
-
Fiese Fratze
ich hab denen schon mal auf ihren wisch geschrieben
"Bitte arbeitnehmerfreundliche Zeit vorschlagen, nicht jeder ist Schichtarbeiter". Und zurück damit.
Teilweise haben die echt ne Macke
-
Flex Leser
Auf jeder Zeugenvorladung steht eine Zeugenbelehrung....da steht ansich alles drin....
-
 Zitat von Mr.Sonnenstrand
Auf jeder Zeugenvorladung steht eine Zeugenbelehrung....da steht ansich alles drin....
dort nicht. glaub mir. sonst hätte ich kaum gefragt.
und w/ zeiten hab mal angereufen. er arbeiten von 7.30 bis 15 uhr täglich.
super statement. jeder der nen normalen job hat schafft das nicht. da braucht
man frei oder schicht um da erscheinen zu können.
-
Fiese Fratze
als ob die aussage nicht jemand anderes aufnehmen könnte... wenn er wert drauf legt, soll das jemand abends machen, ansonsten pech gehabt.
-
denk ich mir auch. vorallem krieg ich dafür keine asche. also wenn dann komm ich zur verhandlung.
ganz einfahc.
-
ich hatte auch vor kurzem eine vorladung/zeugnaussage...
habe den schrieb donnerstag abend aus dem briefkasten geangelt, termin war für freitag (nächster tag ) angesetzt.
ziemlich weit unten stand, dass man bei nicht erscheinen RECHTZEITIG absagen soll
mein chef hat sich am nächsten morgen jedenfalls ziemlich gefreut - 2 std. arbeiten und dann auf zur wache...
-
BBszene-Experte/in
Sag doch die sollen vorbeikommen. Macht Balko schließlich auch.
 Hallo Werner! 
-
Men`s Health Abonnent
 Zitat von HamburgerJung87
ich hatte auch vor kurzem eine vorladung/zeugnaussage...
habe den schrieb donnerstag abend aus dem briefkasten geangelt, termin war für freitag (nächster tag  ) angesetzt.
ziemlich weit unten stand, dass man bei nicht erscheinen RECHTZEITIG absagen soll
mein chef hat sich am nächsten morgen jedenfalls ziemlich gefreut - 2 std. arbeiten und dann auf zur wache...
Das ist totaler Quatsch, da hättest Du nicht hingehen brauchen. Denn eine gerichtliche Vorladung muß dem Betreffenden mindestens sieben Tage vor dem Termin zugestellt werden. Ansonsten Pech...
Steht so in der Prozeßordnung.
Grundsätzlich ist man nicht verpflichtet zu einer polizeilichen Vorladung zu gehen. Die müssen sich da schon nach Dir richten. Ich hatte schon einige in Nürnberg, das sind ca. 160 km weit weg von hier. Da habe ich sie gefragt, ob sie noch ganz klar sind? Darauf hin kam ein Beppo von hier zu mir nach Hause und bei einem Kaffee habe ich ihm dann erzählt was am betreffenden Abend los war.
Bei einer gerichtlichen Vorladung bist du verpflichtet zu erscheinen, dafür bekommt man ja auch Geld.
Ärgerlich ist nur, das die Idioten sich mit so was immer ein halbes Jahr Zeit lassen und man kann sich dann schon null die Bohne daran erinnern, was genau passiert ist und wer alles dabei war. Schon gar nicht, wenn man als Türsteher arbeitet und jedes Wochenende irgend ein Zoff ist.
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln
|
|
|
Lesezeichen