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  1. #1
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    @ alle Studiobesitzer

    Hört doch mal bitte auf euren Mitgliedern das Trinken von selbstmitgebrachten Getränken zu verbieten! (richtet sich natürlich nur an die die das tun

    1. Sind die AGBs die das verbieten unwirksam! Weil gegen die gute Sitte

    2. Ist es unseriös

    Wer sich auch nur ein bischen mit Marketing auskennt, der kennt mindesten ein Dutzend andere Wege um seine Drinks etc. an die Frau/den Mann zu bringen!

    Wenn ein Mitglied sein Wasser trinken will oder seinen Shake dann lasst ihn doch! Denkt ihr nur weil ihr es verbietet kauft er eure? Mal von dem Eindruck ganz abgesehen! Schon mal was davon gehört das 1 unzufriedener Kunde 30 potentielle Kunden vergrault?

    Poste das hier weil ich zum wiederholten Male von Bekannten und Freunden darauf angesprochen wurde!

    Und ich weiß wovon ich rede, denn ich bin selber in der Sportorganisation tätig!

    Also...überdenkt doch mal eure Strategien und werdet ein bischen Kundenorientierter! Denn das wollen wir doch, oder?

    Mußte ich mal los werden! Soll kein Angriff sein!

    Liebe Grüße

  2. #2
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    1. Kann der Besitzer eigene Getränke sehr wohl verbieten. (Da gibts ein Gerichtsurteil - suche es noch raus und sende es nach)
    2. Ist es richtig es darf nicht in den AGB´s stehen
    3. Kann ich es nicht ausstehen wenn jeder mit seiner Flasche auf der Trainingsfläche rumhampelt.

  3. #3
    Sportstudent/in Avatar von GiorgioArmani85
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    Hi,
    dir darf dein Studiobetreiber nicht verbieten, dass du deine eigenen Getränke verwendest.



    http://www.muscle-forum.de/index.php...ews&text_id=68




    ciao

  4. #4
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
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    Re: @ alle Studiobesitzer

    Zitat Zitat von montana83m
    Hört doch mal bitte auf euren Mitgliedern das Trinken von selbstmitgebrachten Getränken zu verbieten! (richtet sich natürlich nur an die die das tun

    Wer sich auch nur ein bischen mit Marketing auskennt, der kennt mindesten ein Dutzend andere Wege um seine Drinks etc. an die Frau/den Mann zu bringen!
    Erleuchte mich. Was sind die anderen Wege, damit ich als Studiobesitzer meine Einnahmen aus dem Thekenbereich nicht verliere?

    Ich *persönlich* glaube, dass man erhebliche Einbußen bei einer generellen Genehmigung von mitgebrachten Getränke hat. Diese Kosten müssen wieder anders erwirtschaftet werden und oft durch Abbau von Personalstunden wieder reinkommen.

    M.

  5. #5
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
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    Zitat Zitat von Andi
    1. Kann der Besitzer eigene Getränke sehr wohl verbieten. (Da gibts ein Gerichtsurteil - suche es noch raus und sende es nach)
    Oh? Daran wäre ich auch interessiert.

    M.

  6. #6
    75-kg-Experte/in
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    Hi,

    ich betreibe auch ein Studio und biete (leider) Leitungwasser gratis an (steht extra ein Kanister bereit)...Diese Aktion kann ich auch nicht mehr rückgängig machen!

    Folge: Weniger Thekenumsatz = Personalabbau = weniger Service !!!

    Zudem steigen stetig die Fixkosten, wobei die Beiträge bei uns seit 5 Jahren konstant sind!

    Ich kontrolliere niemals jemanden, der Getränke mitbringt und diese in den Unkleiden konsumiert. Wenn Getränke mit humanen Preisen angeboten werden, dann sollte dies auch so akzeptiert werden und wenn dann jemand darauf besteht eigene Getränke mitbringen zu wollen, dann habe ich dafür kein Verständnis! Das werden aber wohl nur Studiobetreiber, Gastronomen und ein paar Selbständige so sehen...

    Gruß,
    Thorus

  7. #7
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
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    Zitat Zitat von Thorus
    Hi,
    Wenn Getränke mit humanen Preisen angeboten werden, dann sollte dies auch so akzeptiert werden und wenn dann jemand darauf besteht eigene Getränke mitbringen zu wollen, dann habe ich dafür kein Verständnis! Das werden aber wohl nur Studiobetreiber, Gastronomen und ein paar Selbständige so sehen...
    ... und vernünftige Mitglieder die wissen, dass ein kleineres/mittleres (300-700) Studio auf die Einnahmen aus dem Thekenbereich angewiesen ist. Die gibt es nämlich auch.

    M.

  8. #8
    Discopumper/in
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    Hi
    Die Gerichtsurteile die ich bisher gesehen habe, vielen alle GEGEN die Studiobesitzer aus, d.h. der Hauptbestandteil des Vertrages ist die Nutzung der Geräte und kein Bewirtungsvertrag a la Kneipe.
    Die Theke ist ein Angebot und eine Zusatzverdienstmöglichkeit, aber nicht
    die Grund für den Vertrag = Training.
    Das gilt sowohl für Fitnessstudios als auch für Tennis und Squashanlagen.

    zum Nachschlagen hier:
    LG Stade
    1998-10-29
    4 O 35/97
    Rechtsbereich/Normen: AGBG
    Einstellung in die Datenbank: 1999-01-12
    Bearbeitet von: Anna Seelentag

    Getränke im Sportclub

    Ein Sportstudio darf seinen Mitgliedern nicht über eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbieten, eigene Getränke mitzubringen.

    Ein Tenniscenter hatte mit einem solchen Verbot versucht, seinen Umsatz an Erfrischungsgetränken zu steigern. Gegen diese Klausel klagte ein Kunde, der seine eigenen Getränke zum Sport mitbringen wollte. Das Landgericht Stade gab ihm recht und erklärte das Verbot für unwirksam. Es sei für den Kunden unzumutbar, den "erhöhten Flüssigkeitsbedarf beim Sport" nur beim Veranstalter stillen zu können. Dort seien Getränke nämlich in der Regel erheblich teurer als anderswo.
    Ferner sind Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Sportstudios unwirksam, wenn sie vorsehen, daß der Kunde den Mitgliedsbeitrag weiter zahlen muß, selbst wenn er wegen eines Hausverbots nicht mehr trainieren darf.
    Auch eine Regelung, nach der der gesamte Beitrag für die noch ausstehende Mitgliedschaftsdauer auf einmal gezahlt werden muß, sobald der Kunde mit zwei monatlichen Zahlungen im Rückstand ist, ist unzulässig.
    Darüber hinaus verboten die Stader Richter auch die Verwendung einer Klausel, nach der jedes Mitglied der Hausordnung unterliege. Das Urteil ist rechtskräftig.
    ---------------------------------------------------------------------
    und auch hier wurde das Urteil erneut bestätigt:
    Sportstudio ist keine Bar

    Besitzer von Fitnessstudios dürfen ihren Besuchern nicht verbieten, eigene Getränke zu konsumieren. Eine derartige Klausel ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Brandenburg unwirksam, weil sie eine Benachteiligung der Kunden darstellt. Schließlich sei das Trinken beim Sport unerlässlich (Az.: 7 U 36/03).
    ---------------------------------------------------------------------------

  9. #9
    Sportstudent/in Avatar von Becht
    Registriert seit
    06.09.2004
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    1.604
    das ist doch nichts neues!!!!!!!!
    und wenn es ein studio besitzer noch nicht weiß, na dann"!!
    dummheit schüzt vor strafe nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    es kommt drauf an wie man es den mitgleidern klar macht und dann kann es auch mit dem umsatz an der theke klappen.
    Tipp:
    keine U-Topischen Preise
    klare und kompettente Info und Erklärungen zu den Produkten
    einfach ehrlich erklären warum eigene getränke nicht gerne gesehen werden.
    und dann klappt das schon.

    in meinen Anlagen habe ich zumindest Theken Umsatz.

    es ist vielleicht auch inter. ein Getränke Abo einzu führen.
    oder ein Verzehrguthaben, das eingezahlt werden kann.
    Bei mir können meine Mitglieder eine Summe zahlen und sie bekommen ein bonus von 3,- auf diese summe.
    von dem Betrag wird dann der Verzehr abgezogen.
    Vorteil die Person muß kein Geld mitbringen
    das mitglied entscheidet, wie lange es für dieses Guthaben braucht um es aufzubrauchen....
    und und und........
    nur vorteile für beide seiten.
    lg
    moni

  10. #10
    Eisenbeißer/in Avatar von Monika01
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    569
    oh, ups
    war flasch eingelogt
    nun richtig !!

    markus hat nie so viele schreibfehler , wie ich , grinssssssss!!!
    lg
    moni

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