Klar dürfen sie wählen...aber jeder Händler hat das Recht seinene Preis selbst festzulegen. Eine Untergrenze ist nach dem deutschen Wettbewerbsrecht verboten.
Ich als Kunde möchte ja Wettbewerb und nicht überall die gleichen zu hohen Preise. Eine Gewinnspanne von 100 % ist ja schon ein wenig frech.
Ist der Händler eine Lieferbeziehung eingegangen mit einem Verkäufer, darf er nicht einfach so beschliessen ihn nicht mehr zu beliefern. So einfach ist es dann doch nicht.







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