Die IHK darf sehr wohl öffentlich damit werben, dass die Pflicht zur Ablegung der AEVO seit 2003 bis zum 31.08.2008 außer Kraft gesetzt wurde. Dies ändert jedoch nichts am Rechtsstatus der Prüfung an sich.
Ausbilder müssen weiterhin berufs- und arbeitspädagogisch geeignet sein, man verzichtet jedoch auf den Nachweis durch die Prüfung.

Jedoch entbehrt dieser Umstand den Ausbildungsbetrieb nicht von seinen Pflichten. Die Ausbildung muss nach den Richtlinien der maßgeblichen Ausbildungsverordnung (BBiG) erfolgen, um den Azubi nicht zu benachteiligen.

Hier mal was zum Lesen:

Wer darf ausbilden?

Die Ausbildungsstätte muss nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet sein. Es muss also die notwendige sachliche und materielle Ausstattung zur Verfügung stehen. Erfolgt z.B. die Ausbildung im Büro, muss es zweckgerecht eingerichtet sein. Im Einzelhandel gilt das gleiche für den Verkaufsraum. Auch die Ausstattung mit technischen Geräten und Hilfsmittel muss dem aktuellen Stand entsprechen, was aber nicht bedeutet, dass die modernste Technik verlangt wird. Die Zahl der Auszubildenden sollte in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Fachkräfte stehen.


Persönliche und fachliche Eignung

In jeder Ausbildungsstätte muss ein der fachlich und persönlich geeignet Ausbilder vorhanden sein.


Fachlich geeignet ist, wer:

a)die Abschlussprüfung in diesem oder einem vergleichbaren Ausbildungsberuf bestanden hat und
b)die berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AEVO) besitzt
(bis 31.August 2008 ausgesetzt).

Persönlich geeignet sind Personen, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen haben.

Eine vorgesehene Ausbildung ist in jedem Falle der IHK anzuzeigen. Die IHK-Ausbildungsberater bestätigen die Eignung des Ausbildungsbetriebes.



Es geht auch gemeinsam !

Nicht alle Betriebe können die von Ihnen erwartete Ausbildungsleistung erbringen. Sie sind zu klein oder haben nicht das entsprechende Personal. Vor allem spezialisierte Betriebe, die keine vollständige Ausbildung durchführen können, aber gut ausgebildete Fachleute brauchen, sollten mit anderen Betrieben in puncto Ausbildung kooperieren. „Ausbilden im Verbund“ ist für kleine und mittlere Betriebe, Großunternehmen und Bildungsträger gleichermaßen interessant. Hier liegt der Schlüssel, vorhandene Ausbildungshemmnisse, die in inhaltlichen, personellen, organisatorischen oder finanziellen Gründen liegen können, abzubauen. Informationen und Hilfen bieten die Ausbildungsberater und Ausbildungsplatzentwickler der IHK.


Detaillierter Auftritt einer IHK:

Ihr findet hier allumfassende Informationen als Arbeitgeber und Arbeitnehmer, beispielsweise zur Existenzgründung, Ausbildung usw. ...

http://www.halle.ihk.de/webKreator/index.asp

Die Ausbildereignungsprüfung kann trotzdem abgelegt werden. Der Lehrgang kostet bis zu 500 Euro. Hinzu kommt eine Prüfungsgebühr.

Einfach als Suchbegriff Ausbildereignungsprüfung eingeben und den Wunschort:

http://www.wis.ihk.de

Fragt ruhig!


Gruß
thule82