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Men`s Health Abonnent
Ich nehme an du wirst an Privatpersonen leisten?
ich kann mir schon denken, worauf du hinaus willst.
zum einen ist an studios einfacher ran zu kommen und ein kundenstamm braucht viel zeit um aufgebaut zu werden, daher denke ich, daß es am anfang fast ausschliesslich studios sein werden.
zum anderen muß man bei solchen überlegungen abwägen, wieviel eindrück eine ust-befreiung bei den privatkunden macht und wieviel einem bei den ausgaben dadurch flöten gehen.
steuerlich gibts bei mir eigentlich auch keine fragen, da ich eine steuerfachausbildung hinter mir habe.
die einzige offene frage ist momentan die rechtlichen aspekte der namenswahl (ob eine gut oder garnicht-regelung besteht) und noch ein paar dinge zur rentenversicherung, die ich aber mit der rentenversicherungsanstallt direkt klären werde.
ich dachte hier sind so viele bwa-stundenten unterwegs, da sollte es doch ein leichtes sein mal eben einen paragraphen, richtlinie oder andere quelle die das eindeutig untermauert zu posten!?
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Eisenbeißer/in
Ich sehe es schon, Du nimmst es ganz genau. Richtig so, allerdings brauchst Du Dir da keinen Kopf machen. Chris ist genauso legitim wie Christoph. Du wählst nur eine andere Form Deines Vornamens.
Es wäre was anderes wenn Du Deinen Nachnamen umändern würdest, oder gänzlich den Vornamen oder generell falsche Angaben machst.
Nehmen wir an, Du heißt Christoph Schweinenacken und machst daraus Peter Schweinehals, das geht nicht, aber das weist Du auch so.
Da Du auch die richtige Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort angeben wirst, ist eine Verwechslung mit einer anderen Person ausgeschlossen. Im Endeffekt bekommst Du eine Steuernummer unter der Du Deine Steuerlast wirst zahlen müssen, unabhängig ob in Deinem Briefpapier Chris oder Christoph steht. Für das Finanzamt ist anderes relevant.
Falls die Antworten für Dich immer noch nicht zufriedenstllend sind, rufe einfach bei der für Dich zuständigen IHK an, und lasse es Dir nachträglich schriftlich geben.
Gruss, Tom
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 Zitat von schweinenacken
ich dachte hier sind so viele bwa-stundenten unterwegs, da sollte es doch ein leichtes sein mal eben einen paragraphen, richtlinie oder andere quelle die das eindeutig untermauert zu posten!?
als bwl-er muss ich also die paragraphen in und auswendig kennen? schau dir die gewerbeordnung §15b an und vielleicht auch hier rein:
Ratgeber E-Lancer – 7.1.*Wie darf ich mein Unternehmen nennen?
Existenzgründung: BMWi Existenzgründer - Portal | Unternehmensname
GewO - Gewerbeordnung
ansonsten sei gerade als freiberufler mit deiner namensgebung etwas vorsichtig. so einfach ist das auch wieder nicht. manche gewerbebezeichnungen oder berufsbezeichnungen werden vom finanzamt als steuerpflichtige gewerbe automatisch anerkannt bzw. eingestuft.....
aber ich bin weder jurist noch fachmann. mein steuerberater hat mich über alle diese sachverhalte und fallstricke aufgeklärt. wei muss meine namensgebung aussehen, was muss auf rechnungen stehen, damit ich die kosten absetzen kann. wie müssen meine eigenen rechnungen aussehen (stichwort brutto/nettorechnung), kann ich auch kosten als privatperson über die absetzen und wenn ja wie (stichwort nutzungsvereinbarung, gerade bei privtafahrzeugen angebracht)....
aber die gewo sollte dir über alles auskunft geben, sofern man sie versteht. ich habe da meine schwierigkeiten bei diesen ganzen verschachtelten sätzen ,-).
viel spaß auch wenn ncihts wissenwertes dabei war.....
p.s. den gang zur ihk kann man sich auch sparen. dann lieber gleich zum experten. ihk war bei mir der totale reinfall.
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Men`s Health Abonnent
danke auf jeden fall für die antworten.
und ja, ich nehme es sehr genau. hab mich schon oft bei anderen darüber gewundert wegen was für kleinigkeiten die behörden alarm gemacht haben und möchte mir das möglichst ersparen.
falls irgendjemand noch seinen senf dazu geben möchte, ist er natürlich herzlichst eingeladen
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 Zitat von schweinenacken
danke auf jeden fall für die antworten.
und ja, ich nehme es sehr genau. hab mich schon oft bei anderen darüber gewundert wegen was für kleinigkeiten die behörden alarm gemacht haben und möchte mir das möglichst ersparen.
falls irgendjemand noch seinen senf dazu geben möchte, ist er natürlich herzlichst eingeladen 
das mit dem sehr genau ist sicherlich nicht verkehrt. in der anfangsphase wollte ich geld sparen und möglichst viel alleine machen. ich bin damit gar nicht gut gefahren und als ich die fehler dann aufgezeigt bekam, war es doch sehr erstaunlich auf was man alles achten muss. daher lieber einmal mehr fragen...
aber mein rat, hole dir professionellen rat vorher....
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 Zitat von schweinenacken
danke auf jeden fall für die antworten.
und ja, ich nehme es sehr genau. hab mich schon oft bei anderen darüber gewundert wegen was für kleinigkeiten die behörden alarm gemacht haben und möchte mir das möglichst ersparen.
falls irgendjemand noch seinen senf dazu geben möchte, ist er natürlich herzlichst eingeladen 
Leider ist es so dass du nicht davon ausgehen kannst dass die Behörden dir keine Steine in den Weg legen nur weil du es "richtig" machst.
Im Zweifel hat der Mensch aufm Amt weniger Ahnung als der "Fachmann" und es wird ihm völlig egal sein was andere sagen, er macht das was er für richtig hält und macht dir dann trotzdem Ärger.
Ich kann dir garnicht sagen wieviele Falschauskünfte meine Freundin kürzlich erst beim Finanzamt bekommen hat als es um die Aufnahme eine zweiten Arbeisstelle ging.
Ich bin auch grade dabei mich als Anwalt selbständig zu machen und man rennt halt nur von Pontiu zu Pilatus und jeder sagt was anderes...
Bin da kein Fachmann, aber mit dem was ich noch vom Studium weiß, würde ich mit ziemlicher Sicherheit sagen dass du deinen Vornamen ruhig abkürzen kannst. Schließlich dürftest du auch einen Phantasienamen für deine Firma verwenden, also müßtest du erst recht deinen Vornamen abkürzen können.
Schau doch mal bei frageinenanwalt.de vorbei, dort kannst du für wenig Geld einen Experten auf dem Gebiet fragen.
Gruß
Minime
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 Zitat von MiniMe
Leider ist es so dass du nicht davon ausgehen kannst dass die Behörden dir keine Steine in den Weg legen nur weil du es "richtig" machst.
Im Zweifel hat der Mensch aufm Amt weniger Ahnung als der "Fachmann" und es wird ihm völlig egal sein was andere sagen, er macht das was er für richtig hält und macht dir dann trotzdem Ärger.
Ich kann dir garnicht sagen wieviele Falschauskünfte meine Freundin kürzlich erst beim Finanzamt bekommen hat als es um die Aufnahme eine zweiten Arbeisstelle ging.
Ich bin auch grade dabei mich als Anwalt selbständig zu machen und man rennt halt nur von Pontiu zu Pilatus und jeder sagt was anderes...
Bin da kein Fachmann, aber mit dem was ich noch vom Studium weiß, würde ich mit ziemlicher Sicherheit sagen dass du deinen Vornamen ruhig abkürzen kannst. Schließlich dürftest du auch einen Phantasienamen für deine Firma verwenden, also müßtest du erst recht deinen Vornamen abkürzen können.
Schau doch mal bei frageinenanwalt.de vorbei, dort kannst du für wenig Geld einen Experten auf dem Gebiet fragen.
Gruß
Minime
wie ichbereits geschrieben hatte sollte er sich von einem profi beraten lassen. ein guter steuerberater kann dir alle deine fragen beantworten oder sollte er zumindest. meiner hat mich in all diesen dingen serh gut beraten und aufgeklärt.
ansonsten sollte er unter den geposteten paragraphen aus der gewo alles finden.
ciao
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