URTEIL
Fitness-Studios brauchen barrierefreien Zugang
Mannheim · 1. Februar · epd · Fitness-Studios müssen einen behindertengerechten Zugang haben. Mehrgeschossige Trainingseinrichtungen benötigten einen Aufzug, um den barrierefreien Zutritt für behinderte oder ältere Menschen sicher zu stellen, entschied der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Dienstag in Mannheim. Entsprechende Auflagen einer Baugenehmigung gemäß Landesbauordnung müssten auch befolgt werden, wenn es in oberen Stockwerken keine Übungsgeräte für Behinderte gebe.
Mit diesem Urteil wies der Verwaltungsgerichtshof in höchster Instanz die Klage einer Bauherrin ab, die für die Auflage keine Veranlassung sah, weil es nach ihrer Ansicht keinen Bedarf für einen Aufzug gab. Das geplante Studio sollte aus einem Sportbereich im Erdgeschoss sowie einer über eine Treppe zugänglichen Galerie mit Trainingsgeräten bestehen.
Die Baugenehmigung des Landratsamts im südbadischen Emmendingen hatte zusätzlich einen Aufzug verlangt.
Az.: 3 S 1719/03
Es hilft also jetzt nichts mehr mit zwei Body´s den Rolli nach oben zu wuchten!
Gruß Andi
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