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  1. #21
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    Der Betreiber kann den Konsum von eigenen Getränken nur verbieten, wenn er Getränke zu marktüblichen Preisen anbietet, und damit sind nicht die Preise aus der Gastronomie gemeint, sondern die aus dem Getränkemarkt.

  2. #22
    75-kg-Experte/in Avatar von SamFisher666
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    Zitat Zitat von bertxyz
    Der Betreiber kann den Konsum von eigenen Getränken nur verbieten, wenn er Getränke zu marktüblichen Preisen anbietet, und damit sind nicht die Preise aus der Gastronomie gemeint, sondern die aus dem Getränkemarkt.
    Interessante Theorie... Die Rechtslage sieht es so, dass es dem Kunden, die ein Fitnessstudio besucht, nicht zugemutet werden kann, sein durchs Training erhöhten Flüssigkeitsbedarf durch die im Studio angebotenen Getränke zu stillen. Dies ist vor allem durch die hohen Preise der im Studio angebotenden Getränke nicht
    verhältnismäßig... Da ein Gym vorrangig zur Gesundheitsförderung dient, und folglich keinen Gastronomiebetrieb darstellt, kann der Inhaber auch nicht verlangen nur seine Getränke zu kaufen und zu trinken. Und zur o.g. Theorie: Ich würde dem zustimmen, nur ist es sicher recht selten, dass ein Fitnessstudiobetreiber die Flasche 0,75 L-Standard-MiWa für ca. 0,5 € (ohne Pfand) anbietet....

    Aber nicht destotrotz ist es in unserem Studio das gleiche Theater....

    Gruß Marc

  3. #23
    75-kg-Experte/in Avatar von SamFisher666
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    Zitat Zitat von rebizzel
    wenn es nur die 4euro wären.... bei uns im studio kostet die 1,5l flasche wasser 2euro :/

    Das ist aber eigentlich recht günstig! Bei uns bezahlt man fürs "Stille Wasser" (also LEITUNGSWASSER) 0,3 L 0,50 € !!!! Na gut,da ist Zitrone dran

  4. #24
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    Also für Leitungswasser schon solche Preise zu erheben kann meiner Meinung nach nur Geldmache sein.

    Von einem Getränkeabo hab ich noch garnix gehört. Schade, denn das wäre ja eigentlich optimal. Naja, wie gesagt, wird bei mir im Studio leider nicht angeboten. Wenn ich jedesmal was trinken würde hätte ich den monatlichen Beitrag auch nochmal versoffen. Das wäre echt unfair wenn man dazu gezwungen werden sollte.

  5. #25
    Sportbild Leser/in Avatar von Mindhack
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    so ich bin der Trainingspartner von N.Longfgella

    Man kann bei uns im Studio 1,80 EURO zahlen und dann das ganze Training über so viel trinken wie man will. Das wären bei 3-4 x Training die Woche im Monat ~ 25 EURO!

    Also fast noch mal der Studiobeitrag! Ein Getränke-Abo würde sich unser Studiobetreiber glaub ich nicht einfallen lassen, denn irgendwie gibts bei uns genügend bekloppte, die andauernd an der Theke stehen und die Vorräte leersaufen!

    Also mit so einem Abo würde er nur ein Umsatzminus riskieren!

  6. #26
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
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    Zitat Zitat von Mindhack
    Also mit so einem Abo würde er nur ein Umsatzminus riskieren!
    Nicht unbedingt. Bei uns wird damit ganz ordentlich verdient.

    M.

  7. #27
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    Mhm, Schade, hängt vielleicht auch von der größe des gym ab, ob es ein günstiges Abo gibt.

    Mal ne andere Frage. Eine Bekannte hat mir erzählt das sie in ihrem Fitnesscenter sogar bei Vertragsabschluss unterschreiben musste das sie nur die dort gekauften Getränke verzehrt. Ist das denn rechtlich?

  8. #28
    75-kg-Experte/in Avatar von SamFisher666
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    Zitat Zitat von Longfella
    Mhm, Schade, hängt vielleicht auch von der größe des gym ab, ob es ein günstiges Abo gibt.

    Mal ne andere Frage. Eine Bekannte hat mir erzählt das sie in ihrem Fitnesscenter sogar bei Vertragsabschluss unterschreiben musste das sie nur die dort gekauften Getränke verzehrt. Ist das denn rechtlich?
    Du meinst rechtens bzw. rechtmäßig

    .... Nein, wie oben bereits geschrieben, kann der Betreiber dem Kunden nicht zumuten keine eigenen Getränke mitzubringen...Klauseln, die dies im Vertrag regeln sind nichtig, d.h. man brauch sie nicht zu beachten, auch wenn der Kunde dafür unterschrieben hat.
    Folglich kann der Studiobetreiber dem Mitglied bei Mißachtung dieser Klausel auch nicht kündigen. (Theoretisch bzw. juristisch versteht sich)

    Aber merke: Die ist die aktuelle Rechtsprechung (sprich durch Urteil eines Gerichts entschieden), d.h. meines Wissens nach nicht gesetzlich geregelt.

  9. #29
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    Achso na denn... viele wissen das wohl nicht, so wie es mir immer erzählt wird.

    ja so mein ich das @SamFisher666

  10. #30
    75-kg-Experte/in Avatar von SamFisher666
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    Zitat Zitat von Longfella
    Achso na denn... viele wissen das wohl nicht, so wie es mir immer erzählt wird.

    ja so mein ich das @SamFisher666
    .......................

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