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  1. #1
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    Kündigungsgrund Fitnesstudio

    Habe mal ne Frage an die, die sich hier n bisschen mit dem Paragraphen auskennen

    Situation ist wie folgt:
    Ich habe einen Vertrag mit meinem Studio, bei dem ich alle 3 Monate kündigen kann. Würde jetzt aber gerne zum nächsten oder übernächsten Monat kündigen.

    Das man dafür einen richtigen Grund braucht, wie z.B. Umzug weiß ich schon. Ich bin zum 01.07. von unserer schönen Bundeswehr gezogen worden. Kann ich das als Kündigungsgrund geltend machen?

  2. #2
    75-kg-Experte/in
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    ich hab auch gekündigt
    einfach angerufen und gefragt
    da meinten die das wäre kein thema wenn ich ne beglaubigte kopie zuschicke
    dann war ich beim pfaffen der hat mir die kopie beglaubigt und gut war.
    die haben mich anstandslos aus dem vertrag entlassen.
    stylor
    PS: war bei mc fit

  3. #3
    75-kg-Experte/in Avatar von saschaend
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    Ist auf jeden Fall ein Kündigungsgrund. Frage: Sofort?!, oder zum Monatsende?!, dann musst du noch den Beitrag zahlen. Wie vorher geschrieben, Kopie vom Einzug bei schriftlicher Kündigung dabeilegen und am besten per Einschreiben schicken, fertig.

  4. #4
    75-kg-Experte/in
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    Na ja

    Na ja so einfach ist dies nicht.kommt sicherlich auf die Kulanz des Studiobesitzers an aber da ich selbst eine bin sehe ich mal wieder das die heutzutagigen Leuten schnell mit ihren Handlungen sind.
    Er muß dich nicht aus dem Vertrag lassen bzw. kann dich solange freistellen vom Beitrag.
    Leute ihr müßt mal bedenken das ein Mitglied nicht nur Rechte hat sondern auch Pflichten und sollte mal was nix passen im gym wird sofort gemurrt,oder ?.

    In diesen Sinne......

    Ciao Hanka

  5. #5
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    Da geb ich Hanka völlig recht.

  6. #6
    75-kg-Experte/in Avatar von saschaend
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    Selbstverständlich kommt es auf das Studio bzw. den Vertrag an, ist doch klar, bei Wohnungswechsel, Attest mit absoluter Sportunfähigkeit, Einzug beim Bund mit Standortwechsel , sollte das aber bei den meisten gut geführten Studios gehen. Und ausserdem kann man den Vertrag auch über den Zeitpunkt ruhen lassen.

  7. #7
    75-kg-Experte/in
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    ich denke nicht, dass man sich rechtfertigen muss wenn man den vertrag bundeswehrbedingt kündigt. das ist nunmal eine bürgerpflicht (zivildienst mal eingeschlossen) und die steht ja wohl über der pflicht als studiomitglied
    außerdem hab ich 2 jahree immer pünktlich meine rechnuing beglichen
    beat

  8. #8
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    Also ich hatte selbst 7 Jahre ein eigenes Studio und war bei mir nie ein Thema, allerdings waren die meisten auch mit ner Stillegung einverstanden. Kommt aber denk ich mal wirklich aufs Studio an.

  9. #9
    Gesperrt
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    Bei Wehrpflicht wird selbstverständlich stillgelegt, bei Verpflichtung auf x Jahre inkl. Standortwechsel kann man kündigen!
    So ist´s bei mir und so wird´s auch Unterschrieben.

    Allg. zu der "ich habe gerade Null-Bock" - Problematik:
    Von mir wird erwartet das ich das Studio gem. den Öffnungszeiten auch aufschließe das die Geräte vorhanden und in einem brauchbaren Zustand befinden, dann kann ich auch erwarten das das Mitglied sich ebenfalls an den Vertrag mit der Mindestlaufzeit und damit verbunden Beitragsratenzahlung hält.
    Was anderes ist es wenn jemand wirklich nicht mehr das Studio besuchen kann, sei es wegen Umzug oder "WIRKLICHER" Krankheit. Ganz klar das man da das Vertragsverhältnis nicht mit allen Mitteln aufrecht erhalten möchte. Ganz wenige haben wirklich ein Problem, die meisten wollen einen mit Lügen und Betrügen verars-c-hen. So muss jeder Fall aufwendig geprüft werden und von guten und schlechten sortiert werden.

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