Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 15
  1. #1
    Discopumper/in Avatar von Tompau
    Registriert seit
    22.06.2002
    Beiträge
    104

    Klage von Les Mills "geht das so einfach?"

    Hallo,

    haben da mal eine bescheidene frage...

    wir haben sein ein paar wochen eine Grouptraineren die Kurse gibt.
    darunter ein Kurs den wir "Pump It" nenen.

    Jetzt hat die neue Trainerin ein Anruf bekommen von einem "Les Mills" vertreter und sagt das wir mit einer strafe von 1333 € rechnen dürfen wenn wir nicht binne 5 Tagen uns eine lizens von les mills kaufen und jeden monat 200 euro abdrücken.

    Die Trainerin behauptet sie kennt den gebietsvertreter von les mills und er würde ihr öfters ärger machen. ???


    Was haltet Ihr davon? habt ihr da änliches gehabt? Ist das wort "Pump It" von les mills geschützt?

    Danke im voraus für schnelle antworten.

  2. #2
    Administrator
    Registriert seit
    24.09.2000
    Beiträge
    2.401
    War das nicht "Pump It Up!" mit einem Ausrufezeichen dahinter, also zwei allgemeine englische Wörter kann man denke ich genauso wenig schützen, wie Amen. Ich kann ja auch nicht "Bodybuilding Szene" schützen, sondern nur BBSzene

    Mfg, Ben.

  3. #3
    Discopumper/in Avatar von Tompau
    Registriert seit
    22.06.2002
    Beiträge
    104
    Wir haben es schlicht und einfach "Pump It" genannt. Haben auch keine bilder oder etc. von les mills genommen nicht mal den textbeschreibung von "Body Pump"

    Also wenn man den Kurs "Body Pump" nennt dann darf mann blechen, bestätigen viele. Also müssen sie ja den namen ---------------------" Body Pump"------------------
    geschützt haben...

    Kennt jemand ne seite wo man sich schlau lesen kann diesbezüglich?

  4. #4
    Discopumper/in Avatar von Reissdorf Fass
    Registriert seit
    29.04.2007
    Beiträge
    134
    Zitat Zitat von Tompau
    Jetzt hat die neue Trainerin ein Anruf bekommen von einem "Les Mills" vertreter und sagt das wir mit einer strafe von 1333 € rechnen dürfen wenn wir nicht binne 5 Tagen uns eine lizens von les mills kaufen und jeden monat 200 euro abdrücken.
    .
    ein traum, dass sie bestimmen wie hochdie strafe ist. da würde ichs auf ne strafe ankommen lassen. ihr seid bestimmt rechtschutzversichert. undwenn ihr verliert sind das ja geradmal 5 monate in dem es sich lohnt den namen zu tragen

  5. #5
    Eisenbeißer/in Avatar von besserwisser
    Registriert seit
    09.05.2006
    Beiträge
    822
    nicht einknicken
    diese ganze markennamen geschütze darf nicht weiter um sich greifen.
    mit "pump it" seit ihr doch ausreichend weg von "bodypump"
    bilder und beschreibungen von denen dürft ihr natürlich nicht verwenden
    ansonsten eher cool bleiben, gerade wenn drohungen hoch ausfallen, steht wenig dahinter.
    in welcher gegend passierte das? ist wohl mal wieder ein ganz ein schlauer am rumbrüllen.

  6. #6
    Gesperrt
    Registriert seit
    25.12.2002
    Beiträge
    1.160
    nun ja, falls pumpit! eine geschützte Marke ist, kann es ärger geben.

    Nur muss das ein deutscher Gericht entscheiden. markenrecht ist sehr teuer, da hohe Streiwerte angesetzt werden, ab 50000 euro.

    Die sollen euch zeigen, dass die daran die rechte haben!

    Einfach mal anrufen und die Sache klären

  7. #7
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
    Registriert seit
    13.01.2004
    Beiträge
    417
    Zitat Zitat von real_alex
    nun ja, falls pumpit! eine geschützte Marke ist, kann es ärger geben.
    Hier mal selbst zum nachschauen: https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html

    M.

  8. #8
    Discopumper/in Avatar von Tompau
    Registriert seit
    22.06.2002
    Beiträge
    104
    Da finde ich nur ein pumpen hersteller. lachhhh


    na mal schaun was noch von denen kommt.
    DAS DIE IN DEN TIEFTEN SAUERAND KOMMEN IST SCHON DER HAMMER:

  9. #9
    Gesperrt
    Registriert seit
    25.12.2002
    Beiträge
    1.160
    Dann hat Lesmills wohl ein Problem!

    Evtl. ist diese drohkulisse auch gewollt um die Leute einzuschüchtern, dann sollte man aber den Sau-Laden an den Pranger stellen.

  10. #10
    Eisenbeißer/in Avatar von Hundekönig
    Registriert seit
    25.05.2004
    Beiträge
    611
    Verlang doch die Forderungen auch schriftlich. Wenn sie das ablehnen, dann sicher nur weil sie keine Beweise zur Erpressung/Nötigung liefern wollen.

Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 13.10.2014, 20:55

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
 
Folge uns auch auf:
BBSzene on YouTube BBSzene on Twitter
15% GUTSCHEIN SICHERN
Newsletter abonnieren und sparen
NEWSLETTER ABONNIEREN &
BEIM SHOPPEN SPAREN!

Ich bin damit einverstanden, dass mir regelmäßig Informationen zu folgendem Produktsortiment per E-Mail zugeschickt werden: Sportnahrung, Sportgeräte und -kleidung, Diätprodukte. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber My Supps widerrufen.

DEINE VORTEILE AUF EINEN BLICK:

exklusive Angebote
Rabattaktionen
Gewinnspiele