Zitat Zitat von dennis79
Das verstehe ich ebenso wie du, in diesem Fall solltest du in der beschriebenen Art und Weise handeln dürfen. Falls es doch Schwierigkeiten geben sollte, wird man dich darauf aufmerksam machen.

Viel Erfolg!


Gruß
Dennis
das denke ich mir auch. die frage ist nur wann ich darauf aufmerksam gemacht werde. wenn mein sachbearbeiter locker drauf ist und ihn das nicht weiter kümmert, können solche fehler auch erst spät auffallen. wenn dann schon etliche anmeldungen erfolgt sind, geschäftspapier gedruckt ist, etc. kann das viel nerverei bedeuten.

@PhilippAlex:
mit der ust-befreiung bin ich mir noch nicht sicher. vom umsatz her wird das wohl kein problem darstellen, allerdings bin ich noch nicht sicher ob ust-frei oder pflichtig günstiger für mich ist. das ist auch wieder ein anderes problem.
abgesehen davon ist eine ordnungsgemäße rechnung auch bei ust-befreiung vorgeschrieben.