Zitat Zitat von Andi
1. Mahnung - 2. Mahnung - 3. Mahnung - Gerichtliches Mahnverfahren - Gerichtsvollzieher - Pfänden.
Wozu drei Mahnungen? Eine reicht schon. Der Kunde kommt sogar ganz ohne Mahnung in Verzug, wenn er sich nicht an die vertragliche Zahlungsfrist hält.

Man sollte auch unbedingt den Typ des Künden ins Kalkül einbeziehen, bevor man das gerichtl. Mahnverfahren anstrebt. Sonst bleibt man nachher auf den Kosten sitzen, weil bei den ärgsten Assis nichts zu holen ist.

Ein Tip für Studiobesitzer, die Kunden aus dem Rotlichtmilieu haben: Verkauft den Luden die Forderungen an die säumigen Zahler. Die wissen schon, wie sie das Geld eintreiben müssen. Voraussetzung ist natürlich, das Schuldner und Lude nicht in Personalunion auftreten. In diesem Fall rate ich dann auch vom gerichtlichen Mahnverfahren ab.