Ergebnis 1 bis 9 von 9
  1. #1
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    Fristlose Kündigung bei Beitragserhöhung

    Ich hab mal eine frage, und zwar kann ich meinen Vertrag fristlos kündigen, wenn ich eine monatliche Beitragserhöhung erhalten habe?

    Ein Bekannter von mir meinte, man kann in dem Monat fristlos kündigen in dem man die Beitragserhöhung erhalten halt.

    Stimmt das oder muß ich wohl noch länger warten?

  2. #2
    Discopumper/in Avatar von ATOLPOL
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    das sollte stimmen, bin mir da soger fast sicher!

  3. #3
    60-kg-Experte/in Avatar von slotty
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    Also mir ist das auch schon passiert,ich habe mich da ma was schlau gemacht.

    Da ich ja den vertrag nur auf grund des günstigen preises abgeschlossen hatte ist es natürlich nicht rechtens diesen einfach zu erhöhen.Da stellt sich doch die Frage ob dies nicht ein Vertragsbruch von seiten des studios ist,wenn dies der fall sein sollte steht doch einem austritt aus dem vertrag nichts mehr im wege.Meiner Meinung nach...In meinem studio betrug die erhöhung nur 3 euro pro monat,also noch halbwegs zuverkraften.um wie viel wurde denn dein beitrag erhöht?

  4. #4
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    Vorliegend ist nicht nur ein Vertragsbruch Seitens des Studios gegeben sondern es ist laut des Gesetzes auch ein Betrug. Denn dir wurde nämlich die Tatsache vorgespiegelt das du zu einem bestimmten Beitrag verpflichtet bist und wenn dieses sich ändert dann liegt insoweit eine falsche Tatsache vor. Wenn du die Vertragsunterzeichnung wegen arglißtiger Täuschung anfechtest bist du sofort aus dem Vertrag herraußen. Anonstens würd ich einfach abwarten bis die den höheren Betrag abbuchen wollen und einfach nicht mehr zahlen.

  5. #5
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    Hab jetzt diesen Monat schon das schreiben wegen der Beitragserhöhung bekommen, die Mitgliedsgebühr erhöht sich zum 1,53€ pro Monat.
    Bei mir im Vertrag steht aber drin, das sich nach 2 Jahren der Vertrag um alle 6 Monate verlängert und sich der Mitgliedsbeitrag um 1,53€ stillschweigend erhöht.
    Da kann ich dann doch nicht fristlos mehr kündigen oder gibts da noch ne chance?

  6. #6
    Sportstudent/in Avatar von fatmike
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    bin jetzt leider kein rechts-experte, aber du solltest dir eines merken: agbs in den verträgen sind schön und gut, jedoch müssen diese agbs auch mit bestehendem gesetz konform gehen. tun sie das nicht, sind die entsprechenden teile in den abgs unzulässig.
    viele studios versuchen durch ihre agbs gesetze zu "umgehen".

  7. #7
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    Wenn in deinem Vertrag drin steht, dass eine Beitragserhöhung (unter Voraussetzung x z. b. gestiegene Betriegskosten, MwSt.-Erhöhung, etc.) möglich ist kannst du nicht fristlos kündigen ansonsten ja.

    Mich würde dazu mal interessieren, nachdem ihr fristlos gekündigt habt was dann? Wechselt man solange bis man alles Studio´s durch hat und fängt dann nochmal von vorne an? Ständig auf der Suche oder wie macht ihr das? Konntet ihr euch kein Bild von Studio machen als ihr unterschrieben habt?

  8. #8
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    Ich bin in dem Studio jetzt schon seit längerer zeit.
    Ich möchte aus kosten gründen, und weil viele Freunde von mir bei MC Fit trainieren, dorthin auch wechseln, spare so auch 40€ im Monat.
    Und verhältnismäßig find ich Mc Fit auch nicht schlechter als mein jetziges Studio.

  9. #9
    Discopumper/in
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    denke nicht, dass du mit der Kündigung durch kommst, die Laufzeit und die Verlängerung sind Konform mit dem was man so an Urteilen liest.
    Die automatische Erhöhung ist korrekt und somit angekündigt und vereinbart sodass du nicht überraschend erhöhte Kosten hast, insofern kannst du nur wenn du am Ende der 2 Jahre bist oder danach fristgemäß kündigen.
    Da du schreibst du bist schon länger dort werden es ja wohl mindestens 2 AJhre sein, dann kündige fristgemäß zum Ende der entsprechenden Laufzeit und gut ist.

    Da du in deinem Vertrag von der Beitragsanpassung informiert wurdest, wusstest du es ja vorher schon und hast es mit deiner Unterschrift gebilligt. Was anderes wäre gewesen, wenn es nicht Vertragsbestandteil gewesen wäre und einfach erhöht wurde. Dies ist heir nicht der Fall.

    Mach deinen Vertrag zu Ende und verpenn die Kündigungsfrist nicht.

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