-
Strafbefehl aufgrund angeblicher telefonischer Morddrohung. Was tun?
Hallo User,
ins Offtopic passt es nicht, ins Zwischenmenschliche eher nur halb.
Ich habe einen Strafbefehl bekommen, dass ich 200 Euro zahlen soll,
weil ich angeblich einer jungen Frau eine telefonische Morddrohung
gemacht haben soll. Als Zeugin tritt ihre Mutter auf.
Dagegen habe ich Einspruch erhoben und eine Freundin kann für den besagten Tag aussagen bei mir gewesen zu sein und solche Drohungen nicht gehört zu haben.
Jetzt soll eine Gerichtsverhandlung stattfinden.
Von der jungen Frau habe ich mal ein krankes Tier gekauft, welches sie dann
zurücknahm und einen Tag später einschläfern liess.
Den Verkauf eines kranken Tieres wollte sie um jeden Fall vertuschen und mich sicherheitshalber mundtot machen. Da ich aber nunmal auch andere Menschen kenne, liess sich das eben nicht verschweigen.
----------------------------------------------------------------------
Wie würdet Ihr handeln?
Ich habe kein Geld mir einen Verteidiger zu leisten und dann womöglich ein schwarzes Loch zu öffnen, wenn Revision gemacht wird ect..
Eine Morddrohung habe ich nicht ausgesprochen!
Sollte ich dennoch unterliegen in der Verhandlung, wird der Prozess mehr kosten als die 200 Euro und bekommt meine Freundin, die Zeugin ist, ein Problem.
Tauche ich vor Gericht auf und sehen mich die Richter trauen mir die Richter sicher auch Morddrohungen zu, da ich relativ selbstbewusst aussehe
(kann sich in Sekundenschnelle auch ändern vor Gericht - ich habe es noch nie erlebt).
Mir einen Verteidiger von geborgtem Geld zu leisten und dennoch keine Garantie zu haben, dass er für mich gewinnt, ist mir ziemlich heiss gestreckt.
200 Euro okay!
Was mich daran sehr sehr stört, dass ich damit für ca. 5 Jahre in ein Bundeszentralregister komme (kein Eintrag ins Führungszeugnis).
Kennt von Euch jemand solche Situation?
Wie würdet Ihr handeln?
Danke.
Ich bitte um sachliche Antworten, mich macht das Thema schon fertig genug.
-
-
60-kg-Experte/in
worüber machst du dir sorgen? es steht aussage gegen aussage und das heißt so lange du nicht vorbestraft bist, im zweifel für den angeklagten! und selbst wenn nicht, 200€ strafe.... selbst wenn du pleite bist ist das kein problem weil du es auf raten abstottern kannst.
-
75-kg-Experte/in
Wenn Du vernünftig aus der Sache rauskommen willst, musst Du Dir wohl doch einen Verteidiger nehmen. Der kann über eine Akteneinsicht dann erst einmal in Erfahrung bringen, was wirklich in der Ermittlungsakte steht.
Nimm Dir einen Verteidiger in der Nähe des zuständigen Amtsgerichts. Der wird den Richter kennen und kann vor der Verhandlung mit dem Richter schon mal "außerhalb des Protokolls" telefonieren. Wenn bei Dir keine entsprechenden Vordelikte bestehen, dürfte bei Gericht auch kein großes Bedürfnis bestehen, wegen solch einer Bagatelle eine Beweisaufnahme mit zig Zeugen durchzuführen. Der Anwalt könnte es daher ohne weiteres hinkriegen, dass die Sache in der Hauptverhandlung - gegen Zahlung einer Geldauflage - eingestellt wird. Deine Weste wäre dann auch weiterhin weiß.
Ich würde das meinen Mandanten jedenfalls so raten
-
Heißt die Klägerin zufällig Aenna?
http://www.bbszene.de/board/showthread.php?t=143056
Du bist schon ein merkwürdiges Kerlchen ...
zum Thema:
1.) Traurig, mit was für Geschichten die Leute die Gerichte beschäftigen.
2.) Kann mir nicht vorstellen, dass du nicht ungeschoren aus der Sache herauskommst, wenn du nix gemacht hast. Da kann ja jeder kommen.
Dann verklag ich Brock, weil er mir mit seinem schättrigen Nokia N95 8GB Ferkelfotos geschickt hat!
-
Forum-Insider/in
Also nachdem ich den anderen fred gelesen habe scheint deine strafe nur gerecht zu sein!
scheinst so einigen leuten tierisch auf den sack zu gehen!
und wenn jemand nix von dir will, dann hast du das verdammt nochmal zu akzeptieren!
und wenn du probleme damit hast, lass dich mal vom onkel doktor untersuchen!
-
Der andere Thread hat mit diesem hier nichts zu tun.
Wer es nicht glaubt, der möge mal ganz scharf über
den Usus der meisten Mitglieder hier nachdenken und dann
feststellen, dass ich keine 1000 Postings habe,
obwohl schon so lange Mitglied. Gut!!!
Haben wir das geklärt.
Ich bat extra um sachliche Kommentare und auch warum.
@placebo und @Cuck - danke für Eure Sachantworten.
Ich bin nicht vorbestraft. Ich war noch nie im Gericht.
Chuck Dein Tipp ist wirklich clever.
-
Forum-Insider/in
Na OK!
Aber Chuck sagte, das das Verfahren vielleicht gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt wird!
Das wird aber nicht weniger als die 200 EUR sein!
Heutzutage drücken die Gerichte kein Auge mehr zu! (außer beim Zumwinkel )
Ein Kumpel von mir mußte mal vom Arbeitsamt eine Trainingsmaßnahme machen! Da hat er sich ein paar Kilometer mehr aufgeschrieben!
Hat sich somit 13 EUR mehr erschlichen!
Der mußte 400 EUR wegen Betrug zahlen...
-
der Schreibstil erinnert mich ein bisschen an einen bestimmten User, wer errät an welchen ?
-
hungrig
Du hast zwei Möglichkeiten: Entweder du lässt dir das Ganze gefallen und zahlst die Strafe oder eben nicht. Das ist allein deine Entscheidung...
Ich würde auf so etwas jedenfalls nicht so ruhig reagieren, wenn ich tatsächlich nichts gemacht hätte, und würde mich schnellstmöglichst beim Anwalt über mögliche rechtliche Schritte gegen so jemanden informieren.
-
mechmet muntzur hat einem mitschüler mit einem schlagring den kiefer gebrochen und kriegt 3 sozialstunden und einen brief in dem steht wie böse er sei.
ALSO MACH DIR HIER MAL NICHT IN DIE HOSEN
edit: wenn sie dein leben trotz allem ruinieren, und dir den job, die freundin und die kinder wegnehmen, würde ich mich revanchieren.
Ähnliche Themen
-
Von Bodybuildingrookie im Forum Der Wille zur Kraft
Antworten: 2
Letzter Beitrag: 30.10.2015, 18:49
-
Von SebastianBlaser im Forum Anfängerforum
Antworten: 6
Letzter Beitrag: 14.05.2015, 13:15
-
Von Lochham im Forum Bodybuilding Allgemein
Antworten: 11
Letzter Beitrag: 03.07.2011, 20:56
-
Von ~~fightnight~~ im Forum Ernährung
Antworten: 2
Letzter Beitrag: 26.01.2011, 15:49
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln
|
|
|
Lesezeichen