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leistebruch - frage an die juristen
Hi, folgendes ist passiert.. aufgrund eines leistenbruches ging ich zur operation ins krankenhaus.. als ich nach der op wieder zu mir kam schaute ich an mir runter und musste feststellen dass ich immernoch die gleiche beule hatte wie vorher.. der oberarzt meinte noch es sei völlig normal, die beule sei schlichtweg wundwasser.. ich bestand auf erneute untersuchung und es stellte sich heraus dass der bruch einfach nicht behoben wurde.. werde nun ende januar in einer anderen klinik offen operiert..
Habe ich wegen fahrlässigkeit oder nichtdurchführung der sache anspruch auf schmerzensgeld? Schliesslich trage ich neben zwei narben neben dem bauchnabel nun eine weitere etwa 10cm lange narbe unter dem bauch mit mir rum..
Vielleicht hat der ein oder andere erfahrung mit sowas.. evtl juristen hier???
Danke schonmal..
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nein keine Erfahrung damit. aber klar hast du Anspruch auf Schmerzensgeld. geh zum echten Anwalt, der regelt das für dich.
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 Zitat von FyD 2.0
Wieso gehst du damit nicht in ein "Juristen Forum" ?
Danke für den tip.. wäre ich allein nicht drauf gekommen.. aber da ich hier bereits angemeldet war, sowie ein unterforum für medizinische fragen vorhanden ist, dachte ich, ich könnte die frage hier posten.. desweiteren gehe ich davon aus, dass eine solche verletzung gerade bei bodybuildern nicht unbedingt untypisch ist, und daher evtl ein erfahrungsaustausch möglich sei.. aber dennoch vielen dank für deine antwort.. werde nächste woche einen anwalt aufsuchen und mich beraten lassen..
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 Zitat von MuckiJoe
nein keine Erfahrung damit. aber klar hast du Anspruch auf Schmerzensgeld. geh zum echten Anwalt, der regelt das für dich.
mach ich! Danke..
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Discopumper/in
Warum sollst Du Anspruch auf Schmerzensgeld haben?
Ich würde wetten, dass Du vor der Operation einen Einwilligungszettel unterschrieben hast. Auf diesem wird als Risiko auch das eines Rezidivs und eines Folgeeingriffs gestanden haben. Mit Deiner Unterschrift hast Du dieses anerkannt und zugestimmt.
Aus der reinen Tatsache, dass diese "Nebenwirkung" nun eingetreten ist, kann man nicht automatisch schließen, dass der erste Eingriff nicht oder nicht fachgerecht durchgeführt wurde.
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