Hi, folgendes ist passiert.. aufgrund eines leistenbruches ging ich zur operation ins krankenhaus.. als ich nach der op wieder zu mir kam schaute ich an mir runter und musste feststellen dass ich immernoch die gleiche beule hatte wie vorher.. der oberarzt meinte noch es sei völlig normal, die beule sei schlichtweg wundwasser.. ich bestand auf erneute untersuchung und es stellte sich heraus dass der bruch einfach nicht behoben wurde.. werde nun ende januar in einer anderen klinik offen operiert..
Habe ich wegen fahrlässigkeit oder nichtdurchführung der sache anspruch auf schmerzensgeld? Schliesslich trage ich neben zwei narben neben dem bauchnabel nun eine weitere etwa 10cm lange narbe unter dem bauch mit mir rum..
Vielleicht hat der ein oder andere erfahrung mit sowas.. evtl juristen hier???
Danke schonmal..
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