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Nichteinhaltung der Öffnungszeiten-Kündigung?
Hallo
In mein Vertrag vom Fitnessstudio hiess,heisst es auch weiterhin auf der Hompage,täglich von 6:00 bis 24:00 geöffet,wobei Samstag und Sonntags oft schon 2 Stunden früher zugemacht wird,unter der Wochen sleten auch.
Reicht das als Kündigungsgrund,da der Vertrag ja 6:00-24:00 Uhr sagt.
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die machen einfach so früher zu??? frag die mal was das soll und die sollen ned mit ausrede kommen, ist ja eh keiner da
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Hab ich schon gemacht,sie sagten dann,es rechnet sich nicht für einen noch alles offen zu lassen,Strom Personal etc,versteh ich auch,aber dann darf man nicht damit werben bis mitternacht offen zu haben ,wenn es gar nicht stimmt.
Woher soll man da wissen wann noch offen ist und wann nicht.
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 Zitat von mcflurry
Hab ich schon gemacht,sie sagten dann,es rechnet sich nicht für einen noch alles offen zu lassen,Strom Personal etc,versteh ich auch,aber dann darf man nicht damit werben bis mitternacht offen zu haben ,wenn es gar nicht stimmt.
Woher soll man da wissen wann noch offen ist und wann nicht.
dann sag ihnen, dass sie insolvenz beantragen sollen, wenn sie minus machen!
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Monatsbeitrag stornieren, wenn dich einer drauf anspricht sagste es rechnet sich für dich ganz einfach nicht das zu zahlen...
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 Zitat von blubblub
Monatsbeitrag stornieren, wenn dich einer drauf anspricht sagste es rechnet sich für dich ganz einfach nicht das zu zahlen...
, das wäre ne geile aktion, oder einfach mindern. sie schränken ihr leistung ein, warum solltest du deine leistung(also dein geld) nicht einschränken.
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Habe mir den Vertrag nochmla angeschaut und da steht drauf "Mündliche Vereinbarungen sind ungültig,alle Änderungen müssen schriftlich mitgeteilt werden"
Das heisst ja quasi ,dass der ihr Argument mit ,sie hätten mich mündlich darauf hingewiesen nicht zählt
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 Zitat von mcflurry
Habe mir den Vertrag nochmla angeschaut und da steht drauf "Mündliche Vereinbarungen sind ungültig,alle Änderungen müssen schriftlich mitgeteilt werden"
Das heisst ja quasi ,dass der ihr Argument mit ,sie hätten mich mündlich darauf hingewiesen nicht zählt
würde aber auch nicht andersrum gelten, wenn du ihnen irgendeine offerte gemacht hättest.
also kündige einfach, lass dir ne bestätigung geben. wenn sie das nicht wollen, nimm einen zeugen mit, der das gespräch und die abgabe der schriftlichen kündigung bezeugt, und du hast gewonnen.
druck dir auch ne aktuellen newsletter aus, in dem steht, dass sie immer bis 24 uhr machen(falls er dich vor gericht ziehen will)
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Stimmt andersrum nicht,war aber nicht der fall.
Werd ich machen
Danke
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Es muss auch gesagt werden ,dass nicht alle Klauseln im einem Vertrag zulässig sind!
Versuch bisschen über google zu recherchieren
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