Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1
    75-kg-Experte/in Avatar von MiaMara
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    432

    Preiserhöhung = Kündigungsgrund?

    Sorry, ich denke man kann mir die Frage ganz schnell beantworten, ich habs leider nicht gefunden...

    Ich meine das es ein Kündigungsgrund ist, wenn das Fitnessstudio via Mail mitteilt, das die Preise erhöht werden, oder?
    Wie lange habe ich Zeit und kennt jemand die Rechtsgrundlage?

    Wär wirklich nett wenn mir das jemand sagen könnte.

  2. #2
    Sportstudent/in Avatar von thedarkness82
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    wie wird die Erhöhung begründet?? Z.b. Mwst..
    Wenn nicht dann ist dies ein ausserordentlicher Kündigungsgrund. innerhalb von 14 tagen kündigen

  3. #3
    75-kg-Experte/in Avatar von MiaMara
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    Stimmt es war die Mwst Erhöhung...ist dies ein Unterschied? Teurer ist doch teurer, oder?

  4. #4
    Sportrevue Leser Avatar von Meister Popper
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    Zitat Zitat von MiaMara
    Stimmt es war die Mwst Erhöhung...ist dies ein Unterschied? Teurer ist doch teurer, oder?
    nein, junger naivling. der gesetzgeber hat sich schon was dabei gedacht, dass wenn er etwas unternimmt, für das alle einzelhändler in deutschland nichts können, dass dann nicht ein fröhliches neuverhandeln aktiviert wird

  5. #5
    BB-Leicht-Schwergewicht Avatar von ilpadre
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    Such mal in diesem Unterforum nach "Mehrwertsteuer". Preiserhöhungen, die über 119/116-mal den aktuellen Beitrag hinausgehen, sind "echte" Verteuerungen. Da oft z.B. auf ganze Euro aufgerundet wird, sind diese Erhöhungen nicht nur auf die MwSt zurückzuführen.

    http://www.bbszene.de/board/mehrwert...ags-92307.html

  6. #6
    60-kg-Experte/in Avatar von ginaj
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    228
    p. „Ferner bleibt das Recht auf Preisänderungen durch z.B. Maßnahmen des Gesetzgebers (z.B. Mehrwertsteuer und Unternehmenssteuer etc.) ausdrücklich vorbehalten“ diese Klausel ist unwirksam, bei einer Erhöhung kann fristlos gekündigt werden (LG Hannover, Az.: 14 O 383/96).


    internetquelle:Fitnessclub

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