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  1. #1
    Sportstudent/in Avatar von thedarkness82
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    1.249

    Inkasso oder Anwalt??

    An euch Studiobetreiber hier..
    wenn Mitglieder bei euch nicht zahlen aus folgenden Gründen, wie handhabt ihr das? Inkasso oder Anwalt

    1. zahlt nicht, ohne Grund und kommt auch nicht ins Training
    2. zahlt nicht mehr wegen minimal veränderten Öffnungszeiten, diese waren aber nie vertraglich festgelegt.
    3. zahlt nicht mehr nach Abgabe eines Attestes. Keine gravierende Krankheit was das Training unmöglich machen würde. Z.B: Rückenbeschwerden, Astma etc.
    4. Mahnung kommt zurück. Mitglied ist verzogen ohne Kündigung etc.

    Ich denke da so:

    1. Inkasso
    2. Anwalt
    3. Anwalt
    4. Inkasso

    Dank euch für die Hilfen. Bitte nur Betreiber oder Anwälte posten....

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    --> entweder Mahnbescheid selbst beantragen, oder gleich an einen Anwalt geben.

    Die klassischen Inkasso-Anbieter sind meistens noch teurer als das, was ein Anwalt erhalten würde.

    Problem:
    Wenn's funktioniert und der Schuldner zahlt, zahlt er auch die Verfahrenskosten - schön, aber leider auch selten.

    Wenn's aber nicht funktioniert, muß man wieder den "nächsten" Schritt machen und zusätzlich zu dem Inkasso-Büro auch noch den Anwalt bezahlen.
    Auf den schon vorher angefallenen Inkasso-Kosten bleibt man dann immer wieder sitzen, weil man nur die RA-Kosten gegen den Schuldner durchsetzen kann.
    Wenn der Schuldner dann am Ende pleite ist, hat man meist doppelt (Inkasso+Anwalt) draufgezahlt.

  3. #3
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  4. #4
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    Ich würde immer zum Anwalt gehen. Die Anwältskosten und Gerichtskosten trägt der Verlierer, also das Mitglied, wenn ein Anspruch auf Beitragszahlung besteht (der Anwalt kann dies prüfen). Inkassokosten sind dagegen häufig nicht rechtmäßig und nicht erstattungspflichtig.

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    Hintergrund:
    Der Schuldner muß Inkasso-Kosten nur in der Höhe tragen, die auch angefallen wäre, wenn man "gleich von Anfang an" einen Rechtsanwalt beauftragt hätte.

    Da man - wenn man mit dem Inkasso-Büro nicht weiterkommt - dann üblicherweise den Rechtsanwalt beauftragt, hat man in diesem Fall auch"doppelte" Kosten. Der Schuldner muß aber nur das erstatten, was bei "kostensparender Methode" angefallen wäre.

    Dann heißt es "Sie hätten ja direkt den Rechtsanwalt beauftragen können, statt vorab es noch mit Mahnbriefen eines Inkasso-Büros zu probieren"; erstattungsfähig ist somit nur der Betrag, der auch beim RA direkt angefallen wäre.

    Die Inkasso-Büros nehmen aber häufig recht "wilde" Fantasiepreise, die sie den Schuldnern - und dann meistens recht unverblümt, wenn es nicht klappt - dem Gläubiger in Rechnung stellen. Nicht alle und nicht immer, aber doch häufig.

    Deswegen würde ich von Inkasso-Büros eher abraten.

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