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Das ist aber in meiner alten Heimatstadt, 400 km entfernt.
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Re: hmm
Zitat von chemtrail
Zitat von automat
Zitat von chemtrail
@Automat
beweise,dass das attest eine gefälligkeit war-kannst du nicht
beweise,dass der kunde wirklich keine schmerzen hat-kannst du nicht,kann der amtsarzt auch nicht
jo nur hast du den klitzekleinen fehler gemacht das DERJENIGE DER KÜNDIGEN WILL IN DER BEWEISPFLICHT STEHT DAS SEIN GRUND zur kündigung ausreicht
du hast da wirklich nicht recht sorry
und wenns bei jemandem so noch klappt dann nur aus unwissenheit seiten des betreibers
die beweispflicht ist das attest,die legitimation ist hierfür das recht der außerordentlichen kündigung(dies muss nicht einmal im vertrag aufgeführt sein)-verstehe dein post nicht.
ok versuche es genauer auszudrücken :
wenns der gegenseite nicht langt bist du immer noch in der beweispflicht
d.h. attest abgeben reicht nicht denn nicht das attest entscheidet wie du ggf. glaubst sondern der "aussergewohliche kündigungsgrund" Z:B: EIN ATTEST und wenns dem studiobetreiber nicht reicht bist DU immer noch in der beweispflicht denn der arzt erteilt kein verbot sondern eine EMPFEHLUNG nicht mehr und nicht weniger
also attest kann reichen muss aber NICHT!
und da haben wir den ganz krassen unterschied zwischen dem miet und dienstvertrag diskutiert den im mietvertrag wenns ein solcher ist kannst du mit deinem attest auch schiffchen bauen soviel nützt es dir!
selbstverständlich sollte jeder vernünftige betreiber fair reargieren und dann passts ja auch wieder
also @automat besser informieren
blödsinn!wenn der arzt eine sportunfähigkeit diagnostiziert,dann ist es so und das studio hat es zu akzeptieren.verkauf doch die leute nicht für dumm!wenn im attest eine klare diagnose,behandlungsmassnahmen und der vermerk,dass der patient dauerhaft sportunfähig oder vom sport abzuraten ist bzw unzumutbar ist,aufgelistet ist,dann kann sich der besitzer aufn kopp stellen!
und nochmal zum mietvertrag oder diensvertrag: ich weiss nicht,warum ihr darauf so rumreitet,aber es interessiert niemanden,ob es ein dienst-oder mietvertrag ist.entscheidend ist,dass der vertrag ein dauerschuldverhältnis ist-nicht mehr,nicht weniger.ließ dir mal §314BGB durch,da ist alles geregelt.
ich hab das ganze gerade durch,es war auch lustig,dass ich auch einen brief bekam, ähnlicher wortlaut wie der lustige brief:
uns liegt ein Attest aus Ihrer Praxis vor, wonach Ihrem Patient Herr XY, Zitat: „...von einem Training im Fitnessstudio abgeraten wird“.
Dieses Attest können wir so nicht akzeptieren.
Begründung:
Die Philosophie des XY Studios ist, Fitnesstraining nach modernsten und gesundheitsorientierten Maßstäben für jeden anzubieten. Aus diesem Grund beschäftigen wir lizenzierte Fitness- Trainer und diplomierte Kursleiter mit entsprechenden medizinischen Kenntnissen und Voraussetzungen.
Jeder Kunde erhält eine intensive Einweisung am Trainingsgerät, und ein auf Ihn abgestimmten Trainingsplan, der alle Verletzungen, gesundheitliche Probleme am Bewegungsapparat und den Leistungszustand des Herz- Kreislaufsystems berücksichtigt.
Das XY Studio liegt mit diesem Konzept ganz vorne. Das bestätigt uns auch die Zustimmung vieler Ihrer Kollegen, die ohne Bedenken Patienten an uns weiter empfehlen.
Ein weiterer, wesentlicher Punkt, ist die Vielfalt an Trainingsmöglichkeiten, die wir Ihrem Patienten bieten können.
Wir wollen nicht ausschließen, dass tatsächlich eine Verletzung bei Ihrem Patienten vorliegt.
Dennoch bezweifeln wir, dass diese zu einer völligen und dauernden Sportunfähigkeit führt.
tja,ich beharrte auf meinem recht und urplötzlich,nach 4 wochen,hat sich das studio anders entschieden und mich aus dem vertrag gelassen.komisch oder?ist natürlich ne tolle masche,mit diesem brief die kunden einzuschüchtern.danach noch ne kleine mahnung mit inkasso-drohung-von 10 leuten zahlen vielleicht aus angst 3,4 weiter und fürs studio hat sich gelohnt!
also leute,lasst euch nicht einschüchtern!das recht ist auf eurer seite!wenn im attest steht,ihr seid (dauerhaft) sportunfähig,dann seid ihr raus aus dem vertrag ohne wenn und aber.
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hahahahhaaa
weiss nicht wie das vor gericht ausgegangen wär wenn du dem richter sagst :
"und nochmal zum mietvertrag oder diensvertrag: ich weiss nicht,warum ihr darauf so rumreitet,aber es interessiert niemanden,ob es ein dienst-oder mietvertrag ist.entscheidend ist,dass der vertrag ein dauerschuldverhältnis ist-nicht mehr,nicht weniger.ließ dir mal §314BGB durch,da ist alles geregelt. "
und wieder nicht richtig aufgepasst der unterschied zwischen miet und dienstvertrag ist halt sehr wohl wichtig
wollt ja nich mit den § anfangem aber ok kenn mich ja bestens aus
kleines bsp´. zum attest und mietvertrag: LG Darmstadt Urteil 6 S 60/90
"durch die krankheit des bekl. ist die verpflichtung zur zahlung der trainingsgeb. nicht automatisvh erloschen§ 552 BGB bestimmt dass die pers. verhinderung des "mieters" grundsätzlich unerheblich ist " ich wiederhole grundsätzlich unerheblich ist
also danebengetippt oder geraten dein studio hat dich halt einfach aus kulanzgründen rausgelassen/zur konkurenz geschickt oder hat keinen bock auf früh aufstehen und vor gericht tappen wegen dir gehabt!
und das mit der beweispflicht bleibt so wie ich es geschrieben habe tschuldige nicht mein vergehen geh zu den richtern und beschwer dich da!
dein attest ist nur eine meinung des arztes kein beweis! da liegt dein (denk) fehler
im übrigen find ich es arm mit dem ich will (BIN EIN KLEINES MÄDCHEN) und will aus dem und diesen und jenem raus- vertrag ist vertrag un ich halt mich an meine
und nochmal wenn es wirklich berechtigt ist dann klar kein prob. aber wenn nur ein hauch von verarsche durchkommt gehöert das geld mir
leider reargieren viele studiobesitzer in dem fall (ohhh ärztlivhes attest) überängstlich was nicht seinmüsste.
darf ich fragen was du als krankheit angegeben hast und wie lange du schon krank bzw. erkrankt bist?
und bitte nimm die texte nich immer so pers.
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