Zitat Zitat von Jackson Duper
Oder, falls du bei diesem Arzt bleiben möchtest oder musst, sagst du ihm mal wie es ist, nämlich dass du ihn wegen fahrlässiger Körperverletztung durch Unterlassen anzeigst falls sich in den 4 Monaten dein Gesundheitszustand verschlechtern sollte (§§ 229, 13 StGB).
So, und nachdem er ihm dann das gesagt hat, soll er sich bei ihm unters Messer legen? Also so eine Strategie halte ich für äußerst Abwägig. Wenn ich noch etwas von jemanden haben will, trete ich ihm doch nicht in den *****. Wer weiss, wie gut er nach so einer Anmache noch operieren will...

Davon abgesehen hat die Anzeige nicht die geringsten Aussichten auf Erfolg, da nur in lebensbedrohlichen Notfällen ein Arzt in seiner Garantenstellung oder jede andere Person zur Hilfe verpflichtet ist. Die Anzeige taugt nicht.

Im übrigen würdest du dann auch noch zivilrechtlich Ersatz der zusätzlichen Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld verlangen.
Wenn der Arzt auch nur ein bisschen juristisch bewandert ist, wird er einen großen Lachanfall bekommen. Der Arzt ist nicht kausal für diese Beschwerden und damit auch nicht objektiv zurechenbar. Es war kein Notfall, er muß diesen Patienten nicht behandeln. Demnach wird diese Klage nichtmal angenommen.

Einzig in Frage kommen Behandlungsfehler, aber das Unterlassen einer nicht notfallmäßig notwendigen Operation ist weder eine Straftat noch zivilrechtlich schadenersatzfähig.


Ich würde sofort den Arzt wechseln, das ist das einzig sinnvolle.

Grüße
fp