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Erfahrung mit Beitragserhöhung???
Hallo Leute,
ich habe vor kurzem ein Schreiben vom Studio mit einer Beitragershöhung erhalten. Damit habe ich meines Wissens ein Sonderkündigungsrecht. In den AGB ist nichts erwähnt von Erhöhungen.
Liege ich hier richtig? Bei jeder Autoversicherung ist das auch so. Wäre nett paar Antworten zu bekommen
Gruß
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wenn davon nichts erwähnt wurde, darfst du kündigen, egal aus welchem grunde die erhöhung vorgenommen wird. wenn als begründung, z.b steht, weil die fixkosten gestiegen sind, könnte er genauso schreiben, weil er sich nen porsche kaufen will
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Eisenbeißer/in
Wichtig:
Innerhalb 14 Tagen nach Mitteilung kündigen!
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Sportstudent/in
Zitat von Dream
Wichtig:
Innerhalb 14 Tagen nach Mitteilung kündigen!
aha.. Wir haben vor einigen Monaten die Sommeröffnungszeiten eingeführt. Wenn dann paar leute erst ca zwei Monate nach der Änderung kündigen ist das dann auch nicht rechtskräftig??
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Zitat von thedarkness82
aha.. Wir haben vor einigen Monaten die Sommeröffnungszeiten eingeführt. Wenn dann paar leute erst ca zwei Monate nach der Änderung kündigen ist das dann auch nicht rechtskräftig??
wichtig ist der zugang der kündigung, wenn ihr das per rundschreiben rausgeschickt habt, dann kann er nicht sagen er bekam die erst jetzt...
sollte das aber nur angeschlagen sein am schwarzen brett, und er kommt jetzt erst wieder ins studio naja dann....
und du hast glaube ich 1 monat zeit zum kündigen
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75-kg-Experte/in
Zitat von Dream
Wichtig:
Innerhalb 14 Tagen nach Mitteilung kündigen!
Warum gerade 14 Tage? Ist das eine Frist, die man in einem Anschreiben festlegt? Weiter unten steht schon was mit "... glaube ich 1 Monat ...".
Fakten wären wichtig, obwohl ich glaube, dass es die in diesem Fall nicht geben wird.
M.
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Danke für eure Antworten!
ich habe das schreiben am 11.07 erhalten (war datiert auf den 6.07!) und sofort die Kündigung geschrieben. Letzte Woche hatte ich mal nachgefragt, wo meine Bestätigung bleibt und man sagte mir Sie kommt. Gestern ahbe ich noch mal angerufen und da hieß es dann plötzlich, Sie könnten nix finden! Habe dann erst mal meinem Frust am Telephone etwas Luft gemacht und das ganze noch mal geschickt! Sauerei sowas. Bin jetzt mal gespannt ob ich diese Woche noch die Bestätigung bekomme. Das Problem ist halt, das die Kündigung an deren Zentrale muß und nicht an das Studio in dem ich trainiere.
Jetzt bin ich mal gespannt wies weitergeht
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Sportbild Leser/in
Ein allgemeiner Tip bei sowas:
Alle wichtigen Willenserklärungen wie Kündigung u.ä. immer per Einschreiben mit Rückschein schicken. Wenn man einiger Maßen sicher gehen will, ist es wichtig, diese nicht selbst zu schicken, sondern jemand anderen darum zu bitten. Auf der Rückseite des Schreibens läßt man denjenigen per Unterschrift bestätigen, an dem und dem Tag eine Kopie des umseitigen Schreibens an die Person/ Adresse xyz per Einschreiben geschickt zu haben. Das kann notfalls auch ruhig ein volljähriges Familienmitglied sein, denn vor Gericht wird nicht per se davon ausgegangen, daß Familienmitglieder grundsätzlich für einander Lügen.
Ist ein wenig umständlich, aber ich mache es nur noch so, bei wichtigen Sachen.
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Na ja man kanns auch übertreiben, grundsätzlich hast Du aber recht ein kleiner Formfehler und du hast vor Gericht verloren.
Bei uns reicht aber er Poststempel als Eingangsnachweis und der Umschlag wird mit dem Schreiben aufgehoben.
Zum Glück bekomme ich Kündigungen überwiegend mit normaler Post, Einschreiben selten und mit Rückschein ist mir noch nicht untergekommen. Was ich auch als einen kleinen Vertrauensbeweis sehe.
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Eisenbeißer/in
Also ich hab gegoogelt was das Zeug hält wegen der Widerspruchsfrist und außerordentlicher Kündigung bei Beitragserhöhung.
Ich hab nur Widerspruchfristen bei Beitragserhöhungen im Versicherungssektor gefunden. Diese liegen zwischen 2 und 4 Wochen.
Das mit den 14 Tagen habe ich auf einer Schulung oder in einem Konzept zur Beitragerhöhung mitbekommen, finde aber grad nichts darüber in meinem Chaosbüro.
Es gibt meines Wissens ein Urteil das besagt, dass selbst wenn das Mitglied behauptet, es hätte kein Schreiben mit Ankündigung der Erhöhung bekommen, ein Richter darauf verwiesen hat, dass es zumutbar ist, dass man alle 2 Wochen auf seine Kontoauszüge kuckt und spätestens dort die Beitragserhöhung feststellt und spätestens dann Widerspruch einlegt.
Vielleicht ist ja Baumbart bei der Suche nach aktueller Rechtssprechung erfolgreicher. Ich finde leider nichts handfestes.
Gruß
michel
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