Nee, aber wenn es Probleme mit der Preisangabenverordnung und der Buchpreisbindung gibt, schreiben wir immer einen Brief der darauf hinweist und geben dem Betroffenen eine Frist die Sachen in Ordnung zu bringen.Zitat von Idali
Deshalb der Brief. Wir könnten das auch gleich über unseren Anwalt abmahnen lassen, aber wir finden diese ganze Abmahnerei fürn *****.







Zitieren


Lesezeichen