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					frage an besitzer zu vertragsrecht
				
				
						
						
				
					
						
							wenn ich bei einem studio einen vertrag unterschrieben habe, den aber doch nicht wahrnehmen möchte, habe ich da ein widerrufsrecht von einer bestimmten zeit? also das ist im vertrag nicht extra geregelt, ich meine, ob es ein allgemeines recht gibt, das vom gesetzgeber vorgegeben ist?
						 
					 
					
				 
			 
			
			
		 
	 
		
	 
 
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					  Zitat von  ben_bna
					
				 
				wenn ich bei einem studio einen vertrag unterschrieben habe, den aber doch nicht wahrnehmen möchte, habe ich da ein widerrufsrecht von einer bestimmten zeit? also das ist im vertrag nicht extra geregelt, ich meine, ob es ein allgemeines recht gibt, das vom gesetzgeber vorgegeben ist? 
			
		 
	 
 NEIN, kein Wiederrufsrecht ohne wichtigen Grund! 
Vertrag - Wikipedia 
 
M.
						 
					 
					
				 
			 
			
			
		 
	 
		
	 
 
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							Nein, das Widerrufsrecht das du da meinst gilt bei Haustürgeschäften. Also wenn der Studiobesitzer zu dir nach Hause kommt dir nen Staubsauger, 3 Tuperschüsseln und nen Fitnessvertrag verkauft. Dies gilt aber nicht wenn du zum Studiobesitzer ins Studio kommst und dort nen Fitnessvertrag machst. Den du wolltest mit dem Fitnesstraining in diesem Studio beginnen, hast dich extra auf den weiten Weg dorthin gemacht, hast dich vor Ort informiert und zusätzlich deinen Willen mit deiner Unterschrift bekräftigt. Klarer kann man seinen Willen nicht ausdrücken!  
						 
					 
					
				 
			 
			
			
		 
	 
		
	 
 
		 
		
		
	
 
	
	
 
	
	
	
	
	
	
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