Ergebnis 1 bis 9 von 9
  1. #1
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    Feieragsregelung/Arbeiszeiten

    Hallo Kollegen,
    wie habt ihr die Arbeitszeiten bei euren Teilzeitkräften geregelt?
    Gewährt ihr einen Ausgleich bei arbeit an Feiertagen bzw. wie siehts aus, wenn ihr den AN an Feiertagen nicht arbeiten läßt, anrechnung der vollen stunden,8stunden, oder gar nichts?
    Kann mir einer eine www. nennen wo die gesetzliche Regelungen speziell für unsere Branche festgelegt sind?

  2. #2
    Sportstudent/in Avatar von thedarkness82
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    Redest du hier von Teilzeitkräften (bis 20h wöchentl.) oder von Minijobler (400Euro)??

    Bei Erstem denke ich kommts ganz drauf an, ob der AN feste Arbeitstage hat, wenn ja müssen diese soweit ich weiss ganz normal berechnet werden.

  3. #3
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    in diesem Fall gehts um 25 Stunden wtl. (3Tage p.Woche)
    In den üblichen Branchen siehts ja so aus dass die Sollarbeitszeit erfüllt gilt an Feiertagen auch wenn nicht gearbeitet wird und falls gearbeitet wird ggf. ein zusätzlichen Ausgleich gewährt wird.
    In der Freizeitbranche wo auch an Wochenenden/Feiertagen gearbeitet wird ist es eben sehr unübersichtlich!?
    Hat der An Anspruch auf die Stunden wenn er an Feiertagen nie zur Arbeit herangezogen wird, sondern durch Aushilfen die Feiertage abgedeckt wurden(an Tagen die normal seine Arbeitstage wären)?

  4. #4
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
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    Bei mir sind Feiertage ganz normale Arbeitszeiten, an denen wir auch geöffnet haben. Zuschläge oder extra frei gibt es nicht.

    M.

  5. #5
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    wichtig wäre der rechtliche Aspekt! kennt jemand entsprechende Gesetzestexte ö.ä. die besagen ob an feiertagen stunden gewährt werden müssen wenn nicht gearbeitet wird, also frei bekommt!?

  6. #6
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
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    Zitat Zitat von Waldmeister
    wichtig wäre der rechtliche Aspekt! kennt jemand entsprechende Gesetzestexte ö.ä. die besagen ob an feiertagen stunden gewährt werden müssen wenn nicht gearbeitet wird, also frei bekommt!?
    Du kennst Google? Suche "Arbeitszeitgesetz":
    http://www.gesetze-im-internet.de/bu...bzg/gesamt.pdf
    Hier solltest du einiges finden.

    M.

  7. #7
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    die Gesetzestexte habe ich auch schon studiert bin aber nicht wirklich schlau daraus geworden.
    Habe eben mit meinem Steuerbüro telefoniert und selbst die haben keine Antwort auf die schnelle.Bekomme morgen Bescheid.
    Nochmals die Frage: Muß eine Teilzeitkraft die auf ...Stunden pro Woche eingestellt ist, an Arbeitsfreien Feiertagen die Zeit an einem anderen Tag erbringen um auf die ...Wochenarbeitszeit zu kommen (bzw.schreibt er Minusstunden) oder müssen die Stunden die gearbeitet worden wären gutgeschrieben werden auch wenn der MA frei bekommt?

    AN ALLE BETREIBER/STUDIOLEITER; WIE HANDHABT IHR ES MIT EUREN TEILZEITKRÄFTEN????

  8. #8
    Discopumper/in Avatar von toa5tbrot
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    Bei meinem vorherigen Arbeitegeber wurde der vertragliche Tagesstundensatz exklusive Pausenzeiten gutgeschrieben. Unabhängig davon, ob gearbeitet wurde oder nicht.

  9. #9
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    denke dass viele das so Handhaben, weitere Erfahrungswerte sind willkommen!
    Wie gesagt der rechtliche Teil wäre interessant!?

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