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  1. #1
    Sportstudent/in Avatar von thedarkness82
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    Mehrwertsteuer Erhöhung

    An die Studiobetreiber hier..
    Darf man denn den Beitrag ab 2007 sobald die Mwst erhöht wird genauso erhöhen ohne das Mitglieder einen besonderes Kündigungsrecht haben??
    Denk mal, dass sich darüber schon jeder von euch gedanken gemacht hat..
    Weil bei paar hundert Mitgliedern auf einmal 3% Mehrausgaben ist schon ziemlich heftig..

  2. #2
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    Ich hoffe Du hast eine evtl. MwSt. Erhöhung und die damit verbundene Beitragserhöhung schon im Vorfeld in Deine Mitgliedschaftsanträge eingebaut.

  3. #3
    Sportstudent/in Avatar von thedarkness82
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    Das schaut glaub ich ganz schlecht aus..

  4. #4
    Discopumper/in
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    wenn es nicht im Vertrag drin ist, wird es darauf hinauslaufen, dass du den Leuten ein neues angebot machen darfst und diese können sich dann entscheiden.

  5. #5
    Sportstudent/in Avatar von thedarkness82
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    wie schauts aus, wenn es in der Hausordnung drin stehn würde?? Im Vertrag steht ja schliesslich drin, dass mit der Unterschrift, die Hausordnung akeptiert wird

  6. #6
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
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    Zitat Zitat von FranzM
    wenn es nicht im Vertrag drin ist, wird es darauf hinauslaufen, dass du den Leuten ein neues angebot machen darfst und diese können sich dann entscheiden.
    Oder in den sauren Apfel beißen und den Verlust einfahren.

    M.

  7. #7
    Sportstudent/in Avatar von thedarkness82
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    ne des geht schlecht. Des wäre ein Verlust der einfach nicht tragbar ist. Für keinen club.
    3 % sind ganz schnell mal 500.- - 1000.- !!
    Sprich ein Gehalt eines Angestellten.

  8. #8
    Sportstudent/in Avatar von T.S
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    LOL im vorfeld nicht nachdenken und jetzt irgendwas zurechtbiegen ... so haben wirs gerne!
    Durch eine Hausordnung einen privatrechtl. Vertrag im Nachhinein abändern ist nicht möglich - wäre ja auch vollkommen absurd - denk doch selber mal drüber nach.

  9. #9
    Sportstudent/in Avatar von thedarkness82
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    sicher. irgendwo hast ja recht. Aber schliesslich wird der Einzelhandel auch all seine Preise erhöhen.
    Die Ust soll ja ein durchlaufender Posten sein und kein Aufwand für das Unternehmen

  10. #10
    Sportstudent/in Avatar von T.S
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    halte dir vor augen, dass jeder kauf im einzelhandel ein eigenständiger vertrag ist ... klar ist das jetzt schei$$e für dich, aber du musst dir da doch auch eigenes verschulden wg der versäumnisse eingestehen oder?

    Also an bestehenden Verträgen wirste während der abgeschlossenen Lauftzeit nichts mehr ändern können. Zieh halt jetzt die Preise etwas straffer an und versuch noch den Schaden etwas zu regulieren. aber ich bin kein betriebswirt ...

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