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Neuer Benutzer
Bei mir im Studio nerve ich mich selbst am meisten,weil ich meist einfach nur planlos durch die gegend wander,wenn meine geräte besetzt sind oder ich hol mir ein shake nach dem anderen ))
so vergeht minute um minute
und die meisten im studio heben zwar mehr als ich aber ich WETTE keiner trinkt soviel wie ICH ohne auf's Klo zu müssen hrhrhrhr
das nenn ich ne alte kampfblase
hrhrh
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Zitat von destero
Das steht bei uns seit dieser Woche
Pussystudio olé...
LooooooooooooooooooooooooooooooooooooL
Rektalkarte für dich
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noch keinen stinkefinger auf das schild gemalt? würde ich schleunigst nachholen und dann außerordentlich kündigen, denn grund dafür hast du rechtlich gesehen!
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Zitat von destero
Das steht bei uns seit dieser Woche
Pussystudio olé...
Ahahahahahahahahahahaha,
Tja vielleicht lässt dich noch kastrieren dann passt du besser rein.
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Einfach mal leutz die aufgrund von stoff oder vielleicht auch genetik viel mehr masse haben als meiner einer und mir blöde angucken weil ich einfach mal mehr drücke. Oder 140kg Kreuzheben mache und mir sagen tu das bloß nich, machst dich kaputt, selber aber nach Spongebob auf thais aussehen!
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Sportrevue Leser
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BB-Schwergewicht
Zitat von Sokra
Ahahahahahahahahahahaha,
Tja vielleicht lässt dich noch kastrieren dann passt du besser rein.
Als ob das lustig wäre.
@destero: Haben die eine Kontakt eMail Adresse?
"We are all worms, but I do believe that I am a glow-worm."
- Winston Churchill
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An die juristisch etwas Gebildeten hier: Nach einer außerordentlichen Kündigung müsste doch auch Schadensersatz drin sein, oder? (§314 IV BGB)
Mal ein konstruierter Fall: Ich habe im o.g. Studio einen 12-Monatsvertrag geschlossen, nach 3 Monaten wird der Freihantelbereich gestrichen. Im gleichen Ort gibt es noch ein anderes Fitnessstudio mit Freihantelbereich, welches aber 10 Euro teurer ist. Schaden demnach 9*10 Euro = 90 Euro.
Kann man diese 90 Euro beim alten Studio einfordern? Oder ist die Abschaffung des Freihantelbereiches gar kein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes, mit dem man eine a.o. Kündigung begründen kann?
EDI Aber dem ersten Punkt kann ich nur beipflichten. Habe bei uns schon Leute auf Socken oder in Badelatschen (pink!) trainieren sehen...
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BB-Schwergewicht
Zitat von moesenheinz3
An die juristisch etwas Gebildeten hier: Nach einer außerordentlichen Kündigung müsste doch auch Schadensersatz drin sein, oder? (§314 IV BGB)
Mal ein konstruierter Fall: Ich habe im o.g. Studio einen 12-Monatsvertrag geschlossen, nach 3 Monaten wird der Freihantelbereich gestrichen. Im gleichen Ort gibt es noch ein anderes Fitnessstudio mit Freihantelbereich, welches aber 10 Euro teurer ist. Schaden demnach 9*10 Euro = 90 Euro.
Kann man diese 90 Euro beim alten Studio einfordern? Oder ist die Abschaffung des Freihantelbereiches gar kein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes, mit dem man eine a.o. Kündigung begründen kann?
EDI Aber dem ersten Punkt kann ich nur beipflichten. Habe bei uns schon Leute auf Socken oder in Badelatschen (pink!) trainieren sehen...
Aus Laiensicht mit minimalem juristischen Background:
Wenn der Grund für deine Mitgliedschaft (Freihantelbereich) wegfällt, kannst du die Mitgliedschaft theoretisch beenden.
Den Differenzbetrag wirst du unter keinen Umständen erstattet bekommen, ich müsste mich sehr täuschen.
"We are all worms, but I do believe that I am a glow-worm."
- Winston Churchill
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Zitat von dennis79
Als ob das lustig wäre.
@destero: Haben die eine Kontakt eMail Adresse?
Ich finds schon lustig ^^ nennt man schadenfreude. Ausserdem amüsieren mich die neuen regeln, die durch beschwerden entstanden sind hehe.
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Letzter Beitrag: 28.02.2016, 22:50
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