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  1. #1
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    Studio gekauft, Mitgliedschaften?

    Hallo,

    zum 01.08.2010 übernehme ich ein Frauenfitnessstudio.
    Die Verträge werden an mich verkauft.

    Ich mache mit neuem Namen neu auf, ist das alles rechtens oder können mir die Mitglieder mit einer fristlosen Kündigung abhaun?

    Vielen Dank

  2. #2
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    Informiert man sich da nicht mal vorher drüber?

  3. #3
    Sportstudent/in Avatar von thedarkness82
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    das war auch mein erster Gedanke
    Steht in den Altverträgen etwas drin von der Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bei Eigentümer Wechsel?

    Denke wenn du die Konditionen und Leistungen nicht reduzierst, sollte es keine Probleme geben.

  4. #4
    Discopumper/in
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    Immer ein Problem mit Altverträgen, die Beiträge sind oft unter aller Sau niedrig.

    Da muss man sich wirklich vorher schon die Frage stellen ob man die wirklich übernehmen möchte oder muss?

    Steht in deren Verträgen nichts drin, von wegen Inhaberwechsel, sind sie quasi Wertlos da sie automatisch enden wenn du aufmachst. Das kann aber gut gehen solange die Mitglieder bei dir bleiben wollen bzw. nichts von ihrer Möglichkeit wissen...brauchen...naja ich würd es nicht an die große Glocke hängen.

    Du solltest auf alle Fälle, beobachten wann die Verträge auslaufen bzw. sich verlängern würden. Spätestens da solltest du mit ihnen eine neue Mitgliedschaft abschließen, vielleicht weil sich steuerlich was geändert hat und das Finanzamt gerne neue Schreiben haben möchte oder so.

    Ich hatte auch mein Studio übernommen aber die alten Mitgliedschaften abgelehnt. Da waren Verträge dabei mit Preisen noch vor 10 Jahren. Ich hab dann alle Mitglieder persönlich angeschrieben was sich ändern wird aber ihre Mitgliedschaften leider erlöschen und sie nicht dabei sein werden. Gleichzeitig aber Sonderkonditionen eingeräumt (50,00 Getränkegutschein glaub ich war das) wenn sie noch vor dem Wechsel eine neue Mitgliedschaft abschließen.
    etwa 70 % haben daraufhin die Mitgliedschaft im laufe eines Monats erneuert, der Rest war eh schon inaktiv.
    Fazit: Neue Mitgliedschaften mit meinen Preisen und die Altlasten war ich los. Nur der Thekenumsatz war halt zwei Monate nicht berauschend, was sich schlagartig änderte als die Gutscheine aufgebraucht waren. Denn ans Saufen waren die dann gewöhnt.

  5. #5
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    Warum sollten die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht haben, nur weil der Besitzer/ Chef des Studios wechselt? Solange der Beitrag und die Leistungen unverändert bleiben?

    Wenn die Telekom ihren Vorstand austauscht, kann man doch seinen Telefonvertrag auch nicht kündigen...

  6. #6
    Discopumper/in
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    Du hast den Vertrag aber mit der Telekom AG und nicht mit deren Vorstand das ist was anderes. Das ist eine Gesellschaft, einzelne Gesellschafter können wechseln oder der Vorstand abgewählt werden, die Firma bleib jedoch bestehen.

    Bei Studios handelt es sich meist um Einzelfirmen also hast du einen Vertrag mit Hans Muster Inh. Frauenfitness XXSlim, nicht mit Frauenfitness sondern mit Hans Muster. Meldet der seine Firma ab ist sie erloschen und beendet, der neue Besitzer macht dann eine neue Firma auf. Ob dann in den alten Räumen mit den alten Geräten spielt keine Rolle.
    So schließt der Alte seine Firma, besonders vor dem Finanzamt, ab denn die wollen natürlich wissen was mit dem Inventar geschehen ist und ob man dafür noch was bekommen hat. Der neue möchte natürlich den Kaufvertrag für das Inventar steuerlich zu seinen Gunsten geltend machen. Wär das nichts so müsste ja der Neue die Verantwortung des Alten vor Banken, Finanzamt, usw. übernehmen. Macht natürlich keine Sau, wär auch richtig dumm.
    Da der Alte natürlich seine Firma beendet, enden auch die Verträge da personenbezogen ist doch logisch oder?

    Bei einer GmbH weiß ichs jetzt nicht genau, müssten aber die Verträge bestehen bleiben wenn der Geschäftsführer wechselt.

  7. #7
    Neuer Benutzer
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    Zum Teil ist das logisch, da stimme ich Dir zu.

    Aber mal zur Praxis:

    Warum sollten die Mitglieder auf den Gedanken kommen, zu kündigen? Wenn ihnen das Studio gefällt und sie nicht zum direkten Freundeskreis des Vorbesitzers gehören, werden sie bleiben. Nur weil der Besitzer wechselt, kündigt doch keiner. Im Gegenteil, einige werden sich "frischen Wind" erhoffen und wenn man ihnen ein paar Neuigkeiten präsentiert, sind sie zufrieden.

    Und die Karteileichen würde ich gar nicht anschreiben oder informieren, lieber keine schlafenden Hunde wecken.

  8. #8
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    @Na Maste,

    du liegst beim Einzelinhaber völlig verkehrt.

    Verträge, die ein Studio mit einem Inhaber hat, sind juristisch genau soviel Wert wie mit einer GmbH.
    Das Studio xx wird vertreten durch den Einzelinhaber, Studio GmbH zz wird verteten durch seinen Geschäftsfürer.

    Die Verträge bleiben alle bestehen. Ein Wechsel des Eigentümers ist für keine der Seiten ein Kündigungsgrund.

    Das Studio eines Einzelinhabers ist ein Unternehmen mit eigener "Rechtspersönlichkeit". Somit eine juristische Person.

  9. #9
    Discopumper/in
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    Da hast du Recht und ich lag falsch:

    http://www.rechtstipps.de/?softlinkID=14469

  10. #10
    Neuer Benutzer
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    okay, viele Meinungen

    Aber vielen Dank..

    Klar macht man sich da eher Gedanken drüber. Ich arbeite jetzt seit 2 Jahren dort als Studioleitung und es ist ganz kurzfristig dazu gekommen, dass ich es jetzt übernehmen- nichts mit viel Gedankenspielraum

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