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Zitat von simmmmm
vor allem wenn der andere typ nur pöbelt und du greifst den plötzlich an wie so en berserker, klingt sehr nach notwehr
Was versteht ihr unter pöbeln?
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Zitat von Clown Ferdinand
Na was steht denn § 32 StGB?
Zugegeben; schlechte Wortwahl meinerseits.
Mir ging es um den § 34 StGB.
Und wem ich gegen einen hängenden Arm trete, diesen womöglich dauerhaft beschädige............
Ich denke, weitere Ausführungen sind da nicht notwendig.
Sicherlich sieht es ganz anders aus, wenn ein Arm bereits zum Schlag erhoben wurde, denn: §33 StGB; darf ich die Gefahr abwehren, sobald ich sie erkenne.
Es ist ja nicht so, das ich das nicht für meine Prüfungen benötige.
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Zitat von Kai68
Mir ging es um den § 34 StGB.
.......
Ich denke, weitere Ausführungen sind da nicht notwendig.
Notstand? Oh mein Gott
Zitat von Kai68
Sicherlich sieht es ganz anders aus, wenn ein Arm bereits zum Schlag erhoben wurde, denn: §33 StGB; darf ich die Gefahr abwehren, sobald ich sie erkenne.
Der Paragraph hat null mit dem zu tun was du geschrieben hast!
Lass es bitte einfach sein...danke!
Zitat von Kai68
Es ist ja nicht so, das ich das nicht für meine Prüfungen benötige.
Ja...man merkts
Alter...wie ich das hasse wenn welche klugscheißen wollen und null Plan von dem haben was sie labern.
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Zitat von Clown Ferdinand
Alter...wie ich das hasse wenn welche klugscheißen wollen und null Plan von dem haben was sie labern.
Mecker hier nicht rum.
Wenn du der Meinung bist, das ich keine Ahnung habe, dann erleuchte mich und erklär es mir richtig.
Beschimpfen kann ich mich selber.
Also. Mach mich schlau.
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Zitat von Kai68
Wenn du der Meinung bist, das ich keine Ahnung habe,
Das du keine Ahnung hast, ist ja wohl offentsichtlich.
Zitat von Kai68
dann erleuchte mich und erklär es mir richtig.
Erleuchte dich selber, nimm dir ein StGB (gibt´s auch als PDF zum kostenlosen Download) und lies dir §§ 32, 33, 34, 35 durch. Dann müsstest du eigentlich selber merken was für einen Unsinn du hier von dir gibst.
Zitat von Kai68
Es ist ja nicht so, das ich das nicht für meine Prüfungen benötige.
Was soll das für ´ne Prüfung sein?
Welcher fast 40 jährige Lagerverwalter brauch das?
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Ähmm Männers,ich glaube nicht das man sich hier ständig irgendwelche § grundsätzlich vor Augen halten soll,wann man darf und wann man sich Strafbar macht.Notwehrgesetz usw.Die wenigsten werden einen klaren Kopf behalten.
Mann muss sich doch immer klar sein,wenn man in Stress situation/Ärger mit einem oder mehreren tritt, das man gut einschätzen kann was kurz davor ist.
Sowieso muss man immer damit rechnen das der Gegner gerade wenn er sich überhaupt breit erklärt sich mit mir zu schlagen nicht fair ist.
Wieviel Leute gibt es denn die Grundsätzlich eine Waffe mitnehmen,in die Disco,Hallo!
Ich denke wenn man erstmal im Krankenhaus liegt,dann wäre man froh gewesen wenn man sich nicht zurück gehalten hätte.
Nach mir die Sinflut...
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wenn du es wirklich kannst dann ist wahrscheinlich eine harte kopfnuss am effektivsten wenn man sich direkt gegenüber steht . wenn du aber gegen 4 auf einmal kämpfen müsstest würde ich eher versuchen ab zu hauen weil das wäre wenn man keinerlei kampfsport erfahrung hat sehr ratsam
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Naja 4 auf einmal ist schon der Kracher wenn du da ohne Kratzer wegkommst,tja da hilft nur noch Cs Gas.Kostet net viel und hilft
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Zitat von Kraftfanadi
tja da hilft nur noch Cs Gas.Kostet net viel und hilft
Wenn du Glück hast.
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Sportstudent/in
schlag gegen kehlkopf, da muesste mein gegenueber schon ein samuraischwert zuecken bevor ich zu sowas greifen wuerde....
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