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  1. #1
    Sportbild Leser/in
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    Frage zur Kündigung.

    Hi,
    folgendes Situation:

    Mein Vertrag wurde am 1.8.2005 abgeschlossen. dabei wurden mir die ersten paar Wochen "geschenkt", das heisst es wurde erst ab dem 10.10 abgebucht.

    der Vertrag hat eine Laufzeit von 24Monaten.
    diesen habe ich nun gekündigt und ein paar Tage später Post erhalten.
    Inhalt: der Vertrag wird zum 7.10 2007 gekündigt..

    Ist das so rechtens? die 24Monate sind doch schon am 1.8 rum....also die Abbuchungen zur Grundlage zu nehmen finde ich nicht ok..das steht so auch nirgends im Vertrag drin.

    mfg michael

  2. #2
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    kann man so pauschal nicht beantworten,
    kommt drauf an wie es im Vertrag / AGBs drinstand

  3. #3
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    Entscheidend ist wann der Vertrag beginnt nicht wann er unterschrieben wurde.

  4. #4
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    in den AGBs steht dazu leider nichts genaues.

    @andy: der Vertrag beginnt doch auch am 1.8...denn von da an habe ich dort trainiert.

  5. #5
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    Was steht den als Datum bei Vertragsbeginn?

    Wenn der Vertragsbeginn der 1.8. ist und du die Wochen geschenkt bekommen hast, dann hast du recht.

    Wenn der Vertragsbeginn der 01.10. ist und du die Wochen bis dahin kostenlos das Studio besuchen durftest hat der Betreiber recht.

    Ja hört sich doof an aber nach meiner Information ist das so...

  6. #6
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    also unten (auf der DIN A4 Seite) haben der Trainer, sowie ich unterschrieben. daneben steht als Datum der 1.8.2005.


    mitten im Text jedoch steht:

    Buchungen ab: 10.10.2005

    Der hat mir das so erklärt das ich die ersten Wochen / Monate geschenckt bekomme.

  7. #7
    Men`s Health Abonnent Avatar von schweinenacken
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    Zitat Zitat von vivalafiesta
    also unten (auf der DIN A4 Seite) haben der Trainer, sowie ich unterschrieben. daneben steht als Datum der 1.8.2005.


    mitten im Text jedoch steht:

    Buchungen ab: 10.10.2005

    Der hat mir das so erklärt das ich die ersten Wochen / Monate geschenckt bekomme.
    wann gebucht wird ist nicht relevant

  8. #8
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    Zitat Zitat von schweinenacken
    wann gebucht wird ist nicht relevant
    Scheinbar leider doch, denn heute kam diese Email:

    Sehr geehrter Herr Coenen,

    Bezug nehmend auf Ihre Email vom gestrigen Tage, bedauern wir Ihnen
    mitteilen zu müssen, dass die Laufzeit des Vertrages erst mit Buchungsdatum
    beginnt.
    In Ihrem Fall wurden ab dem 10.10.2005 Beitragsabbuchungen getätigt, womit
    das Enddatum 07.10.07 korrekt ist. Zu Ihrer Information möchten wir Ihnen
    mitteilen, dass genau diese Angelegenheit bereits mehrfach vor den
    Amtsgerichten der Umgebung verhandelt worden ist. Es wurde in diesen Fällen
    stets bestätigt, dass die Laufzeit nicht ab Abschlussdatum sondern ab
    Buchungsbeginn läuft.
    Die Zeit von August bis Oktober haben wir Ihnen tatsächlich geschenkt, was
    bedeutet, dass keine Beitragsabbuchungen getätigt wurden.
    Die letzte Beitragsabbuchung des 14-tätigen Beitrages werden wir am 24.09.2007 vornehmen.

    Wir hoffen Ihnen hiermit gedient zu haben und bedauern Ihnen keinen
    positiven Bescheid geben zu können.



    Mit freundlichen Grüßen



    Selection Fitness Verwaltung

  9. #9
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    Zitat Zitat von vivalafiesta
    Bezug nehmend auf Ihre Email vom gestrigen Tage, bedauern wir Ihnen
    mitteilen zu müssen, dass die Laufzeit des Vertrages erst mit Buchungsdatum
    beginnt.
    DAS muss im Vertrag stehen, ansonsten begeben sich die Jungs hier auf ziemlich dünnes Eis.
    Wenn das allerdings so drin steht, dann haste Pech gehabt.

    Es ist also eminent wichtig, dass Du genau guckst, was als "Vertragsbeginn" definiert worden ist.

    Ansonsten halte ich das für ne ziemlich unverschämte, wenn auch coole Idee.... Die ersten Monate einer Laufzeit kündigen eh die wengsten und die 3 Monate "geschenkt" holen sie sich am Ende wieder....

    und nochwas .... "am amtsgericht verhandet" wird viel... 1. kommts auf die Urteile an, die Begründungen, eventuell könnte man arglistige Täuschung ins Spiel bringen, dann kanns ganz anders ausgehen.... 2. gibts nicht wenige Amtsgerichtsentscheidungen, die später keinen Bestand mehr haben....

    Wie auch immer, ich halte die 3 Monate "geschenkt" für einen fiesen trick, üble Abzocke oder sogar arglistige Täuschung (über die wahre Vertragslaufzeit)

    Wenn ich ne Rechtsschutz hätte, würde ich die das durchfechten lassen... und zwar unter allen Gesichtspunkten.

  10. #10
    Men`s Health Abonnent Avatar von schweinenacken
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    falls der amtsgericht-spruch nur ein einschüchterungsversuch war, kann auch das nachfragen nach den aktenzeichen hilfreich sein.
    es wundert mich ein wenig, daß von den amtsgerichten der umgebung und nicht von amtsgericht xy die rede ist.

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