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Thema: Mahnstufen

  1. #1
    Sportstudent/in Avatar von thedarkness82
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    Mahnstufen

    wollte mich bei den Studiobetreibern hier umhören wie ihr dies handhabt.
    Bsp: Eine 24 monatige Mitgliedschaft; Der Kunde bezahlt die ersten vier Beiträge, beim 5. ne Rücklastschrift. 1. Mahnung; der Kunde reagiert nicht; nach ca zwei Wochen 2. Mahnung; der Kunde reagiert immer noch nicht (kommt auch nicht ins Training), Wie geht ihr nun weiter vor?
    ich würde den Vertrag jetzt erstmal bei Seite legen ca 12 Monate bis ein richtiger Betrag zusammengekommen ist und dann ne 3. Mahnung schicken. Wenn dann keine Reaktion dann ab zum Anwalt bzw Inkasso..
    Wie macht es ihr?? Denn ein Mahnverfahren wegen 50,-?!?!?!?!?

  2. #2
    Flex Leser Avatar von Devil24
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    Warum warten?

    Zunächst mal habe ich festgestellt, daß es meist am schnellsten geht, wenn man den telefonischen Kontakt sucht.

    Freundlich an den offenen Beitrag erinnern - manchmal braucht der Kunde ja auch nur mal nen Schubs um wieder Lust aufs regelmässige Training zu kriegen.
    1., 2. und 3. Mahnung ? - ich machs nicht. Einmal erinnern, falls es tatsächlich mal vergessen wurde - dann ab zum Anwalt!

    Gruß Devil

  3. #3
    Sportstudent/in Avatar von thedarkness82
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    Es gibt eben einige Leute bei denen man weiss, dass die nicht zahlen werden. Und dann wegen zwei Beiträgen zum Anwalt, ist doch schmarrn oder nicht?? Meistens wird hierdurch die Mitgliedschaft aufgelöst und man erhält lediglich die zwei Beiträge. Ist es da nicht schlauer, man wartet ein Jahr ab damit eine schöne Summe zusammen kommt??

  4. #4
    Sportbild Leser/in Avatar von Brainpain
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    Zitat Zitat von Devil24
    Warum warten?
    Freundlich an den offenen Beitrag erinnern - manchmal braucht der Kunde ja auch nur mal nen Schubs um wieder Lust aufs regelmässige Training zu kriegen.
    1., 2. und 3. Mahnung ? - ich machs nicht. Einmal erinnern, falls es tatsächlich mal vergessen wurde - dann ab zum Anwalt!

    Gruß Devil

    Das mit dem Anrufen ist natürlich eine nette Sache.

    Wenn du keine 3 Mahnungen schickst dann kannst du aber auch nichts erwarten oder? Soweit ich noch richtig informiert bin sind 3 Mahnungen pflicht bevor du ein Inkassoschreiben lostreten kannst. Also wenn du es zum Anwalt gibst, dann tut der nichts anderes als 3 Mahnungen zu schreiben....

    Das mit dem Betrag zusammenkommen zu lassen ist für dich als Betreiber zwar "rentabel" aber irgendwie..... hmm wie soll ich sagen... doof Wenn du schon mitkriegst das einer nicht zahlt bzw. mehr zahlen kann warum dann noch unnötig das Leben schwer machen? Ich würde den Vertrag von deiner Seite aus kündigen und ihn nur wieder gegen eine Kaution in Höhe von XX euro aufnehmen falls er wieder kommen möchte.

  5. #5
    Discopumper/in Avatar von Hefti-Schlumpf
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    bei mir im studio läuft das so ab.
    wenn man 2 mal nicht zahlt, wird die Angelegenheit an eine Inkassofirma weitergegeben und die Beiträge für das komplette Jahr sind fällig.
    Ich war jetzt schon in 2 Studios angemeldet,die nach diesem Prinzip handeln.

    Ich kann mir jedoch gut vorstellen,dass es Leute mit einem geringen Einkommen leicht abschreckt bei dem Vertragsabschluss.

  6. #6
    Sportstudent/in Avatar von thedarkness82
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    [QUOTE=Hefti-Schlumpf]bei mir im studio läuft das so ab.
    wenn man 2 mal nicht zahlt, wird die Angelegenheit an eine Inkassofirma weitergegeben und die Beiträge für das komplette Jahr sind fällig.

    Das ist natürlich am besten aber leider rechtswiedrig!!

    Bei einer Bekannten von mir wurde es nämlich so gemacht: Sie hat nur zwei Monate oder so ähnlich trainiert, nach der ersten Rücklastschrift gabs ne Mahnung und nachdem der Vertrag nach 2 Jahren abgelaufen wäre kam die dicke Rechnung vom Anwalt. Und normalerweise würde die Mitgliedschaft auch noch weiterlaufen da nicht schriftlich gekündigt wurde.. oder liege ich da falsch??
    Finde aber von Betreiber Seite her garnicht so ne schlechte Idee.

  7. #7
    Sportbild Leser/in Avatar von Micha40
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    Also ich mach nach der zweiten Mahnung einen Mahnbescheid beim Amtsgericht Stuttgart.
    Kostet zwar 18,00 € lohnt sich aber der Kunde meldet sich fast immer erst nach erhalt eines Mahnbescheides ist nicht einfach die Dinger Auszufüllen spart aber Anwaltskosten.

  8. #8
    Discopumper/in
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    nach aktuellem recht (wurde speziell für die kleineren geändert) muss man gar nicht mehr mahnen. Du kannst sowie eine Forderung offen ist direkt über Gericht oder Inkasso eintreiben lassen.
    Besser ist es eine Mahnung mit Frist zu schreiben, und danach zum Amtsgericht bzw Inkasso zu gehen, dann ist es etwas einfacher.

    =>Mahnung muss nicht mehr sein.Aber eine wäre praktisch. Zumal zu hartes übereiltes durchgreifen oft ein schlechtes Image bringt.

    Daher Verfahren die gewifteren eher so (auch wenn sie nicht müssen):

    1.) Lustigen Brief mit Erinnerung und Fristsetzung
    2.) Anrufen
    3.) Inkasso / amtsgericht oä.

    andere Variante:
    Kunden zum persönlichen Gespräch einladen mit dem Hinweis, dass es nur der Chef und der Vetretet wissen und Termin setzen bis wann er eingelaufen sein sollte, und informieren, wenn er nicht kommt wird das ganze zur Entlastung an ein Inkassounternehmen / Gerichtsvollzieher gegeben.

    Wenn er nicht kommen sollte, schreiben, dass er Studioverbot hat bis die offnen Posten beglichen sind und er in Zukunft nur nach Vorkasse für den Monat reinkommt und darauf hinweisen, dass man das ganze an einen Inkassodienst / Amtsgericht abgegeben hat und das Verfahren nicht mehr stoppen kann.
    Unterlagen abgeben, keine weitere Zeit mehr an den säumigen Zahler verschwenden.

  9. #9
    Sportstudent/in Avatar von thedarkness82
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    meine Frage war aber: Ob es auch einer von euch so handhabt, dass ihr solch Leute nach der 1. Mahnung erstmal bei Seite legt. Weil wie gesagt, wegen 1-2 aussehenden Beiträgen lohnt sich doch das ganze gar nicht da dadurch die restlichen Monate flöten gehn...

  10. #10
    Discopumper/in
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    Zitat Zitat von thedarkness82
    meine Frage war aber: Ob es auch einer von euch so handhabt, dass ihr solch Leute nach der 1. Mahnung erstmal bei Seite legt. Weil wie gesagt, wegen 1-2 aussehenden Beiträgen lohnt sich doch das ganze gar nicht da dadurch die restlichen Monate flöten gehn...
    Mich würde es extrem wundern, wenn das jemand so handhabt. Als Unternehmer kann ich mir das nicht erlauben auf mein Geld so lange zu warten. Wenn Du Deine Strom/Waserrechnung bezahlst warten die Stadwerke auch kein Jahr bis sie sich bei Dir melden.

    Deine Vorgehensweise kann ich leider absolut nicht nachvollziehen und schon gar nicht aus unternehmerischer Sicht. Überleg Dir doch einmal, was Dir da an Geld engeht hochgerechnet auf den Zeitraum. Nochzumal wenn sich das rumspricht und ein mitglied nach dem anderen die Zahlungen aussetzt, kannst Du den Laden bald zu schliessen. Ich muss Rechnungen bezahlen udn dafür brauche ich meine Einnahmen. Da kann ich diese kein Jahr rausschieben. Wer weiß was in einem Jahr mit dem Mitglied ist? Umgezogen vielleicht ins Ausland, geheiratet und Namen geändert usw.. Wie willst Du diesen Forderungen dann jemals kurzfristig nachkommen?

    Ich sehe darin keinen Sinn. Wie bereits mehrfach aufgeführt verfolge ich die Strategie:

    1. Mahnung
    2. Mahnung mit Androhung gerichtliches Mahnverfahren oder Anwalt
    3. Forderung entsprechend der unter Pkt. 2 genannten Verfahren eintreiben oder versuchen einzutreiben .

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