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  1. #1
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    Ordnungswidrigkeitsverfahren nach Einfuhr

    Hallo Leute!

    An sich bin ich nur ein eifriger Lurker in diesem glorreichen Forum. Ein paar Entwicklungen haben mich dann aber doch dazu gebracht, euren Ratschlag zu suchen.

    Vor 2 Monaten habe ich den sogenannten Labrada Supercharger http://www.amazon.com/Labrada-Nutrit.../dp/B000GPTZXC nach vielen guten online-reviews aus den USA bestellt. Ein paar Wochen später habe ich dann eine Nachricht vom Zollamt bekommen, dass die Lieferung eingezogen wird. Auf Nachfrage habe ich dann darum gebeten, das Zeug wieder in die USA zurückzusenden. Danach dachte ich eigentlich, dass die Sache erledigt wäre und am Ende habe ich mich nur darüber geärgert, 60$ einfach so ausgegeben zu haben.

    Heute erhielt ich allerdings ein Schreiben, in dem angekündigt wurde, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz einzuleiten. Darin wurden allerhand Nebenwirkungen (per Wikipedia-Link ) aufgezeigt. Nun habe ich die Gelegenheit, mich bis Ende des Monats zu äußern.

    Habt ihr einen Ratschlag, was ich nun tun soll? Was könnte realistischerweise passieren? Bitte postet keine Doom & Gloom-stories Eine realistische Einschätzung weiss ich sehr zu schätzen.
    Danke im Voraus!

  2. #2
    Sportstudent/in
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    Welcher Stoff daran verstößt denn angeblich gegen das ATMG? Das Supercharge ist doch ein Standardbooster mit 08/15 Zutaten, oder? Was wurde denn da verlinkt? Wollen Sie dir wegen dem Koffein was anhängen? Dann müssten zig Shops und Produkte in Dtl. ebenfalls abgemahnt werden. Außerdem bieten ja auch einige deutsche Shops das Produkt an. So würde ich erstmal argumentieren.

    Im Zweifelsfall ziehst du noch einen Anwalt zu Rate, aber gerade ein solches Produkt?! Lächerlich. Ich halte für sehr unwahrscheinlich, dass man dir da was anhängen kann, höchstens halt wegen dem zu hohen Koffeingehalt. Aber was für eine Strafe sollte da auf dich zukommen? Bei designersteroiden/Prosteroiden sähe das evtl. anders aus. Denke das wird eingestellt, wobei du dann evtl. die Kosten für die Bearbeitung zu tragen hättest. War wohl ein übereifriger Beamter am Werk.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Hey!

    In dem Schreiben verweist der Beamte insbesondere auf den Stoff Picamilon, der (laut Argumentation) in Russland mit 20mg pro Einheit angeboten wird und im Super Charger mit 25mg bzw. 50mg pro Dosierungseinheit vorkommt. Weiterhin schreibt er, dass der Stoff in Russland verschreibungspflichtig ist und zur Behandlung diverser Krankheiten eingesetzt wird. Daraus scheint er zu schließen, dass das Produkt registrierungspflichtig ist. Der Rest der Argumentation fußt auf der Angabe der Nebenwirkungen auf der Rückseite der Verpackung.

    Ich verstehe nicht, was das russische Recht mit deutschen Einfuhrbestimmungen zu tun hat, aber der Beamte scheint daraus folgern zu wollen, dass der Super Charger ein Medikament ist. Ich bin ehrlich gesagt etwas ratlos :/

  4. #4
    Sportstudent/in
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    Ach so, das kenne ich nicht, aber die Argumentation ist etwas dämlich, da es in den USA ja ein Supplement ist. Im Zweifel entscheidet wohl der Amtsapotheker. Wie dem auch sei, ich würde schreiben, dass du keine Ahnung davon hattest, es auch hier Shops im Angebot haben und dass du nur um Geld zu sparen aus den USA bestellt hast. Wenn du "Ersttäter" bist, kann ich mir nicht vorstellen, dass du Konsequenzen zu befürchten hättest. Aber frag evtl. mal einen Anwalt. Selbst wenn es zu einer Strafe kommen sollte, so wird die wahrscheinlich gering ausfallen.

  5. #5
    Discopumper/in
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    Bestell dir am besten solche Produkte aus dem Europäischen Raum, die werden vom Zoll nicht geöffnet oder nur stichprobenartig.

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