Allein aus der schwammigen Formulierung kann man entnehmen,Zu Ihrer Information möchten wir Ihnen
mitteilen, dass genau diese Angelegenheit bereits mehrfach vor den
Amtsgerichten der Umgebung verhandelt worden ist. Es wurde in diesen Fällen
stets bestätigt, dass die Laufzeit nicht ab Abschlussdatum sondern ab
Buchungsbeginn läuft.
dass es ein solches Urteil nie gegeben hat...
Aber solange du keinen genauen Scan zur Verfügung stellst (Namen etc unkenntlich machen!!!)
wird dir hier niemand wirklich helfen können







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