen, mit dem klageziel des schadenersatzes bzw. schmerzensgeldes. aber die mitgliedschaft an sich ist nicht einklagbar.
hugh.
-
Sportrevue Leser
Wer würde schon eine Mitgliedschaft einklagen...
Mal ehrlich, wenn die mich nicht wollen - aus welchem Grund auch immer - dann werde ich einen Teufel tun und denen noch mein Geld aufzwingen . Und mich gleich obendrein. Die Atmosphäre dort mir gegenüber möchte ich dann ja mal sehen. Das macht doch keiner.
Ich habe letztens mit einem Bekannten gesprochen und der meinte die Mc Fit Studios laufen wie der Teufel. Na dann, Herzlichen Glückwunsch. Das Ziel ist erreicht.
Positiv könnte man noch sehen das somit wieder viele "Couchpotatoes" aufgrund der niedrigen Beiträge den Weg ins Studio gefunden haben.
-
Zitat von Giantskiller
Seit wann kann man sich in ein Studio einklagen?
Ein Fitness-Studio ist ein privat betriebenes Geschäft, und wenn einen der Bestizer nicht haben will, dann hat man eben Pech gehabt.
Auf was für einer rechtlichen Grundlage soll die Klage denn basieren?
Das ist wie in einer Disco. Wenn der Türsteher dsagt, "Du nicht!", dann ist es eben so.
Als Besitzer kann man schließlich selbst entscheiden, wenn man haben will und wen nicht.
Er war eben höflich und sagte was von Aufnahmestop, sie hätten aber auch ebenso deutlich sagen können, "Keine Bodybuilder, verzieht euch!".
Klingt übertrieben, aber ihr wißt, was ich meine.
Denke, dass ihr da mit einer Klage keinen Erfolg haben werdet.
da liegst du aber falsch habe mich letztens erst belehren lassen müssen von der polizei das es geht, du wirst wegen diskrimminierung angezeigt und ein klage auf einlaß (disco) bzw aufnahme (studio) ist im gange. zur begründung es handelt sich zwar um private unternehmen, die aber in der öffentlichkeit stehen und von dieser leben, da darf nicht diskrimminiert werden.
so ist das in dland auch wenn du selbstständig bist deine gäste darfst du dir nict aussuchen, wenn du es versuchst bekommst du eine anzeige :kotz:
-
Phantom Rooster
Zitat von Bodybörtling
2. grundrechte wirken auch unter privatleuten (@ jackson: gell, schon mal was von mittelbarer drittwirkung gehört?), das studio darf also niemanden z.b. aufgrund seiner hautfarbe diskriminieren.
Da haben wir's doch!
Ich werde diskriminiert, weil ich überproportional muskulös bin!
Zitat von Colonel Stuart
Lügenpresse halt die Frésse!
-
sonntag macht hier mcfit auf, irgendwelche tipps damit sie mich nehmen?
sehe etwas breit aus und bin deutscher.
-
@Daemonarch:
wow, von der Seite hatte ich das noch gar nicht betrachtet! Aber wenn Du das nachweisen kannst - tatsächlich eine Grundrechtsverletztung durch das Studio!
-
Anti-Diskriminierungs-Richtlinie
@Bodybörtling
Spätestens mit der (überfälligen) Umsetzung der Anti-Diskriminierungs-Richtlinie wird man hier umdenken müssen...
-
@rebizzel
was dir da die polizei erzählt hat ist quatsch.
bodybörtling hat das alles schon richtig ausgeführt.
gruß
-
@rebizzel
denke ich auch, dann bräuchte man keine Einlaßkontrollen an
der Tür mehr, wenn jeder den Einlaß einklagen könnte.
Hausrecht hat immer der Türsteher, wenn er Dich nicht reinläßt kann
die Polizei zwar gerufen werden von Dir, aber sie können die
Türsteher in keinem Fall zwingen die Person reinzulassen.
Fragen ob der Türsteher in reinläßt ja klar, aber letztes Wort hat die Tür.
Ähnliche Themen
-
Von MuscleToyboy im Forum Klassisches Training
Antworten: 1
Letzter Beitrag: 19.08.2015, 15:27
-
Von fister im Forum Marktplatz
Antworten: 0
Letzter Beitrag: 13.10.2014, 20:55
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln
|
|
|
Lesezeichen