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  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Vertragswidrigkeit?

    Hi!

    In unserem Studio gibt es seit kurzem eine Kniebeugenmaschine, dessen Hebel zum Einhaken nicht korrekt mit nem Schraubenzieher festgezogen wurde. Dadurch kommt es vor, daß ein Ablegen des Gewichts bei zuvor falsch justiertem Winkel nicht mehr möglich ist - sehr amüsant bei 100kg auf der Schulter!!! Überprüft also die Trainingsperson, die dieses Gerät verwendet nicht VOR dem Gebrauch, ob der Hebel (der durch die lockere Befestigung sehr schnell falsch justiert ist) korrekt ansitzt, passiert es, daß es für die Person unmöglich ist, das Gewicht am Ende des Satzes Abzulegen sprich den Haken einzuhaken!

    Durch Festziehen der Schraube, würde dieses wirklich nicht spaßige Problem gelöst sein - allerdings gabs heute im Studio eine etwas aufbrausende Diskussion mit dem Studiochef der sich in diesem Punkt komplett stur stellte, mit der Begründung - einfach lächerlich - dass ansonsten der Haken früher oder später sich verbiegen könnte!!!

    In meinen Augen völliger Mist, da der Haken vollkommen stabiles Eisen ist!

    Als alles etwas lauter wurde, weil ca. 5 Leute ihm von den Risiken überzeugen wollten, stellte er auf Durchzug und erklärte, daß wir selbst dran schuld wären, wenn wir vor Benutzung den korrekten Sitz des Hebels nicht überprüfen würden!!! Wenn wir dieses Gerät verwenden wollten, hätten wir zuvor einen Trainer zu fragen, der uns dann instruiert und uns angeblich darauf hinweisen würde, daß es "Probleme" mit dem einhaken geben könnte, wenn wir es zuvor nicht überprüfen...

    Als ich dann erklärte, daß mein Kollege genau deshalb seit 3 Tagen Schmerzen im Knie davon getragen hätte und er als Studiobesitzer verantwortlich ist, daß seine Geräte im einwandfreien Zustand sind, erklärte er, daß der Benutzer zuvor die Geräte zu überprüfen hätte - ich solle mal auf die Rückseite meines Vertrages schauen!

    Fand dieses "Argument" total "nett" und würde gerne nun wissen wie die tatsächliche Rechtslage ist und ob dies ein Kündigungsgrund darstellt...

    Zur Information - das Gerät ist neu und steht seit 2 Wochen in dem Studio...

    Ein weitere Fakt ist, daß das Gerät umkippt - also einem quasi entgegenkommt -, wenn man nicht genügend Gegengewicht auf die Gewichtablage legt, weils solch einen scheppen Winkel hat...fest installiert auf dem Boden wird dieses Gerät natürlich auch nicht - könnte ja der Teppich kaputt gehen... (aber das problem sei nur am rande erwähnt!)

  2. #2
    DieGedankenSindFrei
    Gast
    hm?! das klingt ja echt heftig. ist der trainer immer so drauf? wäre ja echt schrecklich.. darauf hin hätte ich nämlich schon lange das fc gewechselt. und wenn er sich so um seine kunden kümmert sollte ihm sein scheinchen entzogen werden. echt unter aller sau.

    ich denke er könnte dafür zur rechenschaft gezogen werden, keine frage.
    er würde den kürzeren ziehen.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    danke für euer mitleid - aber trost brauch ich eigentlich nicht!

    wäre an fakten interessiert!

    soweit ich weiss ist es ja auch beim autoverleih so, daß das auto im einwandfreien zustand verliehen werden darf und der halter - also nicht der fahrer dafür verantwortlich ist!

    ist dies bei einem studiovertrag genauso anzusehen?

  4. #4
    Sportbild Leser/in Avatar von myystria
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    ist ja logisch der studio besitzter ist veratnwortlich . wenn etwas passiert auf grund des mangels an einem gerät wegen unzureichender wartung oder falshcem aufbau was auch immer es indeisem fall dan ist ist der stuidobesitzter haftbar.

    müsste eigneltich auch verischter sein für so fälle aber dem ruf schadest es dann auch soltle man ihm vileicht mal verklickern.

  5. #5
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
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    Re: Vertragswidrigkeit?

    Zitat Zitat von alexandra2005
    Fand dieses "Argument" total "nett" und würde gerne nun wissen wie die tatsächliche Rechtslage ist und ob dies ein Kündigungsgrund darstellt...
    Du wirst hier keinen verlässlichen rechtlichen Rat bekommen. Wenn du deswegen kündigen willst würde ich mich vorher mit dem entsprechenden Absatz der AGBs bei einem Anwalt informieren und es dann bei einer Kündigung darauf ankommen lassen.

    Ich persönlich würde das trotzdem intern lösen und das Problem in einer ruhigen Minute nochmal mit dem Inhaber *ruhig* diskutieren und eventuelle Lösungsmöglichkeiten vorschlagen. Immer nur auf sein Recht pochen verhärtet nur die Fronten.

    M.

  6. #6
    Flex Leser Avatar von Devil24
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    ...ich würde vor Benutzung, den Hebel kontrollieren

    Gruß Devil

  7. #7
    75-kg-Experte/in
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    Vertragswidrigkeit

    @alexandra 2005

    Bin selbst Studiobesitzer und kann nur meinen Standpunkt erklären. Ich denke rein rechtlich gesehen bewegen wir uns in vielen Bereichen was die fachgerechte Nutzung der Geräte im Studio angeht oftmals in einer Grauzone. Es gibt nicht für jedes Problemchen ein rechtkräftiges Urteil.
    Ich als Inhaber kann nur sagen, daß ich meine Geräte regelmäßig nachschaue, überprüfe und meine Kunden so nett sind und mich sofort ansprechen wenn es irgendwo am Gerät ein Problem gibt. Eine Reparatur an einem defekten Gerät mache ich schon sofort oder lege das Gerät still, mit dem Hinweis "Gerät defekt". Das mache ich schon aus reinem Selbstschutz, denn wenn das Kind ( durch einen Unfall des Kunden) in den Brunnen gefallen ist, ist es meistens schon zu spät. Dann beginnt nämlich das gejammere und der Schuldfrage und diese Dinge möchte ich mir wenns irgendwie geht ersparen.
    Sollte die Situation bei euch im Gym so gewesen sein, wie du sie beschrieben hast, dann kommt mir euer Chef etwas naiv und dämlich vor.
    Ich geb dir den selben Tip wie DEVIL, wenn so ein Gerät bei euch rumsteht überprüf halt den Hebel (schon zu deinem Schutz) ansonsten meide das Teil. Einen trifftigen Kündigungsgrund sehe ich allerdings hier nicht, wenn die Einweisung durch den chef so war, daß vor einer _Benutzung der Hebel zu kontrollieren ist. Aber ich glaube die Diskussion im Gym hat länger gedauert als die Rep. des Geätes.
    Zum Schluss, ich habe in meinen Verträgen drin stehen, "dass den Anweisungen von mir und meines Personals folge zu leisten ist". Das betrifft die Einweisung und Handhabung der Geräte und Hanteln, sowie der Übungen. Sollte es hier zu Verletzungen kommen, die durch unsachgemäße Handhabung oder mal wieder viel zu viel Trainingsgewicht zustande kamen ist der Kunde halt selbst schuld. Kam aber bei mir in all den jahren noch nicht vor.
    Wenn dir das Studio so auf den Keks geht, dann kündige halt zum nächst möglichen Termin und die Sache ist für dich gegessen.
    Sport ist Freizeit und Freizeit soll Spass machen.

    gruss
    herman the GERMAN

  8. #8
    60-kg-Experte/in Avatar von hamy
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    ja so ist das.es gibt TRAINER und STUDIOBESITZER......
    im meinen alten studio war es das gleiche,beim kniebeugen rutschte die multipresse nach hinten weg -nicht verschraubt und keine scheiben auf den dornen.
    fand er der studiobesitzer "komisch" als ich mich mit der hantel hinkniete.
    mein trainpartner sagte was von ANZEIGE ;MANGELNDE SICHERHEIT ;AUFSICHTSPFLICHT ÜBER DEN KORREKTEN AUFBAU DER GERÄTE;VERANTWORTUNG ÜBER DIE SICHERHEIT DER STUDIOGÄSTE UND DAS DAS EIN DING WÄRE FÜR EIN AUFSICHTSAMT. KLAR WAR FÜR IHN AUCH DAS MAN DIE LOKALE PRESSE ANKLINGELN SOLLTE.gesagt im vollen studio vor allen anderen trainierenden..........
    zwei tage später war sie festgeschraubt..........

    also behörden ziehen immer.
    die verantwortung für die sicherheit seiner mitglieder trägt in dem falle er.
    was anderes ist es mit dem unsachgemässen umgang mit den geräten.

  9. #9
    Eisenbeißer/in
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    Am besten auf die "gute alte Art" lösen-mit 5 "Schwergewichtlern" das Maschinchen so lange bearbeiten, bis es den Geist aufgibt-allzu stabil und fachgerecht Aufgebaut scheint es ja nicht zu sein !!

  10. #10
    60-kg-Experte/in Avatar von hamy
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    249
    ......................um dann zu bezahlen was du "mutwillig " zerstört hast.
    aber gut aus dem vertrag bist du dann auch raus.

    solltest vieleicht nochmal in einer ruhigen minute mit dem chef sprechen kann ja auch alles situationsbedingt nicht nach plan gelaufen sein

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