Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1
    Eisenbeißer/in
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    vg media - gema

    hallo betreiberkollegen


    bei mir war heute ein gemamensch.er meinte ich solle gleich ausfüllen, sonst müsse ich die vg media geschichte nur runterladen und die schreiben würden eh nur wieder auf seinen tisch landen.
    er meinte den privaten fernsehsendern ginge es schon schlecht da sie so wenig werbeeinnahmen hätten!!!

    ich werde schauen was ich dieses wochenende rauskriegen kann.

    was hat sich bei euch getan??

    ich bitte um antworten.

    lg heimo aus passau

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    boa. die armen privaten! da werd ich doch gleich ne packung kleenex an die rtlsat1pro7-menschen schicken, weil die können sich die bestimmt nicht selbst leisten und so hamse was, um ihre tränen abzuwischen und sich mal so richtig die nase zu putzen, die arme leute.
    ok, ernst beiseite, bei uns war bisher noch kein gemakontrolleur. ich hab sowieso allen mitarbeitern bescheid gesagt, dass, wenn einer spontan auftaucht, er einen termin mit mir ausmachen muss, weil ich der zuständige bin. dem wérd ich dann schon was erzählen. mit hier und sofort unterschreiben würde ich aber sowieso nie was machen, der kann mir ja viel erzählen wenn der tag lang ist.
    ciao
    kesh

  3. #3
    Sportstudent/in Avatar von thedarkness82
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    und wie siehts aus, weisst denn schon was Neues???

  4. #4
    Discopumper/in
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    Hiermal der neueste Stand:
    Zitat aus: http://www.webtv2b.com

    "Die Direktion Außendienst der GEMA in München hat nun schriftlich versichert, dass eine Zahlungspflicht gegenüber der VG Media, für die die GEMA das Inkassomandat übernommen hat, für Fitness- und Wellnessanlagen nur dann besteht, wenn die von der VG Media wahrgenommenen Rechte tatsächlich genutzt werden. Die technische (aber nicht realisierte) Möglichkeit, die entsprechenden Sender zu empfangen, begründet hingegen keine Vergütungspflicht .

    Im Klartext heißt dies, dass keine Vergütungspflicht gegeben ist, wenn ausschließlich öffentlich-rechtliche Sender oder aber Sender, die nicht bei der VG Media sind, gezeigt werden. Auch dann, wenn diese zwar in der Kanalauswahl auftauchen, jedoch nicht gezeigt bzw. gespielt werden. Das Gleiche gilt natürlich auch für den Hörfunkbereich.

    Eine aktuelle Auflistung der Sender, deren Rechte die VG Media wahrnimmt, findet man unter www.vgmedia.de unter der Rubrik Service/Download (Wahrnehmungsberechtigte).

    Die weiter von uns gegenüber der VG Media / GEMA ins Feld geführten Fragen nach der generellen Anwendbarkeit sowie der Angemessenheit des Tarifs und nach der Errichtung eines Tarifs für Cardiokinos, wie es ihn auch bei der GEMA gibt, sind bislang unbeantwortet geblieben. Eine Stellungnahme wurde uns jedoch in naher Zukunft in Aussicht gestellt."

  5. #5
    Sportstudent/in Avatar von thedarkness82
    Registriert seit
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    1.249
    seh ich das richtig, dass Mtv nicht dabei ist???????
    wie kann man nachweisen dass nur Mtv läuft?
    Die Schweine haben mir nämlich erst letzten Monat den Jahresbeitrag für Fernseher in doppelter Ausführung wegen vg media abgebucht

  6. #6
    Neuer Benutzer
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    19
    Hallo zusammen,

    kann noch mal einer kurz schreiben wie der aktuelle Stand zu den VG-Media
    Gebühren ist. Müssen diese gezahlt werden, wenn man einen Fernseher im Studio hat auf dem auch private Programme angeschaut werden können?

    Wir hatten neulich Besuch....

    DANKE für die Info!

    Gruss
    Lexer

  7. #7
    Flex Leser Avatar von Schiffsjunge
    Registriert seit
    23.06.2003
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    4.678
    @ lexiporsche
    Zitat Zitat von IronTom
    Hiermal der neueste Stand:
    Zitat aus: http://www.webtv2b.com

    "Die Direktion Außendienst der GEMA in München hat nun schriftlich versichert, dass eine Zahlungspflicht gegenüber der VG Media, für die die GEMA das Inkassomandat übernommen hat, für Fitness- und Wellnessanlagen nur dann besteht, wenn die von der VG Media wahrgenommenen Rechte tatsächlich genutzt werden. Die technische (aber nicht realisierte) Möglichkeit, die entsprechenden Sender zu empfangen, begründet hingegen keine Vergütungspflicht .

    Im Klartext heißt dies, dass keine Vergütungspflicht gegeben ist, wenn ausschließlich öffentlich-rechtliche Sender oder aber Sender, die nicht bei der VG Media sind, gezeigt werden. Auch dann, wenn diese zwar in der Kanalauswahl auftauchen, jedoch nicht gezeigt bzw. gespielt werden. Das Gleiche gilt natürlich auch für den Hörfunkbereich.

    Eine aktuelle Auflistung der Sender, deren Rechte die VG Media wahrnimmt, findet man unter www.vgmedia.de unter der Rubrik Service/Download (Wahrnehmungsberechtigte).

    Die weiter von uns gegenüber der VG Media / GEMA ins Feld geführten Fragen nach der generellen Anwendbarkeit sowie der Angemessenheit des Tarifs und nach der Errichtung eines Tarifs für Cardiokinos, wie es ihn auch bei der GEMA gibt, sind bislang unbeantwortet geblieben. Eine Stellungnahme wurde uns jedoch in naher Zukunft in Aussicht gestellt."
    Guckst du hier
    "Der Islam gehört auf den Müllhaufen der Geschichte. Diese Gotteslehre eines unmoralischen Beduinen, ist ein verwesender Kadaver, der unser Leben vergiftet." Mustafa "Atatürk" Kemal

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