Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1
    60-kg-Experte/in
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    221

    Vertrag kündigen?

    Hallo!

    In meinem Vertrag ist eine Klausel, dass das Mitbringen von Getränken untersagt ist und bei man bei Mißachtung bei gleichzeitiger Zahlung Studioverbot hat.

    Komme ich deswegen irgendwie aus dem Vertag raus?

  2. #2
    75-kg-Experte/in
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    Nein
    .
    .
    .
    .
    .
    . (doofe 10er Regelung)

  3. #3
    Sportstudent/in
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    solche klauseln sind grundsätzlich nichtig.es gibt x urteile zu dem thema,die ausnahmslos bestätigt haben,das man seine eigenen getränke mitbringen darf,vollkommen egal ob das dem studio passt oder nicht.ich würde meine eigenen mitnehmen.wenn sie deswegen terz machen und dir ein verbot erteilen,würde ich den beitrag nicht mehr bezahlen,bzw die einzugsermächtigung bei deiner bank wiederrufen.dann können sie ja gerne klagen.mal gucken was der richter dazu sagt

  4. #4
    75-kg-Experte/in
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    Zitat Zitat von PokerAce
    solche klauseln sind grundsätzlich nichtig.
    Das stimmt allerdings.
    Aber die Klausel an sich begründet noch kein Sonderkündigungsrecht.

    ERST wenn es wegen der Getränke Ärger gab.

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    wenn du trinkst und dann studioverbot erhältst,darf dir das studio keine gebühren mehr in rechnung stellen und muß sogar den vorbezalten monatsbetrag anteilig zurückerstatten. denn du kannst die einrichtung nicht mehr nutzen. dass ist zwar offiziel keine kündigung des evrtrags aber zumindest wird kein geld mehr abgebucht. der vertrag läuft dann offiziel bis vertragsende. die klausel ist ein eigentor des studios.

  6. #6
    60-kg-Experte/in
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    OK!

    Vielen Dank... Dann muss ich es wohl drauf ankommen lassen... DEr Besitzer hatte mich schon drauf angesprochen, dass ich immer in der Umkleide trinken gehe...

  7. #7
    Neuer Benutzer
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    natürlich kannste kündigen wenn die dir hausverbot erteilen, wäre ja noch schöner!

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