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75-kg-Experte/in
Rechtssprechung zu kompletter Beitragszahlung bei Zahlungsunwilligkeit
Hallo Leute.
Hier ein Zitat aus unserem Vertrag:
"Kommt der Nutzer mit mehr als 4 Abbuchungen in Verzug, wird das komplett ausstehende Entgelt bis zum Laufzeitende auf einmal angefordert und zur Zahlung fällig. Das anfallende Restgeld bis zum Vertragsbeginn wird bei der ersten Fälligkeit mit abgebucht, sofern es nicht bereits bar bezahlt wurde."
Hat schon jemand Erfahrung bei solchen Fallen, in denen ein Mitglied nicht zahlt, die Sache dem Anwalt übergeben wird? Ich möchte gerne die ganze Summe bis 24 Monate auf einmal eintreiben lassen. Hat jemand dazu negative oder positive Gerichtsentscheidungen?
Es ist ätzend, wenn ein saumiges Mitglied gemahnt wird, der Anwalt kassiert dann noch Geld, wenn der Fall übergeben wird und die Sache geht nach 2 Monaten wieder von vorne los. Wieder Gebühren für den Anwalt.
Ich habe dazu nur etwas unter Fitnessclub auf die Schnelle gefunden.
IV. Sonstiges: pauschalierte Mahngebühren, Restbetragszahlung, etc.: [....]
Danke schon einmal für Tipps.
M.
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Sportstudent/in
hallo Mibur
genau das selbe steht auch in unseren Verträgen. Dies ist aber leider rechtlich nicht abgesichert. Haben hierrüber auch schon mit unserem Anwalt gesprochen und der sagte uns das wir mit dieser Kausel keine Chance haben. Dank Verbraucherschutz..
Wir handhaben diese Leute folgerndermasen.
Wenns drei mal zurückgeht löschen wir das Mitglied rauss und legen diesen bei seite. Er wird zwischenzeitlich noch mehrmals angemahnt und wenn hierrauf keine Reaktion kommt, schicken wir nach Ablauf der 24 Monate die Mahnbescheide rauss.
Das ist die einfachste und günstigste Möglichkeit die ich kenne
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75-kg-Experte/in
 Zitat von thedarkness82
Wenns drei mal zurückgeht löschen wir das Mitglied rauss und legen diesen bei seite. Er wird zwischenzeitlich noch mehrmals angemahnt und wenn hierrauf keine Reaktion kommt, schicken wir nach Ablauf der 24 Monate die Mahnbescheide rauss.
So lange da keine Verjährungsfrist läuft, die es einem unmöglich macht nach 24 Monaten das Geld zu holen, ist das wirklich eine gute Alternative, als mehrmals die RA Gebühren zu zahlen. Danke für den Tipp.
M.
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Sportstudent/in
sind ja nur maximal 24 Monate die man abwarten muss im schlechtesten Fall. Die Verjährungsfrist gegenüber Privatpersonen sind 3 Jahre.
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Sportbild Leser/in
Also bei mir geht das so durch,ich mache mit Monatlichen Zahlungen aber nur 12 Monatsverträge,24 Monate mach ich nur mit Vorrauszahlung der kompletten Summe.
Wenn einer mehr als zwei Monate in Verzug gerät wird er nochmal angemahnt reagiert er dann immer noch nicht wird er fristlos gekündigt und die gesamte Summe bis zum regulären Vertragsende ist fällig.
Ich habe immer Mahnbescheide im Haus die fülle ich dann gleich aus und ab zum Mahngericht, kostet 18,00 € brauchste kein Anwalt dafür. Nach zwei Wochen wochen kommt der Vollstreckungsbescheid und dann wird gepfändet. Funktioniert ganz gut .
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Sportstudent/in
funktioniert schon, solang sich der Schuldner keinen Anwalt holt
Micha wir beide haben uns ja über dieses Thema schon mal persönlich unterhalten...
dank dir nochmal für die Tips zwecks Werbung
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