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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Men`s Health Abonnent Avatar von schweinenacken
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    namenswahl bei freiberuflicher tätigkeit

    hallo leute. ich hab da mal ne rechliche frage an die experten unter euch.
    ich bin grad dabei mich als freiberufler selbständig zu machen.
    wenn man sich als gewerbetreibender (einzelunternehmen) selbständig macht, muß man den vollständigen namen angeben. wenn man sich freiberuflich selbständig macht reicht der nachname aus.
    so nun die frage:
    wenn ich mich freiberuflich selbständig mache und quasi freiwillig (ist ja nicht zwingend vorgeschrieben) den vornamen offiziell angebe, hab ich dann die möglichkeit die kurzform zu wählen (statt christoph einfach nur chris) oder gibt das rechtliche probleme?
    falls das nicht möglich ist: ist es dann möglich auf dem logo (quasi als unternehmensnamen) die kurzform vom vornamen+nachname und als inhaber dann nur den nachnamen anzugeben?

    und bitte nur antworten, bei denen ihr euch sicher seit oder noch besser mit quellenangabe. vage vermutungen bringen mich auch nicht weiter, wenn das kind in den brunnen gefallen ist

    vielen dank schon mal im vorraus.

  2. #2
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    Zitat Zitat von schweinenacken
    hallo leute. ich hab da mal ne rechliche frage an die experten unter euch.
    ich bin grad dabei mich als freiberufler selbständig zu machen.

    Als was? wenn ich fragen darf.

    wenn man sich als gewerbetreibender (einzelunternehmen) selbständig macht, muß man den vollständigen namen angeben. wenn man sich freiberuflich selbständig macht reicht der nachname aus.

    Wo angeben? Wo hast du das her?

    so nun die frage:
    wenn ich mich freiberuflich selbständig mache und quasi freiwillig (ist ja nicht zwingend vorgeschrieben) den vornamen offiziell angebe, hab ich dann die möglichkeit die kurzform zu wählen (statt christoph einfach nur chris) oder gibt das rechtliche probleme?
    falls das nicht möglich ist: ist es dann möglich auf dem logo (quasi als unternehmensnamen) die kurzform vom vornamen+nachname und als inhaber dann nur den nachnamen anzugeben?

    und bitte nur antworten, bei denen ihr euch sicher seit oder noch besser mit quellenangabe. vage vermutungen bringen mich auch nicht weiter, wenn das kind in den brunnen gefallen ist

    vielen dank schon mal im vorraus.
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    Bitte erst lesen, dann posten: http://www.bbszene.de/bodybuilding-f...30#post2466230

    Daten:
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    "Zunächst Unvorstellbares wird sich einst...
    in unverschleierter Pracht offenbaren
    ."
    Galileo Galilei

  3. #3
    BB-Schwergewicht Avatar von dennis79
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    Mmmh... Ich verstehe nicht ganz, worauf du abzielst. Deinen Kunden gegenüber kannt du auch als Templeton Peck auftreten wenn du das schicker findest, bei Vertragsangelegenheiten sieht das sicher anders aus. Warten wir doch mal auf die Juristen.


    Worum genau gehts dir dabei?


    Gruß
    Dennis
    "We are all worms, but I do believe that I am a glow-worm."
    - Winston Churchill

  4. #4
    Men`s Health Abonnent Avatar von schweinenacken
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    Zitat Zitat von PhilippAlex
    Als was? wenn ich fragen darf.
    klar darfst du das. im prinzip ist es aber egal, weil für alle freiberufler die gleichen standards gelten. in meinem fall sind es trainertätigkeiten, unter anderem auch als pt.

    Wo angeben?
    na überall. das geht bei der anmeldung beim finanzamt los, über visitenkarten bis hin zu den formellen standards für geschäftsbriefe und was weiß ich was da noch alles dazu kommt.

    Wo hast du das her?
    bundesministerium für wirtschaft und technologie:

    Zitat Zitat von bmwi
    Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen im Geschäftsverkehr - also auch auf ihrem Briefpapier, ihren Rechnungen, Angeboten usw. - mit ihrem bürgerlichen Vor- und Zunamen auftreten. Mindestens ein Vorname muss dabei ausgeschrieben sein.
    Zitat Zitat von bmwi
    Für Freiberufler gelten weitestgehend auch die oben aufgeführten Bestimmungen bei der Unternehmensbezeichnung. Allerdings brauchen sie nicht mit ihrem Vor- und Zunamen auftreten. Es reicht der Familienname. Zusätze wie Branchenbezeichnungen und Phantasienamen sind ebenfalls unter den oben genannten Bedingungen erlaubt.

  5. #5
    BB-Schwergewicht Avatar von dennis79
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    Es reicht der Familienname. Zusätze wie Branchenbezeichnungen und Phantasienamen sind ebenfalls unter den oben genannten Bedingungen erlaubt.
    Das verstehe ich ebenso wie du, in diesem Fall solltest du in der beschriebenen Art und Weise handeln dürfen. Falls es doch Schwierigkeiten geben sollte, wird man dich darauf aufmerksam machen.

    Viel Erfolg!


    Gruß
    Dennis
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  6. #6
    Men`s Health Abonnent Avatar von schweinenacken
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    Zitat Zitat von dennis79
    Das verstehe ich ebenso wie du, in diesem Fall solltest du in der beschriebenen Art und Weise handeln dürfen. Falls es doch Schwierigkeiten geben sollte, wird man dich darauf aufmerksam machen.

    Viel Erfolg!


    Gruß
    Dennis
    das denke ich mir auch. die frage ist nur wann ich darauf aufmerksam gemacht werde. wenn mein sachbearbeiter locker drauf ist und ihn das nicht weiter kümmert, können solche fehler auch erst spät auffallen. wenn dann schon etliche anmeldungen erfolgt sind, geschäftspapier gedruckt ist, etc. kann das viel nerverei bedeuten.

    @PhilippAlex:
    mit der ust-befreiung bin ich mir noch nicht sicher. vom umsatz her wird das wohl kein problem darstellen, allerdings bin ich noch nicht sicher ob ust-frei oder pflichtig günstiger für mich ist. das ist auch wieder ein anderes problem.
    abgesehen davon ist eine ordnungsgemäße rechnung auch bei ust-befreiung vorgeschrieben.

  7. #7
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    Zitat Zitat von schweinenacken

    @PhilippAlex:
    mit der ust-befreiung bin ich mir noch nicht sicher. vom umsatz her wird das wohl kein problem darstellen, allerdings bin ich noch nicht sicher ob ust-frei oder pflichtig günstiger für mich ist. das ist auch wieder ein anderes problem.

    Ich nehme an du wirst an Privatpersonen leisten?

    abgesehen davon ist eine ordnungsgemäße rechnung auch bei ust-befreiung vorgeschrieben.

    Das stimmt.
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  8. #8
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    Zitat Zitat von schweinenacken
    klar darfst du das. im prinzip ist es aber egal, weil für alle freiberufler die gleichen standards gelten. in meinem fall sind es trainertätigkeiten, unter anderem auch als pt.

    Als Trainer bist du Unternehmer und damit zunächst umsatzsteuerpflichtig. Wenn die Kleinunternehmerregelung nicht auf dich zutrifft mußt du die Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG, u.A. voller Name, erfüllen. Wieviel Umsatz wirst du vorraussichtlich erzielen?



    na überall. das geht bei der anmeldung beim finanzamt los, über visitenkarten bis hin zu den formellen standards für geschäftsbriefe und was weiß ich was da noch alles dazu kommt.

    FA wird deinen vollen Namen haben wollen. Rechnungen s.o.
    Sonstige Geschäftsbriefe kannst du wohl nur mit Nachnamen angeben.



    bundesministerium für wirtschaft und technologie:
    ddddddddddddddddd
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  9. #9
    Eisenbeißer/in Avatar von SuperHornet
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    Zitat Zitat von schweinenacken
    hallo leute. ich hab da mal ne rechliche frage an die experten unter euch.
    ich bin grad dabei mich als freiberufler selbständig zu machen.
    wenn man sich als gewerbetreibender (einzelunternehmen) selbständig macht, muß man den vollständigen namen angeben. wenn man sich freiberuflich selbständig macht reicht der nachname aus.
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    wenn ich mich freiberuflich selbständig mache und quasi freiwillig (ist ja nicht zwingend vorgeschrieben) den vornamen offiziell angebe, hab ich dann die möglichkeit die kurzform zu wählen (statt christoph einfach nur chris) oder gibt das rechtliche probleme?
    falls das nicht möglich ist: ist es dann möglich auf dem logo (quasi als unternehmensnamen) die kurzform vom vornamen+nachname und als inhaber dann nur den nachnamen anzugeben?

    und bitte nur antworten, bei denen ihr euch sicher seit oder noch besser mit quellenangabe. vage vermutungen bringen mich auch nicht weiter, wenn das kind in den brunnen gefallen ist

    vielen dank schon mal im vorraus.
    NAME VORNAME zwingend erforderlich. Du kanns aus Christoph, Chris machen, aber das wars auch schon. Du kanns auch einen Phantasienamen hinzufügen, jedoch ohne auf NAME VORNAME zu verzichten. Gewerbeschein brauchst Du keins, es reicht die Anmeldung beim Finanzamt.

    Abgabe der Umsatzsteuervoranmledung einmal im Quartal, jeweils am Ende des abgelaufenden Jahres musst Du bis Juni die Einkommenssteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung abgeben.

  10. #10
    Men`s Health Abonnent Avatar von schweinenacken
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    Zitat Zitat von TomDortmund
    Du kanns aus Christoph, Chris machen, aber das wars auch schon.
    das würd mir ja schon reichen, mehr will ich ja gar nicht. gibts da auch eine quelle?

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