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Frage zur Fristgerechten Kündigung
Guten Tag
Da ich nicht wusste wo ich es reinschieben soll , hab ich mich mal für dieses Forum entschieden.
Also folgende Situation
Ich habe am 15.4.2010 meinen Fitnessstudiovertrag gekündigt. Ganz genau 3 Monate vor dem damaligen Anmeldungstermin 15.7.2010.
Jetzt habe ich jedoch einen Brief bekommen das es ihnen leid tut und ich nicht fristgerecht gekündigt habe. Nun soll ich 1 Jahr länger im Fitnessstudio bleiben.
Das möchte ich aber nicht , da ich das Studio wechseln möchte.
Habt ihr Ideen was man machen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Marius .b
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BB-Leicht-Schwergewicht
Du kündigst 3 Monate, bevor du dich anmeldest? Strange....
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75-kg-Experte/in
kündigung an dem besagten datum DIREKT dem chef gegeben oder an dem tag per post verschickt?
hat es jemand gesehen das du deine kündigung fristgerecht dem chef gegeben hast bzw. hast ne bestätigung das die kündigung an dem tag einging?
was steht in deinem vertrag bezüglich kündigungsfrist?
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Da ich mich mit zivilrechtlichen Belangen ganz gut auskenne, kann ich Dir folgendes sagen:
Gewöhnlich betragen die Kündigungsfristen bei Studio-Verträgen mit einer Laufzeit von 12 Monaten tatsächlich 3 Monate. Die Kündigung muß aber spätestens 3 Monate vorher zugegangen sein! Wenn Du z.B. die Kündigung erst am letzten Tag der Frist per Post verschickt hast, dann ist das leider zu spät, da die Kündigung nicht mehr fristgerecht zugegangen sein kann.
Wenn Du sie aber z.B. direkt beim Besitzer bzw. Geschäftsführer abgegeben hast, dann ist die Frist gewahrt. Im Streitfalle mußt Du allerdings beweisen, daß Du fristgerecht gekündigt hast. Sowas sollte man sich schriftlich bestätigen lassen.
Wie wars denn jetzt bei Dir?
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Die Kündigung habe ich der Geschäftsführerin eingereicht , ca. 10 Leute haben dies im Studio mit bekommen.
Ich werde morgen ein Gespräch mit ihr führen, wenn sie nicht auf mich eingeht , werde ich einen Anwalt einschalten.
Mit freundlichen Grüßen
Mariusb
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 Zitat von Daninjo
Du kündigst 3 Monate, bevor du dich anmeldest? Strange.... 
Sry natürlich 15.07.2009
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75-kg-Experte/in
d.h du hast die kündigung fristgerecht persönlich übergeben.mit zeugen. also,wenn sie nicht zustimmt -->anwalt
die meisten betreiber sind doch eh verbrecher
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Wenn Du Dich am 15.07.2009 für 12 Monate angemeldest hast und die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt, dann hättest Du zum 14.07.2010 mit eben dieser Frist von drei Monaten (= 14.04.2010!) kündigen können.
Ob Post oder persönliche Abgabe: 15.04.2010 ist ein Tag zu spät. Knapp vorbei ist auch daneben.
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Ich fürchte Orkman hat vollkommen recht. Spar Dir lieber das Geld für den Anwalt.
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