Sehr geehrter Herr xxxxx,
Arzneimitteleinfuhren aus anderen Mitgliedstaaten und aus EWR-Staaten (Island,
Liechtenstein und Norwegen)
Arzneimittel, die aus diesen Staaten von einer Privatperson für ihren
persönlichen Bedarf in einer Apotheke erworben werden, dürfen im Reiseverkehr
nach Deutschland verbracht werden. Dies gilt auch für entsprechende
Arzneimittel, die auf dem Postwege von Privatpersonen an Privatpersonen
versandt werden.
Lieferungen von zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln durch Apotheken
im Wege des Versandhandels an Endverbraucher sind ebenfalls grundsätzlich
zulässig.
Nähere Details erfahren Sie u.a. beim
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
-Bundesopiumstelle-
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
Tel. 0228/207-30
Fax 0228/207-5207
e-mail:
poststelle@BfArM.de
Diese Auskunft ist aus rechtlichen Gründen unverbindlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Patrick Steinhäuser
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