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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    75-kg-Experte/in Avatar von marlas
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    Hinweispflicht auf bevorstehende Kündigung?

    Die Vorgeschichte steht schon hier:
    http://www.bbszene.de/board/showthre...41#post2050941

    Kurz und knapp, wie komm ich aus dem Vertrag raus nachdem ich die Kündigungsfrist übersehen habe (bzw. nichts von einer automatischen Verlängerung wusste)

    Zwei Tipps habe ich schon erhalten: ärztliches Attest bzw. den Hinweis darauf, dass eine automatische Verlängerung von maximal einem Jahr gesetzlich zulässig ist, ich aber mit zwei verpflichtenden Jahren beglückt wurde.

    Zu letztem Hinweis noch eine Frage, gilt eine maximale Bindung von einem Jahr in meinem Falle auch in Österreich?

    Noch eine Frage wurde für mich nicht hinreichend beantwortet, ich kopier einfach mal aus dem anderen Thread:

    Zitat Zitat von marlas
    In meinem Vertrag steht unter dem Punkt Vertragsdauer/Kündigung unter Anderem genau folgender Absatz:

    Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich das Fitnessabo automatisch um die jeweilige vereinbarte Vertragszeitdauer (24 Monate) zum vereinbarten Tarif. Sollte keine automatische Verlängerung gewünscht werden, so kann diese Vereinbarung des Fitnessabos schriftlich auf, bei Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist, gekündigt werden.
    Meines Erachtens umschließt die Formulierung "vereinbarter Tarif" die Erhöhung nicht oder doch? Wird eben jener Vertrag den ich unterzeichnet habe, verlängert, dann müsste doch wieder der ursprüngliche Tarif gelten?
    Hintergrund der Frage ist folgender: sollte der ursprüngliche Tarif rechtlich gelten, mir jedoch der erhöhte Beitrag in Rechnung gestellt werden, würde ich das als jetzt erfolgte Beitragserhöhung verstehen und das wäre doch ein Kündigungsgrund?

    Darüber hinaus bin ich bei meiner Recherche auf Folgendes gestossen:

    Wenn der Kunde seinen befristet abgeschlossenen Vertrag nicht rechtzeitig schriftlich kündigt, verlängert er sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit. Dieser Passus ist nach dem Konsumentenschutzgesetz nicht gestattet. Der Vertrag kann durch Stillschweigen nur dann verlängert werden, wenn im Vertragsformblatt die Verlängerung und zusätzlich eine Hinweispflicht des Unternehmens vereinbart wurde
    http://www.verbraucherrecht.at/devel...ash=517344f0c6

    Von Hinweispflicht oder sonstigem ist in meinem Vertrag keine Spur, der oben abgetippte Absatz zum Thema Kündigung ist alles, was im Vertrag zu diesem Thema vermerkt wurde.
    Wird dadurch die automatische Verlängerung ungültig?

    edit: Argh, Hinweispflicht auf bevorstehende Verlängerung muss es im Titel natürlich heissen.

  2. #2
    Sportbild Leser/in
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    Musst du dir schon deinen bisherigen Vertrag durchlesen was da drin steht.

    Sollte das im Vertrag geregelt sein sind unangekündigte Verlängerungen gesetzlich erlaubt. (Individualabsprache / AGB)

    Ist bei Handyverträgen oder den Verträgen anderer Fitnessstudios ja auch nicht anders (MC Fit z.b.)


    Wie es sich mit einer Gebührenerhöhung verhält kann ich dir nicht sagen. Auch im Vertrag nachlesen - sollte normal alles geregelt sein. Aber du hast ja geschrieben, dass es eine Vorankündigung gegeben hat in der es sicher erwähnt wurde, dass man fristgemäß auch vor dem regulären Ablauf des Vertrags kündigen hätte können.


    Sorry aber wir können nicht ins Blaue hinein einen rechtlichen Rat abgeben. Also gib bitte mehr Infos (falls du das willst - bzw. eine antwort willst) dann helfe ich dir gerne.


    Grüße


    Solltest du Österreicher sein kann ich dir gar nicht helfen tut mir leid. (Der link heißt ja immerhin "17 Wiener Studios auf dem Prüfstand - Verträge enthalten im Schnitt fünf unrechtmäßige Bestimmungen."


    Wende dich am besten an den Verbraucherschutz deines Landes.

    Deutsches recht - einer von vielen Präzidenzfällen:


    http://www.jurablogs.com/de/ag-karls...-ist-zulaessig


    Frage:


    Wie lang ist die Erhöhung des Mitgliedsbeitrages her? Zum kündigen wegen Erhöhung des Mitgliedsbeitrags hat man soweit ich weiß eine 2 wochen Frist. Solltest du diese schon überschritten haben hast du wohl Pech und musst andere Wege nehmen um aus dem Vertrag frei zu kommen.

  3. #3
    75-kg-Experte/in Avatar von marlas
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    Zitat Zitat von woellij
    Musst du dir schon deinen bisherigen Vertrag durchlesen was da drin steht.
    Der Vertrag selbst ist äußerst dürftig, mehr Informationen zu diesem Thema gibt es im Vertrag selbst nicht!
    Es gibt noch 3 andere Punkte, die aber ausschließlich die Zahlungsweise, die Pflichten des Kunden und die Haftung betreffen, sind aber überall nur ein paar Sätze und in diesem Fall nicht relevant.
    Sonstige AGB welche nicht im Vertrag selbst stehen habe ich noch nicht finden können, im Vertrag fehlt aber auch der Satz: "hiermit akzeptiere ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der sonst in beinahe jedem Vertrag zu finden ist, daher vermute ich mehr als im Vertrag selbst niedergeschrieben gibt es nicht.

    Zitat Zitat von woellij
    Solltest du Österreicher sein kann ich dir gar nicht helfen tut mir leid.
    Ja, das bin ich...

    Zitat Zitat von woellij
    Sollte das im Vertrag geregelt sein sind unangekündigte Verlängerungen gesetzlich erlaubt.
    Vorhin mit einem befreundeten Juristen telefoniert, er hat mir folgendes geschickt:

    Verlängerungsklausel (§ 6 Abs 1 Z 2 KSchG):
    [...]
    Eine Verlängerung durch Stillschweigen kann jedoch nur dann eintreten, wenn im
    Vertragsformblatt/AGB die Verlängerung, und zusätzlich eine Hinweispflicht des Unternehmens vereinbart wurde. Der Hinweis hat zu enthalten, dass vor dem nahenden Eintritt der Verlängerung das Unternehmen auf die Bedeutung des Schweigens nochmals hinweisen wird, wobei der Hinweis zeitlich so vorzunehmen ist, dass zur Abgabe einer Erklärung ausreichend Zeit bleibt.
    Sich darüber hinwegzusetzen wäre ein klarer Fall von Sittenwidrigkeit § 879 Abs 3 meinte er. (Bezieht sich natürlich auf das österreichische Recht)

    Morgen werde ich aber mehr wissen...

  4. #4
    Sportbild Leser/in
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    Jo mehr als viel Glück wünschen kann ich dir leider nich.

    Im Deutschen Recht is es durchaus Gang und Gäbe bei Dauerschuldverhältnissen den Vertrag automatisch zu verlängern - selbst ohne erneuten Hinweis darauf.
    Anscheinend ist es in Österreich doch etwas zugunsten des Verbrauchers geregelt, so dass du wohl noch gute Chancen hast aus dem Vertrag austreten zu können.

  5. #5
    75-kg-Experte/in Avatar von marlas
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    Heute bin ich beim Konsumentenschutz gewesen und hatte ein Beratungsgespräch mit einem Juristen.

    Das Ende vom Lied: Die automatische Verlängerung ist in meinem Falle eindeutig ungültig! In Österreich sind automatische Verlängerungen befristeter Verträge nur unter speziellen Kriterien rechtlich gültig, keine dieser Kriterien sind mit meinem Vertrag erfüllt - Somit verlängert sich mein Vertrag selbst ohne Kündigung NICHT.

    Das Studio bekommt eine Abmahnung und damit sollte die Sache vom Tisch sein, der Jurist meinte die Sache wäre gegessen und eindeutig, dieses Studio wäre ohnehin schon bekannt meinte er.

    Naja, schade wenn es soweit kommen muss...

  6. #6
    75-kg-Experte/in Avatar von marlas
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    Es gibt Neuigkeiten an der Front:

    Für mich war der Fall eigentlich abgeschlossen, habe auch schon ein neues Studio gefunden.
    Heute bekomme ich eine Mahnung vom alten Studio, ich hätte meine Monatsgebühren im Januar nicht gezahlt! (Klar habe ich das nicht, sah ich ja als gekündigt an) Eine Reaktion auf den Brief vom Konsumentenschutz gab es bis dato nicht.
    Bin sogleich im Studio gewesen um einen Verantwortlichen zu sprechen, hatte aber keiner Zeit. Danach habe ich die Rechtsabteilung verlangt, daraufhin bekam ich einen Zettel in die Hand gedrückt. Demzufolge müsste ich mich an den Firmensitz in Deutschland wenden, hier sind "sie" für "sowas" nicht mehr zuständig.

    Für Montag habe ich mir einen Termin geben lassen, da sollte der Chef einmal Zeit haben.

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