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fitnessstudio u. Vertragskündigung
hi ...
hab mal ne frage, die hoffentlich hier jmd. beantworten kann...vllt hat da schon jmd. mal erfahrungen gemacht.
es geht um rechtsdinge und wie die fitnessstudiomafia dazu steht
nun zum thema....
ich will meinen vertrag vorzeitig kündigen,da ich aufgrund eines studiums umziehen werde (steht fest). im vertrag steht, dass man eine 3- monatige frist einhalten muss,
bevor man aus der autoverkaüfergemeinschaft austreten kann..
nun..das habe ich heute auch im hinblick auf den studienbeginn auch gemacht..
natürlich wollen die auch so etwas wie eine bescheinigung (mietvertrag o.ä.) vom mir haben, den ich eigentlich im laufe der kündigungsfrist abgeben wollte.
betreiber meint aber, dass ich erst kündigen kann, wenn ich den mietvertrag einreiche..und dann würden die 3 monate anlaufen, was für mich heisst,dass ich
dann schon längst in einer anderen stadt wohne und trotzdem noch 2 monatsbeträge abgebucht bekomme ...
was meint ihr dazu ?!
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Ich bin mir nicht sicher ob ich dir hier helfen soll, nach dem du mich als einer Verbrecherorganisation Angehöriger zugeordnet hast. Vielleicht kann dir die Mitglieder-Mafia da weiterhelfen.
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Schöner Einstand...
Da wäre in der Tat ne Entschuldigung angebracht.
Bitte erst lesen, dann posten: http://www.bbszene.de/bodybuilding-f...30#post2466230
Daten:
1.88, 104Kg, ca. 9% KF
Bankdrücken: 20*145 (PITT), 1*185
Kreuzheben: 20*230 (PITT), 1*270
" Zunächst Unvorstellbares wird sich einst...
in unverschleierter Pracht offenbaren."
Galileo Galilei
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@ Andi
falls ich deine gefühle verletzt haben sollte, tut es mir leid (aber auch nur falls IHR irgendsoetwas wie gefühle besitzt)
bissl spass ,sry
ich hab net grundlos so wörter geschickt in meinen text verpackt.
damit hab ich mir erhofft,dass sich der RICHTIGE angesprochen fühlt, jmd der evlt. sowas ähnliches durchmachen musste( sry ,wiedermal sehr theatralisch )
vllt. wollte ich aber nur einen gangster, wie DICH, dazu bringen mich vom gegenteil zu überzeugen-weil Ihr wohlmögl. gar net so "mafiaartig" seid ...
wie auch immer, ob du mir hilfst bleibt alleine DIR überlassen...
P.S. dein benutzerbildchen erinnert mich irgendwie an piraterie (kommt von angreifer hmm ) ...wohlmögl. nur ein zufall oder ?
bin im mom. sehr verärgert..legt sich wahrscheinlich aber wieder !?
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Eisenbeißer/in
Nach Deiner Formulierung im Erstposting war eigentlich nur drauf zu warten, wann sich der erste Studiobetreiber meldet, um Dich "rund zu formen".
Tatsache ist, wenn Du umgezogen bist, wirst Du Dich auch ummelden, einen Mietvertrag wird es ebenso geben und einen Studiennachweis kannst Du ebenso erbringen.
Das heisst Du kannst in der Tat nachweisen, das Du triftige Gründe hast für eine Kündigung bzw. in diesem Falle ausserordentliche Kündigung.
Formuliere also eine ausserordentliche Kündigung.
Mach das schriftlich per Einschreiben.
Die ausserordentliche Kündigung ist aufgrund Deiner Nachweisfähigkeit rechtsgültig.
Ich finde dieses Festnageln von Studiobetreibern auch immer sehr bedenklich, da es einen eben nicht animiert jemals wieder einen festeren Vertrag einzugehen.
Glücklicherweise gibt es Studiobetreiber, die fair, kulant handeln und menschlich und denen empfhielt man dann gerne auch neue Kundschaft!
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"Je weniger man mit der Außenwelt zu tun hat desto freier verfügt man über sich selbst." Youhandeau
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Eisenbeißer/in
Folgendes Zitat dazu fand ich noch bei www.jurathek.de.
"Außerordentliche Kündigung:
Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man gleichfalls vorzeitig kündigen; ebenso, wenn das Fitnessstudio umzieht. Auch wer zur Bundeswehr einberufen wird, kann in der Regel kündigen.
Daraus folgt, dass eine Klausel "Der Beitrag ist auch dann regelmäßig zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen nicht nutzt" unwirksam ist, da immer Krankheit, berufliche Veränderungen oder eine Schwangerschaft auftreten können. Eine solche Klausel dient "ohne Rücksicht" nur allein dem Anbieter und ist daher unwirksam. BGH (AZ: XII ZR 55/95)
Bei einer außerordentlichen Kündigung sollten Sie innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie von den Gründen erfahren haben, die zur Kündigung berechtigen, kündigen.
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Eine Vertragsklausel, dass "Krankheit, Wohnungswechsel und ähnliches" ein Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht entbinde, ist unwirksam, da sie die Kunden unangemessen benachteilige, so die Rechtsprechung. Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man vorzeitig kündigen, ebenso auch, wenn das Fitnessstudio umziehen würde.
vgl. hierzu: LG Düsseldorf, Urteil v. 04.05.1994 - 12 O 796/93; LG Dortmund, Urteil v. 08.11.1990 - 8 O 343/90 + Urteile v. 25.10.1990 - 8 O 318/90 + 8 O 223/90)."
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"Je weniger man mit der Außenwelt zu tun hat desto freier verfügt man über sich selbst." Youhandeau
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